Reise News 13.10.26 – Kahlschlag, Profitschlag & Verspätung

Foto: Fraport AG

Editorial: Von Margen, Profit, Sanierungsstau und Juristerei

Rüdiger Edelmann – Foto: Holger Leue

Kahlschläge beim Fliegen und im Flugplan, bei gleichzeitigem Ausbau an anderen Stellen, mag die bewährte Geschäftspolitik von Ryanair sein. Unterm Strich macht sich die Low Cost Airline zwar unbeliebt, die Kasse stimmt offensichtlich aber trotzdem.

Die heutigen Reiseradio-News beschäftigen sich durchgehend mit Transport, was ja einen großen Teil jeder Reise ausmacht. Ärgernisse gibt es dabei nicht nur am Himmel, sondern auch am Boden. Einmal mehr trifft es die Bahn. Dort muss man inzwischen die Verspätungen großzügig in den eigenen Reiseplan hineinkalkulieren, denn nicht immer, gibt es Anspruch auf Ersatz, so das Amtsgericht München.

Ob das zur Meldung mit der Verschiebung von Streckensanierungen passt? Ich finde schon, insbesondere nach der ureigenen, subjektiven Bahnerfahrungen der letzten Woche.

 

Ryanair Kahlschlag

Geht es dem irischen Billigflieger etwa schlecht? Nein, davon ist nicht auszugehen. Bei der FR-Businessstrategie kann man aber annehmen, dass der deutsche Markt nicht mehr genügend Gewinn abwirft. Fliegen dürfte damit absehbar auch dort teurer werden.

Foto: Ryanair

Streichung von Sitzplätzen und Flugzielen

Wir berichteten letzte Woche vom Ryanair-Kahlschlag am Flughafen Bremen. Es dauerte nur einen Tag mehr und die Einschränkungen in Berlin und Hamburg wurden kundgetan. Der Grund ist klar: In Deutschland ist Ryanair die Geschäftsmarge schlicht zu klein. Dann zeiht man lieber Maschinen ab und setzt sie dort ein, wo sie mehr Rendite erwirtschaften. Das Beispiel Bremen zeigt zudem, dass das Prinzip des Feilschens um günstigere Airport-Gebühren immer noch nicht ausgestorben ist. Da wird von Ryanair eher das Fliegen ab Bremen gestrichen.

Jetzt werden die Kapazitäten in Berlin um 10 Prozent und in Hamburg um 5 Prozent gesenkt. Heißt konkret aber rund 700 Tausend Sitzplätze, die nicht mehr zur Verfügung stehen und die Streichung von 12 Flugzielen alleine in Berlin.

Günstig Fliegen – Foto: Frankfurt-Hahn Airport

Profit ist Trumpf 

Offensichtlich gibt es aber auch Profiteure. Das ist ein Hinweis auf die weiterhin gnadenlose Profitstrategie der Billigfliegers. Memmingen und Köln/Bonn erhalten mehr Kapazität und auch in Friedrichshafen und Saarbrücken gibt es im Winter wohl mehr Abflüge.

Reiseradio-Kurzkommentar:

Wer Ryanair bis zur Schmerzgrenze entgegenkommt, kann profitieren, eventuell, vielleicht… – bis zum Erreichen der nächsten Schmerzgrenze. Bisher ist die Rechnung immer aufgegangen: Für Ryanair.

Fliegen: Unsicher in der Luft

Jedes Jahr wird sie veröffentlicht, die Liste mit den unsicheren Fluggesellschaften, denn auch wenn man Maschinen eigentlich ganz proper aussehen, ist die Flugsicherheit nicht gegeben. Ihr Zahl ist hoch. Immerhin 154 Airlines wurden von der Europäischen Gemeinschaft für den EU-Luftraum gesperrt. Fliegen als Risiko?

Flugzeug am Gate in Düsseldorf (Symbolbild) – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Dazu gehören 6 Gesellschaften, die wegen Sicherheitsrisiko gesperrt wurden. Zwei Gesellschaften dürfen nur mit ganz bestimmten Maschinen nach Europa. 126 Airlines sind aufgrund der mangelhaft arbeitenden Luftfahrtaufsichten ihrer Herkunftsländer gesperrt worden. Hinzu kommen noch 22 russische Airlines, die aufgrund von politischen Vorgaben nicht an EU-Flughäfen landen und starten dürfen.

Die Details

Neu auf der Liste ist „Air Express Algeria“. Seit Jahren befinden sich „Air Zimbabwe“, „Avior Airlines“ (Venezuela), „Iran Aseman Airlines“, „Fly Baghdad“ und  „Iraqi Airways“.

„Iran Air“ darf nicht mit ihren Maschinen vom Typ Fokker F100 und Boeing 747 nach Europa. Auch bei der nordkoreanischen „Air Koryo“ sind nur zwei Maschinen vom Typ Tupolev 204 für eventuelle Flüge nach Europa zugelassen.

Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Der Sicherheits-Check

Wie das Fachportal „ingenieur.de“ schreibt, ist dies erst einmal ein formaler Akt auf der Basis von unterschiedlichen, auch theoretischen, Ermittlungen. Das Portal schreibt:

Ein Betriebsverbot der Europäischen Union ist ein ernst zu nehmendes Warnsignal. Es bedeutet, dass die EU internationale Sicherheitsstandards nicht als ausreichend erfüllt ansieht – entweder bei einer einzelnen Fluggesellschaft oder bei der zuständigen nationalen Aufsicht.

Es bedeutet aber nicht, dass die EU für einen Flug dieser Gesellschaft eine bestimmte Absturzwahrscheinlichkeit berechnet hätte.

Bahnsanierung langsamer

Die Bahntochter für Infrastruktur tritt auf die Bremse. Von den ursprünglich geplanten 21 Streckensanierungen bis 2031, bleiben erst einmal nur 13 übrig.

Bahnbaustelle (Symbolbild) – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Offensichtlich hat man festgestellt, dass die Bauvorhaben eher zu mehr als zu weniger Ungemach führen, denn man will jetzt gewissenhafter planen, Umleitungen besser vorbereiten und die Testläufe zum „Hochfahren“ sanierter Strecken eher schrittweise gestalten. Ob dies die dringend notwendige Sanierung des Schienennetzes besser voranbringt, bleibt dabei unklar. Klar wiederum ist, dass man offensichtlich den aufkommenden Ärger bei Kunden falsch eingeschätzt hat.

Reiseradio-Kurzkommentar:

Ein Großteil der Probleme beginnt bei der Überlastung der Strecken. Wenn, wie letzten Sonntag erlebt, zum Beispiel in Basel SBB abfährt und bereits kurz vor Erreichen des ersten deutschen Bahnhofs in Weil am Rhein zum ersten Mal unplanmäßig zum Stehen kommt, weil ein Zug davor mit Verspätung unterwegs ist, macht sich der Kunde seine Gedanken. Weitere außerplanmäßige Stopps, gerne wegen „Personen im Gleis“ folgten. Ergebnis: Der Plan gerät durcheinander, Knotenpunkte wie Frankfurt am Main sind überlastet und damit fährt „man“ sich bis zum Zielbahnhof gerne mal 45 bis 70 Minuten Verspätung rein.

Urteil: Zubringerflug zum Airport 

Was passiert, wenn der „Zug zum Flug“ verspätet ist und dadurch die gebuchte Maschine zum Ziel verpasst wird? Das ist die juristische Problematik, die das Amtsgericht München jetzt entscheiden musste.

ICE am Airport Frankfurt – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Die Geschichte dazu ist schnell erzählt. Ein Ehepaar verpasste, aufgrund einer Zugverspätung einen Abflug und klagte auf Erstattung des anschließend gebuchten Ersatzflugs.

Das Urteil

Das Gericht urteilte jetzt, dass die Fluggäste ihre Bahnanreise zu knapp kalkuliert hätten und der Anspruch auf Entschädigung nicht gerechtfertigt sei. Begründung: Der Reiseveranstalter habe darauf hingewiesen, dass die Fluggäste spätestens 120 Minuten vor Abflug am Flughafen sein sollten. Da der verspätete Zug, auch bei planmäßiger Ankunft nur 122 Minuten vor Abflug den Airport erreicht hätte, bestehe kein Anspruch auf Entschädigung. Die Anreise hätte so geplant werden müssen, dass „typischerweise auftretende Verzögerungen“ möglich seien und einkalkuliert werden müssen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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