Der LH-Rettungsweg
Am Freitagabend gab es Entwarnung aus Brüssel. Die Bundesregierung und die EU-Kommission haben sich auf einen Kompromiss geeinigt. Der Lufthansa-Vorstand stimmte dieser Kompromisslösung noch am Abend zu, Der Aufsichtsrat gab sein okay am Pfingstsonntag. Jetzt stehen noch die offiziellen Zustimmungen der Aktionärsversammlung und vor allem der Europäischen Kommission aus. 24 Start- und Landeslots gehen LH durch diesen Kompromiss an den Flughäfen Frankfurt und München verloren. Was wenig klingt wirkt sich in der Mitarbeiterstatistik kräftig aus. Immerhin stehen damit 20.000 Vollzeitstellen bei LH zur Disposition.
TUI – Reportage in der ARD
Das ARD-Magazin „Report München“ geht heute Abend einer Frage nach, die so manchen Mitarbeiter in der mittelständischen Touristik und in Reisebüros umtreibt. Warum gab es einen schnellen und kaum hinterfragten Kredit für Europas größten Reiseanbieter TUI in Höhe von 1.8 Milliarden Euro und warum sind im Mittelstand bisher keinerlei Hilfen angekommen?
Das, was viele Fachleute vermuten, stellt sich dabei als Versäumnis der Bundesregierung heraus, die es trotz der teuren Thomas Cook-Insolvenz im letzten Jahr versäumt hat, die Pauschalreiseveranstalter zu verpflichten sich ausreichend gegen Reiseausfälle zu versichern. Da dies nicht geschehen war, hätte im TUI – Insolvenzfall der Bund für nicht abgesicherte Reisen Zahlungen an die Kunden leisten müssen. TUI hatte, wie gesetzlich vorgeschrieben, lediglich einen Umsatzausfall von 110 Millionen Euro versichert. Verbraucherschützer fordern schon seit der Cook-Pleite die Verpflichtung der Reisekonzerne zur Anhebung dieser Summe.
EU-Recht sieht dies, im Sinne des Verbrauchers, seit mehreren Jahren vor. Die Umsetzung von Europarecht in deutsches Recht geschah aber nicht im geforderten Umfang. Alleine die Cook-Insolvenz kostet damit den Steuerzahler mehr als 200 Millionen Euro. Im Falle einer TUI-Schräglage wäre ein ungleich höherer Beitrag zusammengekommen.
Mehr in Report München, heute Abend 21.45 Uhr, im Ersten.
Einreise-Änderungen
Pilot-Touristen nach Spanien
Erste Spanientouristen dürfen, als Pilotprojekt, bereits ab 15. Juni wieder einreisen. Die Zahl der Touristen ist beschränkt, als Ziele kommen lediglich Balearen und Kanaren infrage. Eine Quarantänepflicht, die offiziell noch bis 1. Juli gilt, soll es dabei nicht geben, allerdings wird ein verpflichtenden Corona-Test bei der Einreise durchgeführt. Bis zur Vorlage eines „negativen“ Ergebnisses, müssen sich die Reisenden im Hotel aufhalten. Die Auswahl ist auf vier Hotels eingeschränkt. Diese Häuser werden zum Start mit maximal 50 Prozent ausgelastet. Ab 1. Juli können dann alle Touristen wieder ungehindert überall nach Spanien einreisen.
Dänemark öffnet zum Ende der Reisewarnung
Das Ende der allgemeinen Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist nach wie vor für den 14. Juni vorgesehen. (Die endgültige Entscheidung soll Morgen gefällt werden) – Einen Tag später, am 15.06. öffnet dann Dänemark seine Grenzen für den Tourismus. Bei der Einreise muss allerdings der Beleg für eine Unterkunftsbuchung vorgelegt werden. Kopenhagen ist nur für Tagestouristen geöffnet. In Dänemark gibt es keine Maskenpflicht, aber ein Abstandsgebot von 1 Meter im öffentlichen Raum.
Tschechische Ampel
Auch Tschechien wird seine Grenzen für Einreisende aus Deutschland ab 15. Juni wieder öffnen. Für die Einreise arbeitet man derzeit mit einer sogenannten „Ampel“. Nur Länder für die die Ampel auf Grün steht, dürfen ungehindert einreisen. Dazu gehören alle direkten Nachbarstaaten, sowie die Schweiz und Kroatien. Einreisewillige mit Ampellicht in Rot und Orange müssen bei der Einreise einen negativen Corona Test vorlegen. Dies gilt aktuell für Gäste aus Frankreich, Großbritannien, Italien, Schweden und Spanien.
Estland und Litauen – Einreise mit Vorgaben
Die beiden Staaten haben bereits zum 1. Juni ihre Grenzen wieder geöffnet. Dies gilt für Touristen aus allen Staaten der EU und des „Schengen Raums“, sowie für Großbritannien inklusive Nordirland.
Die Quarantäneregelung wurde aufgehoben. Allerdings vertraut man dabei in den beiden baltischen Staaten auf eine flexible Regelung, die das quarantänefreie Einreisen nur aus Staaten zulässt, deren Infektionsrate von maximal 15 Fällen pro einhundertausend Einwohner zulässt. Die Infektionszahlen sollen wöchentlich überprüft und die Einreisefreiheit gegebenenfalls verändert werden. Die Zahl der Covid-19 Infektionen in Estland und Litauen sind relativ gering.
Ägypten setzt auf zertifizierte Hotels
Nur 78 Häuser, die die Vorgaben der WHO in Sachen Hygienemaßnahmen erfüllen, stehen für den Tourismus im Land zur Verfügung. Gäste dürfen nur in diesen Hotels untergebracht werden. Damit dürfte die Zahl der Gäste stark reduziert sein.
Anlandungsstopp in Kanada
Kreuzfahrtschiffe dürfen kanadische Häfen bis Ende Oktober nicht anlaufen. Die derzeit gültige Obergrenze für diese Regelung von 500 Passagieren wird am 1. Juli auf Schiffe mit maximal 100 Passagieren reduziert.
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