Die Infektionszahl des Tages liegt in Deutschland, laut Robert-Koch-Institut bei 21.506 Neuansteckungen innerhalb von 24 Stunden. Dies ist ein erneuter trauriger Rekord. Wer zum Fenster hinausschaut, bekommt November-Reiselust, gleich ob Flucht aus dem Nebel oder Erholung in sonnig bestrahlter Herbstlandschaft. Bis Ende November mindestens wird das ein Traum bleiben. – Die wirtschaftlichen Folgen für alle Bereiche im Tourismus werden indes immer größer und spürbarer. Die Ungleichbehandlung der betroffenen Teilbranchen lässt den Zorn wachsen.
„Politisch unterlassene Hilfeleistung“ – Scharfe Kritik des DRV
Der Deutsche Reiseverband (DRV) kritisiert die Entscheidung, Reisebüros, Reiseveranstalter und touristische Dienstleister durch den Rost des November-Hilfspakets zur Umsatzerstattung fallen zu lassen. Die Entscheidung sei eine „politisch unterlassene Hilfeleistung“ und müsse umgehend revidiert werden. Der Verband fordert Thomas Bareiß, den Tourismusbeauftragten im Wirtschaftsministerium, zum Protest auf und erklärt:
„193 Staaten weltweit sind aufgrund von Reisewarnungen, Quarantänen und anderen staatlichen Anordnungen nicht oder nur unter erheblichen Einschränkungen zu bereisen. Die Bundesregierung hat die Bevölkerung eindringlich aufgefordert, selbst von touristischen Reisen im Inland Abstand zu nehmen. Was soll dies anderes sein als ein staatlich angeordneter Lockdown für Reisebüros, Reiseveranstalter und die vielen touristischen Dienstleister?
Mit Blick auf die Reisebranche konstatiert der Branchenverband der Bundesregierung ein instinktloses Vorgehen. Die Tourismuswirtschaft habe gesellschaftliche Verantwortung wahrgenommen für den Gesundheitsschutz, die Regierung bei der Rückholung von Urlaubern im Frühjahr tatkräftig unterstützt und müsse deshalb Umsatzverluste von 28 Milliarden Euro allein in diesem Jahr hinnehmen, die durch die bisherigen Hilfsprogramme nur zu einem kleinen Teil ersetzt würden.
„Die Entscheidung der Bundesregierung ist ein Schlag ins Gesicht für die 11.000 Reisebüros, die mehr als 2.300 Reiseveranstalter und die vielen Tausend touristischen Dienstleister, den wir uns nicht gefallen lassen.“
Der Deutsche Reiseverband kündigte gleichzeitig die Vorbereitung einer Klage an.
Hotel und Gastronomie bekommen Hilfe
Die angekündigten Hilfsmaßnahmen mit finanziellem Ersatz, gemessen an den Umsatzzahlen vom November des Vorjahres, sollen geleistet werden. Profitieren könnten diesmal auch die Häuser von Hotelgruppen, heißt es aus Berlin. Mindestens 75 Prozent der Vorjahresumsätze seien garantiert. Unklar ist die Situation, wenn es im Jahresverlauf Besitzerwechsel gegeben hat, bzw. die Geschäftsbetriebe erst danach eröffnet haben. Hier fehlt schlicht die Bemessungsgrundlage.
Nach Schleswig-Holstein haben jetzt auch die Verwaltungsgerichte in Bayern und Sachsen-Anhalt Klagen gegen das Verbot für touristische Übernachtungen abgewiesen. In allen Fällen lautet die Begründung: Erforderlicher Schutz gegen die Überlastung des Gesundheitssystems.
Luftfahrtgipfel in Berlin
Die „Flugwirtschaft“ kommt heute zu einem Gipfel im Bundesverkehrsministerium zusammen. Minister Andreas Scheuer hatte im Vorfeld bereits ein milliardenschweres Hilfsprogramm für die wirtschaftlich stark betroffenen Flughäfen und Airlines angekündigt. Auch die Deutsche Flugsicherung solle unterstützt werden. Die Branchenvertreter verlangen auch klare Regelungen und Initiativen in Sachen sicheres Fliegen in Pandemiezeiten.
Die Struktur eines Wirtschaftsbereichs werde grundsätzlich geschädigt, sagt Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes BDL:
“Wir stehen mit dem zweiten faktischen Lockdown vor dem Abbau von Arbeitsplätzen. Von rund 260.000 Arbeitsplätzen allein bei den deutschen Airlines und an den Flughäfen sind akut rund 60.000 bedroht.”
Umweltschutzverbände warnen vor großen Geldausgaben für die Stützung von überkommenen Strukturen. Kerstin Hamann, Präsidentin des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) spricht sich gegen bedingungslose Staatshilfe aus. Zumindest müssten Hilfszahlungen mit Klimaschutzauflagen verbunden werden.
Test vor Flug
Auch Lufthansa startet auf ausgewählten Verbindungen zwischen München und Hamburg erste Testläufe für flächendeckende Covid-19 Antigen-Schnelltests. In enger Zusammenarbeit mit den Flughäfen und privaten Unternehmen werde ab 12. November auf zwei täglichen Flügen die Möglichkeit angeboten, sich vor Abflug kostenlos auf Covid-19 testen zu lassen. Fluggäste, die sich nicht testen lassen möchten, werden ohne Zusatzkosten auf einen Alternativflug umgebucht.
Das Testergebnis sollen die Kunden innerhalb von 30 bis 60 Minuten bekommen. Erst nach Vorliegen eines negativen Ergebnisses wird die Bordkarte freigeschaltet und der Zutritt zum Flugsteig ermöglicht. Alternativ können Fluggäste einen negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen.
Für den Fluggast sollen keine Extrakosten entstehen. Er muss sich aber im Vorfeld registrieren und etwas mehr Zeit vor Abflug einplanen.
Solche Schnelltests wurden bereits von Austrian Airlines am Flughafen Wien getestet. Die amerikanische Fluggesellschaft United bietet die Schnelltests und damit sichere Flüge inzwischen testweise auf der Verbindung zwischen Newark und dem Londoner Flughafen Heathrow an.
MSC reduziert
Die Reederei mit Heimat in der Schweiz hat mitgeteilt, die bisher erfolgreich gebuchten Mittelmeer-Cruises auf der „MSC Magnifica“ vorübergehend einzustellen. Die Abfahrten zwischen 8. November und 18. Dezember wurden gestrichen. Grund: Zu wenig Gäste durch die Reisebeschränkungen in den Ländern aus denen die Kunden kommen. An der Kreuzfahrt zu Weihnachten will man festhalten und hofft auch danach die zehntägigen Cruises im Mittelmeer wieder durchführen zu können. Die ab Frühjahr geplante Welt-Reise der Magnifica wurde angesagt.
Die kürzeren Kreuzfahrten der „MSC Grandiosa“ werden wie geplant durchgeführt.
Corona – Maßnahmen
Die bereits gestern angekündigten Lockdown-Maßnahmen in Griechenland wurden schnell verabschiedet und gelten ab Morgen.
Ab Samstag, 6.00 Uhr müssen alle Läden schließen. Ausgenommen sind nur Supermärkte, Ärzte, Apotheken und lebenswichtige Geschäfte. Von 21 bis 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre im ganzen Land. Ausnahmen gibt es nur für den Weg zur Arbeit. Dies muss vom Arbeitgeber allerdings schriftlich bestätigt worden sein. Für das Verlassen der Wohnung für Einkäufe muss per SMS informieren.
Die Schulen werden auf Online-Unterricht umgestellt. Kindergärten und Grundschulen sollen geöffnet bleiben. Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt in der kompletten Öffentlichkeit.
Auch Zypern schränkt das öffentliche Leben weitgehend ein. Seit gestern müssen Restaurants, Cafés und Bars um 22 Uhr 30 schließen. Zwischen 23 Uhr und 05 Uhr gilt eine Ausgangssperre. Die Maßnahmen gelten bis mindestens Ende November.
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