D-RR News 20.03.25 – Einreise, Visa, Gebühren & Ärger

Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

D-RR Kommentar: Reisefrust wächst 

Rüdiger Edelmann – Foto: Holger Leue

Wer glaubt, dass die allgemeine Weltlage und politische Entwicklung am „Friede-Freude-Eierkuchen-Tourismus“ vorbeigingen, sieht sich getäuscht. Fast jeden Morgen ist von Reisehinweisen die Rede, von Einreiseproblemen, von Visaeinschränkungen und anderen Dingen, die das Verreisen – ich formuliere das mal positiv – ein klein wenig schwieriger machen.

Ich hab mir das zweifelhafte Vergnügen gemacht, diese News – Ausgabe den Auswirkungen der politischen Umstände auf die schöne (neue oder auch alte) Reisewelt zu widmen.

Wer liest, wird feststellen, dass es mit der touristischen Weltoffenheit stetig bergab geht. Schade drum, aber auch bei den schönen Dingen des Lebens werden wir uns umstellen müssen: Ist unerfreulich, macht keine Freude, aber kann auch nicht mehr ignoriert werden.

Die 50 – 100 „besseren Herrschaften“ der Welt machen es dem „Rest“ von ein paar Milliarden nicht einfacher oder sagen wir’s brutal: Selbst unsere Urlaubsfreude geht ihnen, neben vielen anderen wichtigen Dingen, am A…. vorbei.

 


USA-Einreise

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Auch Regelungen wie ESTA und das seit Jahrzehnten für uns existierende „Visa Waiver“ – Programm täuscht nicht darüber hinweg. Einreisebehörden, die schon immer mit schlechtem Service und Unfreundlichkeit glänzten, legen die nächste Gangart der Kontrolle ein. Da kann es, wir berichteten, auch schon mal lange Verhöre und Verhaftungen und Abschiebung geben. Zudem ist ja ein neues Einreiseverbot für bestimmte Länder in Vorbereitung.

AA-Reisehinweis

Das deutsche Auswärtige Amt hat deshalb, mit gutem Grund, einen Reisehinweis für Einreisende in die USA veröffentlicht. Dort heißt es:

Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges US-Visum begründen einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der US-Grenzbeamte. Es empfiehlt sich, Nachweise über die Rückreise (z.B. Flugbuchung) bei der Einreise mitzuführen. Gegen dessen Entscheidung gibt es keinen Rechtsbehelf. Den deutschen Auslandsvertretungen ist es nicht möglich, auf die Rückgängigmachung einer Einreiseverweigerung hinzuwirken.

Reisende sollten ausschließlich mit einem gültigen ESTA oder Visum in die USA reisen, das dem geplanten Aufenthaltszweck entspricht. Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei Ein- bzw. Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen.

Sollten bei Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, kann auch nach Rückkehr das Department of Homeland Security (DHS) kontaktiert werden. Bei dessen „Traveler Redress Inquiry Program“ (DHS TRIP), der zentralen Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen in Zusammenhang mit der Einreise in die USA, kann ein Online-Formular ausgefüllt und Angaben zur Person und Art der negativen Erfahrungen gemacht werden, um Auskunft und/oder Abhilfe zu bitten.

Weitere die Einreise in die USA betreffende Fragen sollten rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung geklärt werden.

 Das Außenministerium weist darauf hin, dass es sich hier um einen Reisehinweis und nicht um eine Reisewarnung handelt.

Zollstreit und Reiseauswirkung auf Kreuzfahrt?

Port Everglades: In dauerhafter Konkurrenz mit „Port Miami“
US-Cruise-Terminals (Symbolbild) – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Nach einer alten gesetzlichen Regelung von 1886 müssen alle unter ausländischer Flagge fahrenden Schiffe, die Passagiere „transportieren“, auf dem Weg u.a. nach Alaska einen Zwischenstopp in Kanada einlegen. Dies könnte jetzt zum Problem für die Reedereien werden, denn der Zollstreit zwischen Kanada und den Vereinigten Staaten droht zu eskalieren. Das berichtet das Kreuzfahrt-Fachportal Cruisetricks.

Die kanadische Provinz British Columbia hat nun erhöhte Zölle für den Warentransport durch LKW angekündigt, die durch Kanada in Richtung Alaska fahren. Falls diese Regelung auf den Seeweg ausgedehnt werden würde, kämen „saftige“ Zölle auf die Kreuzfahrt zu.

Altes Gesetz über Bord?

Das alte Gesetz galt bisher als unantastbar. Trotzdem hat der republikanische Senator Alaskas jetzt eine Ausnahmegenehmigung für Kreuzfahrtschiffe gefordert. Die Folge beschreibt Franz Neumeier in seiner Meldung:

Würde es keine Alaska-Ausnahme für die Kreuzfahrt geben, hätte Kanada einen Hebel im Handelsstreit: Ein Anlaufverbot für Kreuzfahrtschiffe in Kanada, oder hohe Zölle oder Gebühren für die Schiffe würden Alaska-Kreuzfahrten ab Seattle enorm verteuern oder unmöglich machen.  

Noch ist nichts beschlossen. Im Hintergrund tobt noch ein innenpolitischer Streit in Alaska und auch Kanada muss sich überlegen, ob es auf das Geschäft mit der Abfertigung von Kreuzfahrtschiffen verzichten kann. Letztlich hat man mit den Kreuzfahrtschiffen und Passagieren sehr viel  Geld verdient. Alaska ist, neben der Karibik, der zweitgrößte Markt der US-Kreuzfahrtindustrie.

Thailand reduziert visafreie Aufenthaltsdauer

Um den Tourismus anzukurbeln hatte Thailand vor einem Jahr die visafreie Einreise für Touristen von 30 auf 60 Tage erhöht. Diese Regelung soll jetzt revidiert werden. Grund: Behörden registrierten, dass viele „Touristen“ den verlängerten Aufenthalt nutzten um illegalen Geschäften nachzugehen und nicht Urlaub zu machen.

Wer als Urlauber länger bleiben möchte, muss künftig vor Anreise ein Touristenvisum für 60 Tage beantragen und genehmigt bekommen.

Beschlossen ist die Regelung. Wann sie in Kraft tritt, steht noch nicht fest.

Venedig-Gebühr über neue Website

Virtuelle Influencerin: Venus für Bella Italia – Screenshot italia.it

Die Eintrittsgebühr für Tagestouristen in Venedig soll künftig einfacher zu bezahlen sein. Das berichtet das österreichische Tourismusportal tip-online.at.

Es wurde in dieser Woche ein neues Portal dafür eingerichtet.

Dort kann man bezahlen. Als Quittung erhält man einen QR Code, den man sich sinnvollerweise aufs Smartphone lädt.

Weitere Änderungen

Gleichzeitig gehen weitere Veränderungen an den Start. Die Gebühr von 5 Euro pro Person erhöht sich bei Buchung von weniger als drei Tagen vor dem Besuch auf das Doppelte, nämlich 10 Euro.

Gleichzeitig hat die Stadt die Zahl der kostenpflichtigen Tage in diesem Jahr von 29 auf 54 Tage erhöht. Weiterhin hat Venedig auch geführten Reisegruppen den Kampf angesagt. Führungen sind nur mit Gruppen bis maximal 25 Personen erlaubt.  

Condor und Zubringerverbindungen

Der Streit zwischen Condor und Lufthansa ist inzwischen allgegenwärtig geworden. Der Ferienflieger hat jetzt eine weitere Alternative gefunden. Diese findet sich auf der Schiene wieder.

Mehr Zusammenarbeit bei DB und Condor – Foto: DB / Oliver Lang

Deutsche Bahn und Condor bieten künftig weitere Möglichkeiten für eine einfache und komfortable Anreise zum größten deutschen Flughafen in Frankfurt am Main an. So können künftig bereits bei der Flugbuchung auf Condor-Langstreckenflüge angepasste Zugverbindungen ausgewählt werden. Das Angebot ist von 21 deutschen Bahnhöfen aus buchbar.

Durch die Zusammenarbeitet profitieren Gäste von einer einfacheren Buchung von Zug und Flug in einem Vorgang, einer kostenfreien Sitzplatzreservierung im ausgewählten Zug, optimierten und abgestimmten Umsteigezeiten, einer kostenlosen Umbuchung bei Verspätungen sowie Zugang zu DB Lounges für Condor Business Class Gäste.

Hier geht’s los

Für die An- und Abreise zu und von ihrem Langstreckenflug ab Frankfurt stehen Gästen die Hauptbahnhöfe in Aachen, Basel (Badischer Bahnhof), Berlin, Bremen, Dresden, Dortmund, Düsseldorf, Freiburg, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Münster, Nürnberg, Rostock, Siegburg/Bonn, Stuttgart und Wolfsburg zur Verfügung.

Außerdem wird für Dubai-Reisende ab Berlin der Hauptbahnhof Dresden an den Flughafen Berlin Brandenburg angebunden.

Tickets dafür gibt es bei allen Reiseveranstaltern sowie online bei Condor.

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