LH-Rettungspaket: Lenkt Thiele ein?
Das Bangen um die Verabschiedung des staatlichen Rettungspakets durch die LH-Aktionäre auf der gerade stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung in XXX scheint zu Ende. Großaktionär Heinz Hermann Thiele sagte in einem Interview mit der FAZ gestern Abend, er wolle jetzt für die Beschlussvorgabe stimmen. Thiele hätte, bei Ablehnung, die Möglichkeit, das gesamte Rettungspaket scheitern zu lassen. Bislang stand er dem Paket und dem dadurch entstehenden staatlichen Einfluss kritisch gegenüber. Am Montag gab es ein Gespräch von Thiele mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Parallel hatte Lufthansa, zusammen mit der Bundesregierung auch an einem „Plan B“ für den Fall des Scheiterns gearbeitet. Noch ist die Abstimmung aber nicht gelaufen.
LH-Paket: Zustimmung aus Brüssel
Das Lufthansa-Rettungspaket wurde von der EU-Kommission heute Morgen genehmigt. Die Freigabe der Hilfen erfolgt unter der Maßgabe, dass die bereits geforderten Verpflichtungen zur Verhinderung einer Wettbewerbsverzerrung eingehalten werden. Nach zähen Verhandlungen hatte LH dem Forderungspaket, das zum Beispiel die Abgabe von Start- und Landerechten an den Flughäfen Frankfurt und München vorsieht, bereits zugestimmt.
LH & UFO: Einigung über Einschränkungen
Lufthansa und die Flugbegleiter-Gewerkschaft UFO haben sich gestern Abend auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, das die wirtschaftliche Konsolidierung der LH unterstützen soll. Die materielle Höhe der Vereinbarung liegt etwas über einer halben Milliarde Euro. UFO und LH einigten sich auf einschneidende Maßnahmen aber auch auf soziale Absicherung und Beschäftigungsgarantien.
Die Schlagzeilen der Einigung wurden am frühen Morgen von Lufthansa veröffentlicht. Sie lauten:
Einsparungen in Höhe von mehr als einer halben Milliarde Euro für die größte Berufsgruppe der Deutschen Lufthansa AG vereinbart
Freiwillige Maßnahmen und Abfindungsprogramme
Nullrunden und Absenkung der Flugstunden
Beschäftigungssicherung für den Zeitraum der Krise
Lufthansa sieht die Vereinbarung als wichtiges Signal für die heutige Aktionärsversammlung, die Stärkung sozialer Sicherheit und auch als Zeichen einer wiedergewonnen und konstruktiven Sozialpartnerschaft mit der UFO. UFO-Verhandlungsführer Nicolas Baublies betonte:
„Der nun erfolgte Abschluss für die Kabinenmitarbeiter der Deutschen Lufthansa bringt die dringend benötigte Arbeitsplatzsicherheit. In der derzeitigen Krise führen solche Beiträge, die Sicherheit aber auch Einschnitte für jeden Kabinenmitarbeiter bedeuten, hoffentlich zu einer deutlichen Zustimmung des Rettungspakets der Bundesregierung an der morgigen Hauptversammlung. Die kommenden Monate werden uns als Sozialpartner noch sehr fordern. Mit diesem Paket und den weiteren, gemeinsam gefundenen Lösungen, stellen wir unsere Sozialpartnerschaft endlich sichtbar auf ein neues Fundament.“
Betriebsbedingte Kündigungen seien damit vom Tisch, sagt Lufthansa. Die Mitglieder von UFO müssen der Vereinbarung noch zustimmen.
Einheitliche Regelung gefordert
Gestern sollten und wollten die Gesundheitsminister der Bundesländer eine Regelung finden, wie in Corona-Zeiten mit dem Tourismus innerhalb Deutschlands umgegangen wird, falls neue Infektionssteigerungen auftreten. Der Anlass ist der Lockdown in den Landkreisen Gütersloh und Warendorf und die sich daraus entwickelnden Probleme von Reisenden aus der Region. Wir berichteten gestern schon über zahlreiche lokale Beschränkungen vom Beherbergungsverbot bis hin zur Aufforderung ein Hotel bzw. eine Urlaubsregion wieder zu verlassen. Zuletzt wurde gestern bekannt, dass eine komplette Reisegruppe aus Gütersloh von einem Hotel an der mecklenburgischen Ostseeküste zurückgewiesen wurde.
Aus purem Ablehnungsverhalten hat das Hotel in Kühlungsborn diese Entscheidung sicher nicht getroffen, letztlich brauchen Hotels nach dem Lockdown viele Gäste. Dies ist auch der Grund warum Tobias Woitendorf, Geschäftsführer des Tourismusverbands Mecklenburg-Vorpommern eine bundeseinheitliche Regelung für diese Fälle gefordert hat. Er äußerte kein Verständnis für die Tatsache, dass es den Gesundheitsministern nicht gelungen ist, dies zu realisieren.
Österreich: Reisewarnung für NRW
Nach dem Shutdown in den Landkreisen Gütersloh und Warendorf hat die Republik Österreich eine Warnung vor Reisen nach Nordrhein-Westfalen beschlossen. Bundeskanzler Sebastian Kurz wird zitiert:
„In Zusammenhang mit der neuerlichen Ausbreitung des Corona-Virus gilt für Nordrhein-Westfalen eine partielle Reisewarnung der Stufe 5“
Von nicht unbedingten Reisen rät Österreich deshalb ab.
Reisebeschränkungen und Grenzöffnungen
Bundesaußenminister Heiko Maas hat bei seinem Besuch in Valencia Wasser in den Wein der aufgenommenen touristischen Aktivitäten geschüttet. Nach dem Lob für die umfangreichen Maßnahmen in Spanien, ermahnte er deutsche Touristen, sich unbedingt an die vorgegebenen Hygieneregelungen zu halten. Sobald in einer spanischen Region, analog zu Deutschland, die Zahl von 50 Infektionen pro einhunderttausend Einwohner überschritten würde, könnten Reisen nach Spanien wieder gestoppt werden.
Die Regierung der Malediven hat bekanntgegeben, dass ab 15. Juli wieder internationale Gäste einreisen dürfen. Die Einreise geht dann mit einem kostenfreien Visum für jeweils 30 Tage einher. Aktuell sind Reisen aus Deutschland noch bis Ende August nicht möglich. Hier sind inzwischen aber auch bilaterale Gespräche mit einigen Ländern gestartet worden, um Ausnahmen zu ermöglichen. Ergebnisse sind noch nicht bekannt.
Auf EU-Ebene berät man aktuell über die Einreiseverbote aus nicht EU-Staaten. Bekannt wurde, dass eine Voraussetzung für die Aufhebung von Einreiseverboten, eine geringere Infektionszahl als in Europa zugrunde gelegt werden solle. Insbesondere die USA und Brasilien wären damit noch auf längere Zeit von einem Einreiseverbot betroffen.
Urteil: Rückerstattung von gestrichenen Flügen
Nach langwährender Diskussion über die Verweigerungshaltung von Airlines in Sachen Ticketrückerstattung liegt jetzt ein erstes Gerichtsurteil vor. Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte gestern die LH-Tochter Eurowings den Flugpreis umgehend und vollständig zurückzuzahlen. Der Fluggast sei nicht verpflichtet einen angebotenen Gutschein zu akzeptieren. Das Fluggastportal EU-Flight hatte im Namen eines Kunden geklagt und Recht bekommen. Das Urteil ist gültig und bestätigt die gültige Rechtslage auf Erstattungsanrecht der Kunden innerhalb von sieben Tagen.
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