D-RR News 18.09.23 – Zahlen, Feiern, Laden, Klagen & mehr

Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Sommer 2023: Beliebteste Ziele weltweit

Der touristische Informationsdienst „Forward Keys“ aus Großbritannien liefert die Statistik in Sachen weltweiter Tourismus-Zuwachs der diesjährigen Sommersaison. Unterschieden wurde dreifach: Meist besuchte Länder, Wachstum der touristischen Destinationen und Reisehäufigkeit nach Herkunftsland der Reisenden. „Forward Keys“ veröffentlicht diese Statistiken seit 2010 für Tourismusorganisationen, Hotels und die Reiseindustrie.

Weltweiter Sommertrend 2023 – Grafik: Forward Keys

Die Hitliste der meistbesuchten Länder (Incoming, basierend auf Flugbuchungen) wird von den USA angeführt. Auf Platz 2 – 5 folgen Spanien, Großbritannien, Italien und Japan.

Die am stärksten gewachsene Destination ist Costa Rica auf Platz 1, gefolgt von der Dominikanischen Republik (2), Kolumbien (3), Jamaica (4) und Puerto Rico (5).

Bei den Quellenländern zeigt sich ein eher vertrautes Bild aus vor Covid-Zeiten. Die Hitliste wird von den USA angeführt. Es folgen Deutschland (2), Großbritannien (3), Canada (4) und Frankreich (5).

Zahlen für den Deutschland-Tourismus

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Für den Deutschland-Tourismus, als meist besuchtes Land (Platz 8), heißt das in dieser Statistik, dass es einen Gewinn an Gästen im Vergleich mit dem Vorjahr gab (+20%). Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 besteht aber immer noch ein Defizit (-32%) was die Besucher aus dem Ausland betrifft.

Dies geht auch aus der rein europäischen Statistik von „Eurostat“ hervor, die am vergangenen Freitag veröffentlicht wurde. Im Gegensatz zu anderen europäischen Reisezielen wie Zypern (+39%), Malta (+30%) oder der Slowakei (+28%) weisen die deutschen Zahlen lediglich ein Plus von knapp einem Prozent aus.

Erfurt feiert neue Welterbestätte

Alte Synagoge in Erfurt – Foto: TTG

Das seit einigen Jahren auch im Tourismus beworbene „jüdisch-mittelalterliche Erbe“ der Stadt bekam gestern die Anerkennung als UNESCO-Welterbe zugesprochen. Zentrum der Auszeichnung ist Erfurts „Alte Synagoge“ sowie ein mittelalterliches Ritualbad. Zur Begründung hieß es, dass damit das Verständnis für kulturelle Vielfalt und der gegenseitige Respekt für ein vielschichtiges kulturelles Erbe in Deutschland gefördert werde.

Die Hauptstadt Thüringens hat 15 Jahre an dieser Anerkennung gearbeitet. Dementsprechend war die Freude gestern groß. Nach der Auszeichnung verfügt Deutschland jetzt über insgesamt 52 UNESCO-Welterbestätten.

Sylt wechselt von Print auf Digital

Jubiläumscollage – (c) SMG

Die erste Ausgabe des jetzt nur noch digitalen Magazins „Natürlich Sylt“ ist online. Nach 25 gedruckten Ausgaben wechselt das Inselmagazin der Sylt Marketing Gesellschaft (SMG) seine Erscheinungsform, legt aber Wert darauf, dass dies kein inhaltlicher Ausrichtungswechsel sei.

Nachhaltigkeit war von Beginn an das Leitmotiv des Magazins, das seit 13 Jahren über die Insel führte und für einen bewussten, ökologisch-nachhaltigen Umgang mit der Inselnatur sensibilisieren soll.  SMG-Geschäftsführer Moritz Luft über die Beweggründe:

Wir verzichten künftig ganz bewusst auf das gedruckte Papier. Darüber hinaus sind es die vielen Möglichkeiten des digitalen Publizierens, die uns die Entscheidung leicht gemacht haben.  

Sylt für (fast) alle Sinne soll immer und überall erlebbar sein. Mit multimedialen Elementen, soll man künftig tiefer eintauchen können in die Einzig- und Eigenartigkeiten der Insel. So gibt es einige Storys in der digitalen Ausgabe als Audiodatei. Auch filmische Elemente wurden eingefügt.

An den vertrauten Qualitäten der Printausgabe wolle man nichts ändern. Eine umfassende Recherche stehe weiterhin im Vordergrund und zeigten Sylt im richtigen Licht. Wie gewohnt würden die „Natürlich Sylt“ Geschichten erzählt, die alltäglich und doch besonders seien.

Weiterhin blieben das besondere Augenmerk auf Natur und Naturschutz. Das Magazin will sich auch weiterhin „abseits der schrillen Pfade und jenseits von Klatsch und Klischee bewegen. In der ersten digitalen Ausgabe dreht sich alles um das Thema Naturschutz.

Nachholbedarf: Zu wenig Ladeinfrastruktur in Tourismusorten

HPC-Ladestation – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Mit dem E-Auto problemlos in den Deutschlandurlaub. „Jain“, sagt der ADAC. Zusammen mit den Prognosen für den Bedarf an Ladestationen, hat der Automobilclub seine Erkenntnisse zusätzlich auf touristische Destinationen im Land ausgeweitet. Das Ergebnis ist eher ernüchternd.

Der Ausbau müsse dem künftigen Bedarf der wachsenden E-Auto-Zahl standhalten, heißt es. Der geplanten Zahl von 1 Million öffentlicher Ladesäulen stehen derzeit nur 90.000 Ladepunkte in der Realität gegenüber. Der Automobilclub weist darauf hin, dass die Ladeinfrastruktur insbesondere in stark frequentierten Feriengebieten, perspektivisch eher mangelhaft sei. Hier müsse erheblich nachgebessert werden. Im Vergleich zu Metropolregionen, müsse die Versorgung in Feriengebieten sehr viel stärker verbessert werden.

Reiseradio-Anmerkung: Dort fehlen insbesondere Ladestationen mit höherer Kapazität. Mit 11KW-Ladern ist ein künftiger Bedarf nicht abzudecken. Der Ausbau an Schnellladern (50KW+) und HPC-Stationen (100KW+) ist erforderlich.

Streit um „Hahn-Finanzhilfe“

Foto: Frankfurt-Hahn Airport

So wie Ryanair schon für Hilfen geklagt hat, so klagt jetzt Lufthansa dagegen.

LH hatte das Land Rheinland-Pfalz verklagt, da die Mainzer Regierung dem Hunsrück-Flughafen Hahn zwischen 2017 und 2021 mehrfach finanziell aus der Patsche half. Es ging um den Ausgleich von aufgelaufenen Betriebskosten in Höhe von etwas über 25 Millionen Euro. Das Verfahren war inzwischen bis zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gelangt. Dieser verwies am Freitag das Verfahren zurück an die nächst niedrigere Instanz. Das vorher getroffene Urteil hob er allerdings auf und forderte von den Richtern eine intensivere Prüfung der Umstände.

Europ. Gerichtshof in Luxemburg – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Klar ist dadurch aber auch, dass der EUGH noch keine grundsätzliche Entscheidung über staatliche Beihilfen für Flughäfen getroffen hat. Das muss folgen, wenn das Ergebnis der erneuten Prüfung der deutschen Justiz vorliegt.

Die Lufthansa hatte gegen die Finanzhilfe geklagt und bezeichnet sie als Verzerrung des Wettbewerbs. LH nutzt den Airport mit dem offiziellen Namen Frankfurt Hahn (ursprünglich mal eine Erfindung von Ryanair-Boss Michael O’Leary) nicht. Für den irischen Billigflieger war und ist Hahn eine wichtige Basis.

Hintergrund-Klartext: Es streiten sich letztlich ein Kläger, der den Airport nicht nutzt, und ein Nicht-Beklagter, der indirekter Nutznießer der Finanzhilfe war. Heißt: Lufthansa gegen Ryanair. Das wiederum dürfen die Richter nicht in ihre Entscheidung einbeziehen, denn auch beimEuropäischen Gerichtshof muss es um die Fakten der Klage gehen.

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