GDL – Streikfahrplan?
Eine Gewerkschaft gibt Gas. Die derzeit noch laufende Urabstimmung über unbefristete Streikmaßnahmen sollte ursprünglich bis 31. Dezember laufen. Jetzt will man das Ergebnis bereits am 19. Dezember kommunizieren. Die Stoßrichtung in Sachen „Weihnachtsstreik“ ist zumindest auf den ersten Blick zu vermuten. Es könnte also vor Weihnachten noch zu Arbeitsniederlegungen kommen. Die freiwillige „Friedenspflicht“ der Gewerkschaft beginne, lauf GDL-Chef Claus Weselsky, erst am 24. Dezember.
Unpünktlich auch ohne Streik
Ein neuer Negativrekord steht. Es geht um die Pünktlichkeit der Deutschen Bahn im November dieses Jahres. Im Fernverkehr (ICE & IC) sank die Pünktlichkeitsquote auf 52 Prozent. Im Oktober waren es noch 58,6 Prozent. Hauptgrund für die Unpünktlichkeit sind ganz offensichtlich Baustellen, Personalmangel und natürlich auch wetterbedingte Ereignisse. Ursprünglicher Plan der Bahn in Sachen Pünktlichkeitsquote in diesem Jahr war übrigens 70 Prozent.
Ganz nebenbei: bis zu 5 Minuten Verspätung gelten in der Bahnstatistik noch als pünktliche Ankunft.
EXPO: Saudi-Arabiens Image-Investitionen
Wie auch immer die Entscheidung zustande kam, die EXPO-Weltausstellung 2030 soll nach einer Entscheidung vom Montag im Jahr 2030 in Riad stattfinden. Die Mitbewerber Rom und Busan (Südkorea) blieben auf der Strecke.
Die angestrebte Imageverbesserung Saudi-Arabiens hat einen weiteren Schritt gemacht. Das Land gibt sich seit geraumer Zeit weltoffen und investiert insbesondere auch in die touristische Infrastruktur. Zukunftweisend ist auch das Motto der EXPO 2030: „Gemeinsam für ein vorausschauendes Morgen“ – Die Visionen des Landes gehen offensichtlich auf. Immerhin will man den Tourismus stark ausbauen. Die angestrebte Touristenzahl für 2030 liegt immerhin bei 100 Millionen pro Jahr. Für die EXPO alleine soll die Zahl von 40 Millionen Besucher erreicht werden. Dafür soll sich alleine die Zahl der Hotelbetten bis zur Weltausstellung auf fast 900.000 mehr als verdoppeln.
Dekarbonisierung bei LH Group
Bei der sogenannten Direct Air Carbon Capture and Storage (DACCS)-Technologie wird Kohlendioxid aus der Luft gefiltert und dauerhaft gespeichert. Die Lufthansa Group sieht dies als ergänzendes Instrument ihrer Nachhaltigkeitsstrategie. Dementsprechend hat man mit Airbus einen Vertrag über den Vorabkauf von verifizierten und dauerhaften Emissionsminderungsgutschriften für 40.000 Tonnen CO2 aus der DACCS-Technologie geschlossen. Die Zertifikate werden ab 2026 verfügbar sein und vom Airbus-Partner 1PointFive ausgestellt. Es wurde ein jährlicher Kauf sogenannter „carbon removal credits“ für 10.000 Tonnen CO2 über den Zeitraum von vier Jahren vereinbart. Klartext: Zunächst einmal ist dies eine weitere Kompensation.
Wie geht das technisch mit der Luftfilterung?
DACCS, die direkte CO₂-Abscheidung und -Speicherung aus der Luft, ist eine Technologie, bei der die Emissionen mithilfe von Hochleistungsventilatoren direkt aus der Luft gefiltert werden. Sobald das CO₂ aus der Luft entfernt ist, wird es dauerhaft in geologischen Reservoirs gespeichert.
Darüber hinaus, so LH, sei die „Direct Air Carbon Capture“-Technologie ein Baustein für die Produktion von nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF). Bei der SAF-Produktion aus erneuerbaren Energien mit den innovativen Power-to-Liquid- oder Sun-to-Liquid-Technologien werde beispielsweise CO₂ aus der Luft entfernt und im Herstellungsprozess weiterverarbeitet. Dafür wird allerdings eine technische Infrastruktur benötigt. DACCS sei deshalb eng mit der Entwicklung von klimaneutralem Kerosin verknüpft.
Randnotiz: LH-Werbung in Großbritannien
Offensichtlich ein Image-Dämpfer! Es geht um eine Anzeige für die „Green Fares“ von Lufthansa in Großbritannien.
Der Slogan: „Fly more sustainably“ wurde von der britischen Werbeaufsicht „Advertising Standards Authority“ beanstandet. Die Grundlage für eine solche Behauptung sei in der Anzeige nicht klar genug dargelegt. LH will die Anzeige nicht mehr verwenden.
Corona: Juristische Nachwehen
Dürfen die das? – Das war eine der jetzt juristisch geklärten Fragen zum Thema „Verbot von nicht notwendigen Reisen“ während der Covid-Pandemie, die auch für eventuelle künftige Epidemien gelten soll. Der Europäische Gerichtshof hat Reiseverbote eines EU-Lands in ein anderes Mitgliedsland in einem solchen Fall für rechtens erklärt.
Auch die Einreise ins eigene Land, darf im Fall einer gesundheitlichen Gefährdung eingeschränkt werden, zum Beispiel durch Testverpflichtung und Quarantänevorgaben. In der Urteilsbegründung heißt es weiter:
Solche, die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union beschränkende Maßnahmen können durch eine Regelung mit allgemeiner Geltung festgelegt werden. Eine solche Regelung muss jedoch begründet sein sowie klare und präzise Vorschriften enthalten, deren Anwendung für die Bürger vorhersehbar sein muss. Sie muss außerdem diskriminierungsfrei sein und im Rahmen eines gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfs angefochten werden können.
Darüber hinaus müssen solche Beschränkungen der Freizügigkeit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Sie müssen daher geeignet sein, das verfolgte Ziel der öffentlichen Gesundheit zu erreichen, auf das absolut Erforderliche beschränkt sein und dürfen nicht außer Verhältnis zu diesem Ziel stehen, was insbesondere bedeutet, dass die Bedeutung des Ziels und die Schwere des Eingriffs in die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen gegeneinander abgewogen werden müssen.
Malaysia verlangt ONLILNE-Reiseanmeldung
Wie das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen mitteilt gibt es zwar weiterhin für deutsche Staatsbürger keine Visa-Pflicht. Allerdings muss man sich vor einer Einreise online registrieren.
Im Einzelnen heißt es:
Seit dem 1. Dezember 2023 ist die elektronische Anmeldung über die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC)72 Stunden vor Einreise erforderlich.
Bei Einreise kann von der malaysischen Immigrationsbehörde die Vorlage des Rück- oder Weiterreisetickets und ein Nachweis der gebuchten Unterkunft verlangt werden.
Bei der Einreise in die ostmalaysischen Bundesstaaten Sabah und Sarawak auf Borneo wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 90 Tage gültig ist. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass tatsächlich ein entsprechender Stempel im Pass angebracht wird. Das Fehlen dieses Stempels kann zu Problemen bei Polizeikontrollen führen.
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