DRR News 09.10.20 – Kundendaten / Hotelkosten / Kreuzfahrten / Reisepass

Foto: Bundespolizei

Digitale Kundendaten an Gesundheitsämter

Eine neue Plattform soll die Weitergabe von Reisedaten nach der Rückkehr aus Risikogebieten gewährleisten. Gruppenreiseveranstalter sollen vom 15. Oktober an die Daten ihrer Kunden direkt über ein Web-Portal an die 380 Gesundheitsämter in Deutschland übermitteln. Erfasst werden sollen ausschließlich Personenstammdaten (Name, Wohnanschrift etc.) und Reisedaten sowie die Daten von Mitreisenden. Die Daten seien nur zur Überwachung von Quarantänemaßnahmen durch die Gesundheitsämter und nicht zur Kontaktnachverfolgung vorgesehen. Letzteres dürfte die Gesundheitsämter nicht glücklicher machen, im Unterschied zu den Datenschützern.

Keine Kostenbelastung für Kunden bei Beherbergungsverbot

Es war abzusehen, dass diese Frage unmittelbar nach dem politischen Beschluss auftauchen wird. Der Reiserechtler Paul Degott verweist in einem Interview mit der Deutschen Presse Agentur darauf, dass Urlauber ihr Geld vom Hotel zurückerhalten, bzw. den Übernachtungspreis nicht zahlen müssen, wenn sie aus einem Gebiet mit hohen Corona-Infektionszahlen kommen und wegen des Beherbergungsverbots absagen müssen. Auch Stornogebühren dürften nicht erhoben werden. Diese Regelung gelte auch für die Anmietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern. Das Recht auf Unterbringung durch Vorlage eines negativen Coronatests hat Degott allerdings nicht berücksichtigt, was Platz für juristische Spekulationen bietet.

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Er betont auch, dass diese Regelung nicht zutreffe, falls eine Anreise und die Unterbringung möglich, allerdings (wie in Mecklenburg-Vorpommern) eine Quarantäne vorgeschrieben sei. Falls dann keine kostenfreie Stornierung vereinbart worden sei, müsse der Kunde den Unterbringungspreis zahlen.

Unterm Strich kommt diese Interpretation einem „Lockdown“ der Hotelbetriebe in Bundesländern mit dem verabschiedeten Beherbergungsverbot gleich. Hoteliers sind dementsprechend „not amused“.

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Kreuzfahrt möglich machen

In einem persönlichen Brief an die Bundesminister Heiko Maas und Jens Spahn fordert Costa-CEO Michael Thamm eine Neufassung der Kreuzfahrt-Reisebedingungen und ein Ende der Warnungen. Die Branche habe ihre Schulaufgaben gemacht. Letztlich seien Passagiere auf Kreuzfahrtschiffen sicherer in Sachen Corona, als in den meisten Urlaubsgebieten an Land. Das Zauberwort der Kreuzfahrer heißt „Bubble“. Man habe eine quasi fast garantierte infektionsfreie Blase an Bord der Schiffe geschaffen.

Wichtige Voraussetzung dafür sind ein ausführlicher Testprozess, die selbstverständlichen Abstands- und Hygieneregeln an Bord und wahlweise der Verzicht auf Landausflüge oder die Verlagerung der „Bubble“ an Land. Dies schließt allerdings den Freiraum der Passagiere bei Ausflügen stark ein. Die Touren finden nur in geschlossenen Gruppen statt, wer ausschert und sich eigenmächtig entfernt, darf nicht zurück aufs Schiff. Das muss man wissen, wenn man eine Kreuzfahrt derzeit plant oder macht.

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Der Kreuzfahrtverband CLIA hat zudem die regelmäßige Testpflicht für alle Passagiere und Crew-Mitglieder als verpflichtend festgelegt.

Die Testpflicht gelte ab sofort für alle CLIA-Mitgliedsreedereien, die 95 Prozent der weltweiten Kreuzfahrt-Kapazitäten repräsentieren. Sie gilt für alle Passagiere und Crewmitglieder auf allen Schiffen mit einer Kapazität von 250 oder mehr Passagieren. Nur mit einem negativen Testergebnis werde der Zugang zum Schiff gewährt. Die Art des Tests sowie der Zeitpunkt sollen von den Mitgliedsreedereien individuell festgelegt werden. In jedem Fall muss vor Betreten des Schiffes ein negatives Testergebnis vorliegen

Helge Grammerstorf, National Director von CLIA Deutschland, sagte dazu: Wir…

„…arbeiten weltweit Kreuzfahrtreedereien seit Monaten unermüdlich daran, gemeinsam mit Experten und Gesundheitsbehörden neuartige Gesundheitsprotokolle zu entwickeln. Die nun beschlossene globale Testpflicht für alle Passagiere und Crewmitglieder ist ein wichtiger Baustein unseres vielschichtigen Sicherheitskonzeptes, um den Kreuzfahrtbetrieb verantwortungsbewusst und sicher wieder hochzufahren.”

Brexit bedingt Reisepass?

Die Britische Regierung plant eine Reisepasspflicht für Bürger aus der Europäischen Union, sowie der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island für die Einreise ins United Kingdom. Die Vorschrift würde, bei Verabschiedung, im Oktober 2021 in Kraft treten. So sieht es ein Modell für die zukünftigen Abläufe im europäischen Grenzverkehr vor. Als Begründung führt man die Stärkung der nationalen Sicherheit in Großbritannien an. Personalausweise würden dann nicht mehr zur Einreise nach Großbritannien berechtigen.

 

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