Gegensätzliche Meldungen beherrschen heute Morgen die Corona-Tourismus-Welt und Manches, das da gemeldet wird ist auf den ersten Blick – sagen wir es sehr höflich – nicht so recht nachvollziehbar. (Kommentare in ROT)
“Spanische Maßnahmen” oder was?
Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen sank auf den Balearen auf den Wert von etwa 55. Deshalb soll das Mitte Juli verhängte Öffnungsverbot von Partykneipen an der Playa de Palma (Ballermann) und in Magaluf am kommenden Donnerstag aufgehoben werden. Das zumindest war aus Kreisen der balearischen Regionalregierung zu hören.
Diese Nachricht steht im krassen Gegensatz zu den Meldungen des Wochenendes aus „Gesamt-Spanien“: Der Anteil der Covid-19-Patienten in den Krankenhäusern steigt. Im ganzen Land gilt im Freien eine Maskenpflicht. Regional gibt es Mobilitätseinschränkungen. Ganze Städte wurden von den Behörden abgeriegelt. Die Hauptstadt Madrid wurde am Freitag als Notstandsgebiet ausgewiesen. Die Menschen dort dürfen, wie bei der ersten Welle, ihren Wohnort nur noch für den Weg zur Arbeit zum Arzt verlassen. Diese Regeln gelten zunächst für zwei Wochen.
Könnte es das falsche Signal sein, wenn jetzt Mallorca und seine Nachbarinseln Partykneipen öffnen, wenn in der Hauptstadt Madrid Notstand herrscht und der Infektionswert um die Zahl 5 über dem Wert liegt, der zurzeit in Deutschland dazu führt, Städte und Landkreise zu Risikogebieten zu erklären?
Sinnhaftigkeit eines Beherbergungsverbots
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erklärte am Wochenende, dass er das von den meisten Ländern verhängte Beherbergungsverbot für unsinnig hält. Kanzleramtsminister Helge Braun hingegen verteidigt das Beherbergungsverbot und die Einschränkung in deutschen Risikogebieten.
Andreas Gassen, der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sagte in einem Interview mit der “Neuen Osnabrücker Zeitung”, die “Regelungswut” der Bundesländer sei “oft eher kontraproduktiv”.
Die Mehrheitsregeln unterliegen inzwischen zusätzlichen nicht nachvollziehbaren Aufnahmen. Besonders kurios kommt die bayerische Regelung daher. Ministerpräsident Markus Söder lässt in seinem Bundesland Ausnahmen zu. Das Beherbergungsverbot soll nur für Reisende umgesetzt werden, die aus einem anderen Bundesland kommen. Reisende aus einem Corona-Risikogebiet innerhalb Bayerns dürfen weiterhin in Hotels aufgenommen werden.
Zur Klärung der Begrifflichkeiten: Das Verbot gilt für touristisch Reisende aus Risikogebieten, wenn sie keinen negativen Coronavirus-Tests vorlegen können. Wer vorlegt, darf übernachten!
Wie das Tourismusportal „Reise vor 9“ heute Morgen berichtet, weist der Geschäftsreisedienstleister American Express Global Business Travel (GBT) darauf hin, dass damit das Beherbergungsverbot nicht für Geschäftsreisende gilt. Heißt: Berufliche Reisende, gleich ob Handelsvertreter, Vorstandsmitglieder oder Monteure sind vom Beherbergungsverbot nicht betroffen. Ein negativer Corona-Test darf also nicht abgefragt werden, wenn die Bestätigung einer Dienstreise vom Arbeitgeber vorgelegt wird.
Macht das Sinn? Entweder Beherbergungsverbot oder nicht oder Testpflicht für alle. Soll eventuell, der noch vor Wochen gepriesene, Urlaub im eigenen Land zurückgeschraubt werden, Bayern, wie so oft, außen vor? Eine einheitliche Regelung tut not. Wer das Reisen verhindern will, soll es auch klar und offen sagen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält zumindest damit nicht hinterm Berg. In einem Zeitungsinterview sagte er: “Vielleicht sollten die Bürger in den Herbstferien nicht groß in der Gegend herumreisen. Weder im Inland, noch im Ausland – und schon gar nicht in Risikogebiete.”
Risikogebiete (Inland)
Hauptsächlich sind Städte und Großräume betroffen. Viele Großstädte und -regionen überschreiten inzwischen die Warnstufe von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen (Quelle: Robert-Kock-Institut, Stand: Heute 0.00 Uhr)
- Berlin
- Bremen
- NIEDERSACHSEN: Stadt Delmenhorst, Landkreis Cloppenburg,
- NORDRHEIN-WESTFALEN: Köln, Solingen, Wuppertal, der Großraum des Ruhrgebiets (Duisburg, Bottrop, Essen, Recklinghausen, Unna, Hamm, Herne, Hagen)
- HESSEN: Teile des Rhein-Main-Gebiets (Frankfurt/Main, Stadt Offenbach, Kreis Groß-Gerau)
- RHEINLAND-PFALZ: Mainz, Landkreis Bitburg-Prüm
- SAARLAND: Landkreis St. Wendel
- BADEN-WÜRTTEMBERG: Stuttgart und der benachbarte Landkreis Esslingen
- BAYERN: München, Memmingen, Landkreis Fürstenfeldbruck, Stadt Rosenheim, Landkreis Regen
Europäische Ampel?
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf zaghafte Leitlinien in Sachen Corona-bedingte Reisebeschränkungen geeinigt. Ein einheitliches Ampelsystem für Risikogebieten ist vorsehen. Klingt theoretisch gut, allerdings darf weiterhin jedes einzelne Land entscheiden, welche Maßnahmen daraus resultieren. Lediglich Einreiseverbote soll es nicht mehr geben. Teilweise wird diese Regelung in der Praxis aber schon unterlaufen. Ein Beispiel: Das Einreiseverbot nach Ungarn.
Fernreiseöffnung – Seychellen-Test
Zumindest stehen die Zeichen gut und DER-Touristik will wohl, gemeinsam mit dem Ferienflieger Condor, im November einen „Testballon“ in Richtung Mahé starten. Die geplante Sonderreise soll im November stattfinden.
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