Bequemlichkeit vor Bewusstsein
Für jüngere Menschen spielt umweltbewusstes Reisen in der Reiseplanung und -organisation nur eine untergeordnete Rolle. Erst ab dem mittleren bis älteren Lebensabschnitt kommen auch Umweltaspekte zum Tragen. Bequemlichkeit ist für alle Reisenden ein sehr wichtiger Aspekt.
Zu diesen und weiteren Ergebnissen kommen das Institute for Aviation and Tourism (IAT) der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) und das Markt- und Meinungsforschungsinstitut IFAK in Taunusstein. In einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage unter 1.001 Personen haben sie untersucht, wie die Deutschen in den letzten Jahren gereist sind. Im Mittelpunkt standen drei zentrale Fragen:
- Wer hat welche Verkehrsmittel genutzt?
- Welche Überlegungen spielten bei der Planung bzw. Buchung der Reise eine Rolle?
- Wie hoch ist die Bereitschaft zur CO2-Kompensation?
Privater Pkw beliebtestes Hauptverkehrsmittel
Um zum Urlaubsort zu gelangen, ist nach wie vor der private Pkw (44 %) das beliebteste Hauptverkehrsmittel, gefolgt vom Flugzeug (40 %) und mit deutlichem Abstand der Bahn (9 %).
Bequemlichkeit wichtigstes Kriterium bei Urlaubsplanung
Wer reist, möchte es einfach und bequem haben, möglichst mit wenigen Umstiegen. Für vier von fünf Befragten (82 %) ist dies bei der Planung oder Buchung eine sehr wichtige oder wichtige Überlegung. Alters- oder Geschlechtsunterschiede spielen dabei fast keine Rolle.
Für drei von vier Befragten (77 %) spielt zudem die Unabhängigkeit der Fortbewegung am Urlaubsort eine wichtige Rolle.
Trotz wirtschaftlicher Sorgen und Inflation stehen in der Reihenfolge der Kriterien die Kosten bei 69 % der Befragten lediglich an dritter Stelle. Umweltbewusstes Reisen – wie die Anreise mit klimaschonenden Verkehrsmitteln (37 %), umweltschonende Aktivitäten am Urlaubsziel (52 %) oder die Unterkunft mit Ökosiegel oder ökologischer Zertifizierung (26 %) – spielen eine geringere Rolle, wobei gerade die Reisenden ab 50 Jahren ein größeres Gewicht auf diese Kriterien legen.
Geringe Bereitschaft für freiwillige CO₂-Kompensation
Weder in den Einstellungen noch im tatsächlichen Verhalten der Reisenden findet sich eine Mehrheit, die dem Angebot einer Kompensationszahlung zur Reduzierung des eigenen ökologischen Fußabdrucks nachkommen will.
Nur rund ein Viertel der Befragten (26 %) gaben an, dass sie eventuell freiwillig bei ihrer letzten Reise einen solchen Betrag gezahlt hätten. Die größte Kompensationsbereitschaft findet sich in der mittleren Altersgruppe der 30 bis 39-jährigen (36 %) und unter den umweltbewusst Reisenden (40 %). Die größte Ablehnung der freiwilligen Kompensation findet sich hingegen unter den 20 bis 29-jährigen (71 %) sowie unter den 40 bis 49-jährigen (70 %) Befragten, die geringste Ablehnung hingegen bei den älteren Reisenden ab 60 Jahren.
Dr. Christian Holst, Geschäftsführer des IAT interpretiert:
Es scheint somit, dass trotz der vielfältig beschriebenen Wichtigkeit des Klimawandels unter den Jüngeren am Ende das Portemonnaie den Ausschlag gibt, während bei den vergleichsweise wohlhabenderen Älteren das Thema der Nachhaltigkeit eine größere Resonanz erfährt.
Die repräsentative telefonische Befragung fand vom 01.08. bis 25.08.2023 statt.
Grüner Flugtarif nach Malle
Die Aktion „grünes Ticket“ war offensichtlich erfolgreich, denn sie wurde jetzt bis in den Herbst des nächsten Jahres verlängert.
Es war eine Idee des Reiseveranstalters FTI, zusammen mit Eurowings in vergangenen Sommer. Ein „grüner Flugtarif“ sollte die Fluggesellschaft dabei unterstützen, nachhaltiges Kerosin (SAF) statt traditionellem Treibstoff zu kaufen. Gleichzeitig konnten die Reisenden den ökologischen Fußabdruck ihrer Fluganreise etwas reduzieren. Der erforderliche Aufpreis beim Flug in der Höhe von 15 Euro wurde direkt von FTI an Eurowings weitergegeben. Damit soll der Pauschalurlaub klimafreundlicher werden.
Richard Reindl, Director Sales and Marketing bei FTI, sagt:
Für diese Sommersaison waren davon auch viele unserer Gäste überzeugt und wählten den Leisure Value Fare für ihre An- und Abreise. Wir wollen aber noch mehr Mallorca-Urlauber für die gute Sache gewinnen.
Startankündigung: LH City Airlines
Das Hin und Her um den Start einer weiteren Fluggesellschaft, die namentlich – einmal mehr – für die Kundschaft kaum nachvollziehbar sein dürfte, ist zu Ende. Lufthansa hat heute den offiziellen Start von „Lufthansa City Airlines“ bekanntgegeben. In der Pressemitteilung heißt es:
Die neu gegründete City Airlines der Lufthansa Group wird im Sommer 2024 ihren Flugbetrieb aufnehmen. Die Fluggesellschaft wurde vergangenes Jahr gegründet und erhielt bereits im Juni ihr Betreiberzertifikat (AOC) vom Luftfahrtbundesamt. Sie wird ihre Flüge aus den Drehkreuzen München und Frankfurt anbieten und damit auch Zu- und Abbringerdienste für Lufthansa fliegen. City Airlines operiert dabei neben Lufthansa CityLine.
Ab November 2023 beginnt die Rekrutierung des operativen Personals. Zum Start werden Pilotinnen und Piloten sowie Mitarbeitende für die Kabine gesucht. (…) Um City Airlines langfristig aufzustellen, werden in der Rekrutierung für Cockpit-Stellen auch englischsprachige Pilotinnen und Piloten berücksichtigt. Bei der Stellenbesetzung haben Bewerber:innen mit Vorerfahrung Vorrang. Für interessierte Wechsler innerhalb des Konzerns können Angebote zu freiwilligen Wechselkonditionen verhandelt werden. Dies umfasst insbesondere das Personal von Lufthansa CityLine.
Der letzte Absatz umschreibt den Knackpunkt, der von Vertretungen der Arbeitnehmenden kritisiert wird. Kurz zusammengefasst lautet die Kritik: Die neue Airline bietet veränderte Tarifbedingungen und gestattet LH, zu Lasten des Personals, die Kosten der Flüge zu reduzieren und damit mehr Gewinn zu machen. LH schreibt in der Mitteilung auch, dass die Gespräche mit den Sozialpartnern begonnen hätten. Hier wird es absehbar noch kräftig knirschen.
Juristische Klärung des Bundesgerichtshof
Es ist grundsätzlich keine kostenfreie Stornierung einer Reise möglich, wenn der Buchende seine Reise nach dem Aussprechen einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts tätigt. So lässt sich ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Montag zusammenfassen, das eine Reihe von immer noch nicht geklärten Ansprüchen von Reisenden zurückweist, die während der „Covid-Pandemie“ eine Reise, trotz der entsprechenden Reisewarnung gebucht haben.
Das Gericht sagt:
Wenn solche Risiken bereits bei der Buchung vorhanden oder zumindest absehbar waren, ist der Antritt des Urlaubs zumutbar – oder anderenfalls eine Entschädigung zu leisten.
Im entschiedenen Fall ging es um eine Reise in die Dominkanische Republik, die im Frühjahr 2021 hätte stattfinden sollen. Gebucht worden war sie im September 2020 in der trügerischen Hoffnung, dass die Corona-Gefahr bis dahin vorüber sei. Storniert hatten die Buchenden erst wenige Tage vor geplantem Reiseantritt.
Wichtig: Dies bezieht sich generell auf Reisewarnungen, nicht nur bei potentiellen gesundheitlichen Risiken.
Auswärtiges Amt: Teilreisewarnung für Ägypten erweitert
Das Auswärtige Amt hat gestern seine Teilreisewarnung für Ägypten erweitert. Dies trifft auch einige wenige touristische Reiseziele des Landes.
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Nordsinai und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet – mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenabschnitts und des Grenzortes Taba – wird gewarnt.
In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, da es in der Vergangenheit zu terroristischen Anschlägen kam.
Im Gouvernorat Nordsinai gilt der Ausnahmezustand, der mit nächtlichen Ausgangssperren einhergeht. Die Straße von Suez nach Taba ist für nichtmilitärische Fahrzeuge gesperrt.
Vor Reisen in den angrenzenden Gazastreifen wird gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird aufgrund der aktuellen, unübersichtlichen Sicherheitslage allenfalls in unregelmäßigen Abständen für einen eingeschränkten Personenkreis geöffnet. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich.
Im Süden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Südsinai mit den Küstenorten Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten.
Beachten Sie die Hinweise von Hotels und Reiseveranstaltern.
Unternehmen Sie Tauch- und Schnorchel-Touren, Bergwanderungen sowie Ausflüge in die Wüste nur in hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.
Buchen Sie Ausflüge nur mit hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.
Schweden: Großartiger Spaß mit echtem Hintergrund
Nach Jahrzehnten der Verwirrung sind es die Schweden leid, mit der Schweiz verwechselt zu werden und veröffentlichten einen herrlichen Videoclip.
Eine kürzlich von Visit Sweden in Auftrag gegebene Studie ergab, dass 50 % der US-amerikanischen Befragten nicht sicher sind, Unterschiede in der schwedischen und schweizerischen Kultur erkennen zu können.
Um das Problem zu lösen, wenden sich die Tourismuswerber von Visit Sweden an ihre Freunde in der Schweiz mit dem Ziel eine klare Unterscheidung zwischen den beiden Ländern zu schaffen. Es ist der „erste Entwurf einer offiziellen Vereinbarung“ zwischen Schweden und der Schweiz. Aber schaut selbst:
Ein herrlicher Videoclip. So geht Tourismuswerbung! Hoffentlich sehen das die Eidgenossen ähnlich und es fällt Ihnen eine passende Antwort ein.
Deutscher Tourismuspreis: Publikums-Voting startet
Der Deutsche Tourismuspreis startet ins Online-Voting. Fünf Projekte sind für das Finale nominiert, aus denen das Internet-Publikum den Preisträger für den ADAC-Publikumspreis auswählt. Die ONLINE-Abstimmung läuft bis zum 13. November. Jede(r) kann mitmachen.
Die Preisträger werden am 23. November auf dem Deutschen Tourismustag in Bielefeld bekanntgegeben.
Neben dem ADAC-Publikumspreis werden drei Jurypreise verliehen. Mit dem Tourismuspreis zeichnet der Deutsche Tourismusverband zukunftsweisende Produkte, Events, Marketingstrategien und Kooperationsmodelle im Deutschlandtourismus aus. Bewertet werden der Innovationsgrad sowie „Soziale Nachhaltigkeit & Qualität“, „Ökonomische Nachhaltigkeit & wirtschaftliche Effekte“ sowie „Ökologische Nachhaltigkeit“.
Be the first to comment