D-RR News 15.11.21 – 303,0 / Storno / Österreich / Lockdown

Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD
Rüdiger Edelmann

Das ist weit mehr als eine Novemberdepression. Bin ich der Einzige, der im Moment das Gefühl hat, mitten in einem Teufelskreis zu sitzen?

Alles geht wieder von vorn los. Inzidenzen, die in einigen Regionen im vierstelligen Bereich angelangt sind. Eine Deutschlandinzidenz, die die Dreihunderter-Marke überschreitet. Und mitten drin ziemlich genau dieselben Diskussionen, die wir jetzt, mit einer gewissen Variationsbreite, seit März 2020 führen? Macht Euch das Auf und Ab nicht auch völlig kirre? Ermüdend auch die Diskussionen um Selbstschutz, ums Impfen, um gegenseitige Rücksichtnahme. Wo ist das bisschen Hoffnung geblieben, das ich hatte? Wie soll das weitergehen? Warum gibt es auf immer dieselben Fragen auch immer dieselben Antworten und warum hilft das trotzdem nicht? Ich ziehe mich zurück und ungeimpfte Menschen toben weiter durch die Welt, als gäbe es das Problem nicht.

Mir geht ein Kultfilm aus den 1980er Jahren durch den Kopf. Im Kuhstall zieht der Teufel ein. Ein Gesundbeter lenkt die Geschicke. Der Landrat fährt besoffen in den Straßengraben und der Allgäuer Großvater sagt:Drhoim sterbet d’Leit und beim Boschdwirt deannet, do isch scho achtzg Johr koiner me gschtorba!Im Kino war das eine Komödie zum Nachdenken. Für die Realität fallen mir inzwischen weder humorvolle noch hoffnungsfrohe Bemerkungen ein und die fröhlichen Bilder von Expi-Reisen mit Party unter südlicher Sonne (siehe Fachpresse) gehen mir auf den Sack.

Ich will nicht nach Saudi-Arabien, Jamaica oder sonst wohin. Ich will, dass der Horror endlich aufhört. Schöne Grüße an die “Ampel-Verhandlungen”.

 


Die Zahl des Tages:

303,0

 


Damit ist die emotionale Seite des Themas für heute abgehandelt. Hier die dazugehörenden Facts.

Neue Risikogebiete seit gestern

Die Neuankündigungen und Veränderungen des Robert-Koch-Instituts kam am Freitag wieder etwas später. Sie sind deshalb nicht angetan für gute Laune zu sorgen.

 

Neue Hochrisikogebiete sind:

  • Laos
  • Österreich (mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee)
  • Tschechische Republik
  • Ungarn

Für die genannten neuen Länder und alle weiterhin existierenden Hochrisikogebiete gilt bei Einreise in Deutschland eine zehntägige Pflichtquarantäne, wenn man nicht vollständig geimpft oder genesen ist. Aus dieser kann man sich frühestens nach 5 Tagen freitestesten.

Nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft sind die

USA

Rechtliche Folgen von Corona-Einschränkungen bei Reisen 

Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland äußert sich dazu auf seiner Homepage. Generell gäbe es einen Unterschied zwischen Pauschalreisen und individuell gebuchten Reiseleistungen.

Pauschal gebucht?  

Zunächst müssen wir einmal die Frage klären: Was ist eigentlich eine Pauschalreise? Eine Pauschalreise besteht immer aus mindestens zwei Hauptreiseleistungen.

In den meisten Fällen ist das eine zusammenhängende Buchung von Flug und Hotel. Zu den Pauschalreisen zählen aber auch Kreuzfahrten und Tagesreisen, die mehr als 500 Euro kosten.

Pauschalurlauber sind prinzipiell besser geschützt als Individualreisende.

Das liegt daran, dass sie unter anderem über einen Sicherungsschein gegen die Zahlungsunfähigkeit der Airline geschützt sind.

Zudem können kurz bevorstehende Pauschalreisen in Länder, in denen die Reisewarnung weiterhin gilt, kostenfrei storniert werden.

Zusammengefasst: Eine Pauschalreise ist ein Rundum-sorglos-Paket für Urlauber.

Das generelle kostenfreie Stornierungsrecht ist aber während der Pandemie verifiziert worden. Juristisch ist dies noch nicht geklärt. Es bleibt also Kunden nur die Chance eine gütliche Einigung mit ihrem Veranstalter herbeizuführen. Für Reisen zum Beispiel nach Österreich gelten die Einschränkungen nur für nicht geimpfte oder genesene Personen. Es wird also die 2G-Regel angewendet. Hier steht es dem Kunden natürlich frei diese Bedingungen zu erfüllen. Tut er das nicht, sind die Veranstalter auch nicht verpflichtet eine Stornierung zu akzeptieren.

Individuell gebucht?

Bei individuellen Reisen (z.B. direkte Buchung eines Hotels in Österreich) gibt es ein kostenfreies Stornierungsrecht nur dann, wenn das Gastgeberland ein Beherbergungsverbot erlässt. Nur wenn das Hotel seiner angebotenen Leistung nicht nachkommen kann oder darf, kann ich von einer Buchung kostenfrei zurücktreten. Solange Anreise und Unterbringung (auch unter Gesundheitsvorgaben wie 2G und Quarantäne) möglich sind, besteht kein Recht auf kostenfreie Stornierung. Das Verbraucherportal schreibt dazu:

Möchten Sie Ihre Individualreise aufgrund der aktuellen Lage stornieren, gelten grundsätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertrags.

Eine Reisewarnung führt bei individuell gebuchten Reiseleistungen grundsätzlich nicht dazu, dass Sie kostenfrei stornieren können.

Haben Sie nach dem Vertrag kein Recht auf eine kostenfreie Stornierung, sind Sie auf die Kulanz Ihres Vertragspartners angewiesen.

Österreich: 2G flächendeckend

Österreich kämpft wie Deutschland gegen die vierte Corona Welle. Die Regierung in Wien hat aber jetzt erhebliche Einschränkungen für Landsleute wie Besucher erlassen. Sie gelten seit heute. Letztlich sind die neuen Bestimmungen ein „Quasi-Lockdown für nicht geimpfte Personen“:

Wer in Österreich keine Impfung hat, darf die eigene Wohnung nur noch bei dringenden Gründen (Arbeit, Arzt, notwendige Einkäufe) verlassen. Damit sollen soziale Kontakte reduziert und die Impfbereitschaft erhöht werden. Die Regelung gilt zunächst für zehn Tage. Im öffentlichen Leben galt schon vorher die 2G-Regel, am Arbeitsplatz eine 3G-Regel. Österreich hat heute eine Tagesinzidenz von 837,8. Am Mittwoch soll auch über Ausgangssperren diskutiert und entschieden werden.

Die Chefin der österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) hat die deutsche Einstufung Österreichs als Hochinzidenzgebiet als „atmosphärische Katastrophe“ bezeichnet. Letztlich verändere sich für Touristen nur wenig. Die2G-Regel gelte in österreichischen Hotels de facto schon länger.

Österreichs Skiwinter gefährdet – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Frankreich: Schärfere Einreiseregeln

Für die Einreise gilt entweder die Vorlage eines Impf- oder Genesenen Nachweises oder aber die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigentests. Dieser darf jetzt bei Vorlage nur maximal 24 Stunden alt sein. Bisher galt hier eine Zeitfrist von 72 Stunden. Diese Regeln sind bereits seit Samstag in Kraft.

 

Tourismusverband: Lockdown verhindern

Reinhard Meyer, DTV-Präsident – Foto: dtv/Benjamin Maltry

Der Präsident des Deutschen Tourismusverbandes Reinhard Meyer forderte angesichts der Entwicklung der aktuellen Infektionslage und die möglichen Auswirkungen auf die Tourismusbranche die unbedingte Verhinderung von Lockdowns. Weiterhin betonte er:

Alle sind jetzt gefordert, sich strikt an die Regeln zu halten. Aus Sicht des Deutschlandtourismus muss der Appell lauten, sich impfen zu lassen und, sobald möglich und nötig, auch die Booster-Impfung wahrzunehmen. Die Tourismusbranche hat die klare Erwartung an die Politik, dass jetzt umgehend ein verbindlicher Rahmen zwischen Bund und Ländern abgestimmt wird, wie das weitere Vorgehen nun im Winter sein wird. Jetzt ist nicht die Zeit für politischen Streit. Wir brauchen eine geordnete, sachliche Debatte und schnelle Entscheidungen. Nötig ist ein bundeseinheitlicher Rahmen, der, je nach Impfgeschehen, regionale Differenzierungen erlaubt, aber nachvollziehbar bleibt.

Überall, wo es möglich sei, solle 2G praktiziert werden. Die Testinfrastruktur müsse wieder ausgebaut werden.  Für das Tourismus- und Gastgewerbe forderte er alle Betriebe auf, mindestens 3G, besser noch die 2g-Regeln zu praktizieren.

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