Auch wenn die Sonne bisweilen aus den frostigen dunklen Wolken hervorblinzelt, ich komme mir vor wie vor einem Jahr. Inzwischen zwar geimpft, aber mindestens genauso verunsichert. Letztlich geht es Vielen so. Die Situation ist wieder mal unklar, die Perspektiven sind es auch. Planungen bleiben im „ja, aber…“stecken.
Das geht (fast) Allen so. Vieles „steht“ schon wieder und das, was noch „fährt“ ist mit angezogener Handbremse unterwegs. Die Einreiseregeln werden wieder angezogen. Der Erfolg von 2G ist nicht berechenbar. Mein Booster-Impftermin in vermeintlich unendlicher Ferne. Alle Planungen liegen wieder einmal brach. Da fällt es schwer, hoffnungsfroh zu sein, wenn wieder einmal eine Tür nach der anderen zufällt: Reduzierung der Kontakte, mit Impfgegnern wie gegen eine Betonwand argumentieren, alle Planungen aussetzen, Alternativen suchen und sich immer wieder zu fragen, wie lange das so weitergehen soll.
Reduktion auf das Wesentliche? Das ist genau das Problem, denn die Antwort auf die Frage, was wesentlich sein soll, fällt immer schwerer.
Die Zahlen des Tages:
442,1
(7 Tage Inzidenz pro 100.000 Einwohner)
74.352
(Neuinfektionen innerhalb der letzten 24 Stunden)
390
(Todesfälle innerhalb der letzten 24 Stunden)
102.568
(Todesfälle in Deutschland seit Beginn der Pandemie)
Aktuelles Nachmittags-Update
Das Robert-Koch-Institut hat die neuesten Entwicklungen veröffentlicht. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, dürfte es in der Reisebranche eher Verzweiflung auslösen, sind doch einige wichtige Reiseländer dabei.
Ab Sonntag sind folgende Länder als Hochrisikogebiet eingeordnet worden:
- Jordanien
- Liechtenstein
- Mauritius
- Polen
- Schweiz
Nicht mehr als Hochrisikogebiete gelten:
- Usbekistan
- Thailand
- St. Vincent und die Grenadinen
Insbesondere die Einordnung der Schweiz, sowie von Polen und Mauritius dürfte in Sachen Urlaubsplanung bzw. schon getätigter Buchung ein gewaltiger Schlag ins Kontor sein. Galt die Schweiz doch als touristischer Hoffnungsträger vieler Wintersportler, nachdem ein Aufenthalt in Österreich de facto nicht möglich ist. Alle Sonnenanbeter mit etwas dickerer Geldbörse hatten für den Weihnachts-Sonnen-Urlaub auf Mauritius gesetzt. Auch hier wird jetzt manch Urlaubender zurücktreten wollen.
Mit dem Hochrisiko geht für Nichtgeimpfte die Pflicht zur Quarantäne einher. Diese darf zwar, mit einem negativen Test nach 5 Tagen, verlassen werden. Trotzdem fördert dies weder die Urlaubsstimmung noch den Verkauf des Reiseprodukts.
Inlandseinschränkungen
2G-Regeln gelten im Einzelhandel (Ausnahme sind Geschäfte des täglichen Verbrauchs, Apotheken, Drogerien), bei Gastronomie, Kino, Theater und Museen. Sie gelten auch für Hotels, Fitness-Studios, Friseur und Kosmetikbehandlungen, wenn in der entsprechenden Region der Hospitalisierungswert die Zahl 6 überschreitet. Hier besteht die Möglichkeit auch auf 2G+ auszudehnen.
Schließungen gelten für Clubs und Bars bei Überschreitung des lokalen Inzidenzwerts von 350. – Für private Veranstaltungen sind, bei der Überschreitung des Werts von 350, maximal 50 Personen (Innenraum) bzw. maximal 200 Personen (Außenbereiche) zugelassen.
Großveranstaltungen: 2G und Maskenpflicht – Stadionauslastungen (Außenbereiche) 50 Prozent und maximal 15.000 Besucher – In Innenbereichen 50 Prozent, aber nur maximal 5.000 Teilnehmende.
Maskenpflicht in öffentlichen, geschlossenen Räumen ist verpflichtend. Diese Regelungen gelten jetzt auch wieder in Schulen.
Private Treffen: Wenn ein Ungeimpfter beteiligt ist, gilt eine Beschränkung auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen aus einem weiteren. Kinder sind von dieser Regelung ausgenommen. Keine Einschränkungen gibt es bei Treffen von Geimpften und Genesenen.
An Silvester soll es ein Feuerwerksverbot geben. Dies impliziert auch ein Verkaufsverbot in den Tagen vor dem Jahreswechsel.
Nicht geklärt sind bisher: Impfpflicht und die daraus erwachsenden Details, Regeln und deren Überprüfung. Überprüfung der Länge des Impfschutzes, bzw. dessen Reduzierung.
Einreiseveränderungen im Ausland
Die Vorgaben und Reisevorschriften verändern sich aktuell zum Teil täglich. Dies ist wichtig für alle Auslandsreisen, insbesondere auch Fernziele und Kreuzfahrten. Reiseanbieter versorgen ihre Kunden in der Regel mit den Informationen. Wer auf „Nummer Sicher“ gehen will, checkt zusätzlich die aktuellen Einreisebestimmungen des Ziellands und informiert sich in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts.
Irland
Für alle Einreisenden (Flugzeug und Schiff) wird seit heute neben dem Nachweis der Kompletten Impfung oder Genesung ein negativer Corona-Test verlangt. Zugelassen sind PCR-Tests (höchstens 72 Stunden alt) oder Antigen-Tests (höchstens 48 Stunden alt).
Nicht geimpfte Personen dürfen nur mit einem negativen PCR-Test einreisen.
Portugal
Bereits seit Mittwoch gilt dort wieder der „Corona-Notfallzustand“. Alle Einreisenden, auch geimpfte oder genesene Personen, sind verpflichtet bei Ankunft ein negatives Testergebnis vorzulegen. Für den Besuch von Restaurants und touristischen Einrichtungen gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Bei Krankenhäusern, Bars oder Clubs gilt 2G+ (geimpft oder genesen und getestet).
USA
Zu den bereits geltenden Einreiseregeln (komplette Impfung) wurde die Gültigkeitsfrist der zusätzlich notwendigen Negativtests auf 24 Stunden reduziert. Nach wie vor werden sowohl PCR-Tests, als auch Antigentests akzeptiert. Die Maskenpflicht in Verkehrsmitteln für die Anreise und im Inland gilt weiterhin und wurde bis 18.03.22 verlängert. Die Regierung hat zudem eine Werbekampagne für Booster-Impfungen gestartet.
Canada
Grundsätzlich dürfen auch weiterhin nur vollständig geimpfte Personen einreisen. Das kanadische Gesundheitsministerium wird zusätzlich neue Regeln veranlassen. Diese sehen (Ausnahme USA) bei Einreise einen verpflichtenden Corona-Test vor. Bis zur Vorlage des Ergebnisses gibt es eine Quarantänepflicht. Wie bisher muss auch schon vor Reisebeginn auf der ArriveCan-APP ein negativer Corona-Test hochgeladen werden.
Für Personen, die in den letzten zwei Wochen in Ägypten, Botswana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambique, Namibia, Nigeria, Südafrika und Zimbabwe unterwegs waren, gilt ein Einreiseverbot.
Indien
Seit dem 1. Dezember 2021 müssen Reisende aus Deutschland nach Einreise am Flughafen einen weiteren kostenpflichtigen COVID-19-Test durchführen und dürfen den Flughafen bis zum Erhalt des Testergebnisses nicht verlassen. Dies kann einige Stunden dauern.
Dieselbe Regel gilt auch für Transitpassagiere, die einen innerindischen Anschlussflug gebucht haben. Bei positivem Testergebnis kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Aufnahme in eine staatliche Einrichtung verpflichtend verfügt wird. Weiterreisen in Nachbarländer auf dem Landweg sind aufgrund von Grenzschließungen nicht möglich.
Nach Einreise gilt eine siebentägige Heimquarantäne, die erst durch Vorlage eines negativen PCR-Tests am achten Tag beendet werden kann. Im Bundesstaat Maharashtra beträgt die Quarantänezeit 14 Tage. Die ersten sieben Tage müssen dort außerdem in einer staatlichen Einrichtung verbracht werden. Zusätzlich sind mehrere kostenpflichtige PCR-Tests erforderlich.
3G in der Bahn akzeptiert
Im Gegensatz zu öffentlichen Verkehrsmitteln im innerstädtischen Bereich, wo von rund 30 Prozent widerrechtlicher Benutzung (Ignorieren der 3G-Regeln) die Rede ist, scheint die Verpflichtung in den Zügen der Deutschen Bahn weitgehend befolgt zu werden. Bei rund 150 Tausend durchgeführten Kontrollen haben die Kontrollteams nur etwa 200 Verstöße registriert. Nur in Einzelfällen kam es zu Protesten und gewaltsamen Auseinandersetzungen, bei denen ein Zugverweis durch die Bundespolizei notwendig wurde.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar