DRR News 03.07.20 – Einreisebürokratie für Spanien / Gutscheingesetz / Türkei bleibt dicht

Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Abgesicherte freiwillige Reisegutscheine

Die lange Diskussion um Rückerstattung oder Gutschein hat seit gestern ihr gesetzliches Ende. Für vom Veranstalter durch die Corona-Krise stornierte Reisen, die vor dem 8. März gebucht wurden, gilt jetzt: Der Kunde hat die Wahl zwischen der Rückzahlung oder der Akzeptanz eines Reisegutscheins. Der Veranstalter muss seine Kunden auf die Wahlmöglichkeit hinweisen.

Der Gutschein ist gültig bis zum 31. Dezember 2021. Ist er bis zu diesem Datum nicht eingelöst, muss eine Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Außerdem ist der Gutschein jetzt rechtlich abgesichert. Im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters tritt zunächst die Insolvenzversicherung ein. Reicht die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssumme von maximal 110 Millionen Euro nicht aus, um alle Ansprüche zu decken, tritt der Staat ein und leistet Ersatz.

Für den Verbraucher herrscht damit Rechtssicherheit. Zwischen Gesetzgeber und Reiseindustrie sorgt das verabschiedete Gesetz weiterhin für Diskussionen. Denn es gibt eine Klausel im Gesetz, die besagt: “Im Hinblick auf die ergänzende staatliche Absicherung des Gutscheins nach Absatz 6 Satz 2 kann die Bundesrepublik Deutschland von dem Reiseveranstalter eine Garantieprämie erheben.” Das bedeutet, dass auf ohnehin unter wirtschaftlichem Druck stehende Reiseanbieter weitere finanzielle Verpflichtungen zukommen können. Der Deutsche Reiseverband kommentiert diesen Zusatz, sinngemäß, mit: Problem erkannt, aber nicht verstanden!

Einreisebürokratie jetzt auch für Spanien

Registrierung per Internet und QR-Code-Check

Nach Griechenland und Zypern gibt es jetzt auch eine Einreiseprozedur für Spanien. Auch hier gibt es jetzt eine Internetseite (wahlweise auch eine App) auf der man ein Formular online ausfüllen muss. Nach der Registrierung, die für jeden Reisenden einzeln ausgefüllt werden muss, erhält man einen „Gesundheits- QR-Code“ zugeschickt, der zur Gesundheitskontrolle bei der Einreise vorgelegt werden muss. Der Fragebogen soll spätestens 48 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden. Alternativ kann man den Fragebogen auch händisch bei der Einreise ausfüllen, was allerdings längere Zeit dauert.

Die Bestätigung gilt jeweils für eine Person, ist nicht übertragbar und muss bei jeder neuen Einreise erneut ausgefüllt werden. – Immerhin: Der Online-Fragebogen und die dazugehörigen Informationen stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.

Reisewarnung für die Türkei bleibt

Die bestehende Reisewarnung für die Türkei bleibt, auch wenn Außenminister Heiko Maas seinem türkischen Kollegen Mevüt Çavuşoğlu versprochen hat, sich weiter um eine Ausnahme für die Türkei zu bemühen. Eine bilaterale Zusage könne es nicht geben, da die Aufhebung von Reisewarnungen auf EU-Ebene entschieden werde. Dies geschehe alle zwei Wochen.

England lockert

Der britische Landesteil England lockert die Quarantäne-Vorschriften für Einreisende: Besucher bestimmter Länder (Die Liste soll heute bekanntgegeben werden) müssen sich ab dem 10. Juli bei ihrer Ankunft nicht mehr der Selbstquarantäne von 14 Tagen unterziehen. Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien könnten auf dieser Liste stehen. Umgekehrt würde es auch Engländern ermöglichen, in diese Länder einzureisen, ohne nach der Rückkehr aus dem Urlaub in die Selbstisolation zu müssen. Wichtig: Dies gilt nur für England. Für die britischen Landesteile Schottland, Wales und Nordirland, gelten die alten Vorschriften zur Selbstquarantäne vorerst weiter.

Luftfahrt

Die portugiesische Nationalgesellschaft TAP-Air Portugal steht ab sofort unter staatlicher Kontrolle. Dies sei die Voraussetzung für die finanzielle Hilfe durch die Regierung, sagte der portugiesische Finanzminister João Leão.

EL AL ist am Boden. Nach einem Streit der Airline mit den Piloten ist EL AL seit 1. Juli „gegroundet“. Dies gilt für unbestimmte Zeit. Hintergrund ist die Arbeitsniederlegung durch 540 der 650 Piloten der israelischen Fluggesellschaft. Die Pilotengewerkschaft hat dem Management das Misstrauen ausgesprochen, was die finanzielle Rettung betrifft. Die Geschäftsführung hatte zuvor einen Rettungsplan der israelischen Regierung abgelehnt und zudem eine potentielle staatliche Übernahme ausgeschlossen.

EL AL Dreamliner am Flughafen Miami (DRR-Archivbild)

 

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