D-RR News 26.03.24 – Bahn, Boeing, Recht, Klima & Antarktis

ICE am Airport Frankfurt - Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Bahnfrieden – endlich

Rüdiger Edelmann – Foto: Holger Leue

Es war schon überall eine Eilmeldung wert, gestern! Das erfolgreiche Ende im Tarifstreit zwischen der GDL und der Deutschen Bahn.

Alles bestens, möchte man meinen und tatsächlich gibt es auch ein paar Dinge, die wirklich aufhorchen lassen. Die GDL hat ihre 35 Stunden-Woche durchgesetzt, auch wenn sie den „Korridor“, wie Bahn-Personalvorstand Seiler es nennt, mittragen muss – bis 2029. Er redet auch von einem bevorstehenden Leistungsprinzip, oder zusammengefasst: Mehr Arbeit – mehr Geld. Warum nicht gleich so?

Geld gibt’s auch mehr, Inflationsausgleich ist gebongt. Das Beste sei aber, der laufende Vertrag und seine Laufzeit bis Ende 2025. Heißt vor Februar 26 darf die GDL nicht streiken. Dann wird Claus Weselsky längst im Ruhestand sein, vermutlich nervt dann ein anderer GDL-Vertreter. Auch wenn sich Weselsky mit seinem Vorgänger Manfred Schell so gar nicht verstand, in den Forderungen und Auswirkungen standen sie sich dann doch nahe, wenn es um die Streikerei ging.

Aufatmen? Erst mal ja. Ich möchte nur anmerken, dass es noch eine zweite, größere Bahngewerkschaft gibt und deren Tarifvertrag läuft früher aus.

Am Rand notiert: Die Bahn kommt jetzt wieder. Ob verlässlich, liegt beim Management UND die Preise werden steigen. Wetten, dass?


Ende eines Tarifkonflikts

Da hat man nun monatelang gestritten und das Ergebnis ist unterm Strich so einfach.

Bahn

Foto: Volker Emersleben / Deutsche Bahn

Die 35 Stundenwoche kommt in Schritten bis 2029. Wer in der Zwischenzeit länger arbeitet kriegt mehr Geld. Realisiert werden soll dies über ein Wahlmodell der Mitarbeitenden: Geld oder Zeit.

Eine lineare Lohnerhöhung von 420 Euro in zwei Schritten wurde vereinbart und ein satter Inflationsausgleich von 2.850 Euro. So hat es die Deutsche Bahn dargestellt. Die Haupterleichterung beim Management: Bis Februar 2026 darf die GDL nicht streiken.

Claus Weselsky – Foto: GDL

GDL

Gewerkschaftschef Claus Weselsky zeigte sich in der Pressekonferenz am späten Vormittag zufrieden. Insbesondere das Wahlmodell bei der angestrebten Senkung der Wochenarbeitszeit begrüßte er ausdrücklich. Jeder Mitarbeiter könne für sich entscheiden, welchen vorübergehenden Weg er bei der Arbeitszeitreduzierung gehen wolle. Am Ende jedenfalls stünde die 35 Stunden Woche. Er kritisierte die schlechte Situation der Bahn in Sachen Infrastruktur, fehlende Fahrzeuge und Personalmangel. Daran müsse die Bahn weiter arbeiten. Er beharrte auch darauf, dass das Existenzrecht der GDL nicht gefährdet werden dürfe.

Boeing-Chef packt Koffer

Boeing 787 – Foto: Lufthansa

Das löst zwar die Probleme nicht, aber Bosse sind nun mal verantwortlich. Nach den vielen technischen Pannen der letzten Jahre mit Abstürzen und gefährlichen Situationen am Himmel gibt Boeing Chef Dave Calhoun zum Jahresende seine Koffer. Zwei weitere Managementmitglieder werden den Konzern ebenfalls verlassen.

Damit sind aber die vielen aufgetretenen Sicherheitsmängel noch lange nicht beseitigt. Er war nach den spektakulären Abstürzen von Maschinen des Typs 737MAX zum CEO berufen worden, konnte die Situation aber offensichtlich nicht in den Griff bekommen. Das Verlieren von Fensterteilen, Rädern oder Bauteilen am Rumpf sind letztlich keine Kleinigkeit. Offensichtlich konnte er das Hauptproblem des Flugzeugherstellers nicht lösen: Die Qualität war zugunsten der Produktivität auf der Strecke geblieben. Ob sich das jetzt endlich ändern wird, angesichts immer mieser werdender Bilanzen?

Projekt Klimaneutralität

Es ist nur ein „Leuchtturm“, aber ein beeindruckender. Wie das Schweizer Portal „Travelnews“ berichtet, ist es dem TUI-Blue-Hotel im österreichischen Tschagguns im Montafon gelungen, eine „Fast-Klimaneutralität“ zu erreichen. Dafür wurde es bereits vor drei Wochen auf der ITB ausgezeichnet.

TUI Blue Hotel in Tschagguns / Montafon – Foto: TUI

CO₂-Ausstoß fast Null

Der Weg zum Null-Kohlendioxidausstoß ist so beeindruckend wie einfach. Man muss es nur machen, und das kostet. Auf die Dauer aber wird es eher sparen, so die Verantwortlichen.

Die Maßnahmen selber sind vergleichsweise simpel: Dreifachverglasung der Fenster, Versorgung durch ein Biomasseheizkraftwerk, Stromgewinnung aus Wasserkraft, LED-Lampen überall, Elektromobilität bei allen Fahrzeugen, Glasflaschen statt PET-Plastik, Elektro- statt Gasgrill, unterschiedliche Maßnahmen zur Vermeidung des sogenannten „Food-Waste“.

Und nachgedacht hat man. Solarzellen auf dem Dach waren in der Diskussion. Darauf hat man verzichtet und gespart. Begründung: Zu wenig Sonne im Winter. Der Erfolg liegt mitunter im Detail. Das Butter-Portionier-Gerät ist ein gutes Beispiel. Lediglich beim Bier-Zapfhahn bleibt alles beim Alten. Frisches Bier mit Kohlensäurezusatz. Mit diesem „Manko“ will man aber gerne leben.

TUI auf gutem Weg

Der Tourismuskonzern sieht sich auf einem langen aber erfolgreichen Weg in Sachen Nachhaltigkeit. Kathrin Möllers, TUI Group Director Sustainability, sagt:

Nachhaltigkeit steht für unser Unternehmen schon seit über 30 Jahren im Fokus. Wir tun das aus voller Überzeugung und nicht, um unser Image aufzupolieren. Es gehört zur DNA von TUI. Wir spüren in den letzten Jahren vermehrt, dass die Kunden das auch wollen. Allein im vergangenen Jahr buchten etwa 10,5 Millionen Gäste unsere Green & Fair-Hotels, das sind Hotels mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung.

Der Ehrlichkeit halber muss man auch sagen, dass das Ziel noch nicht erreicht ist, wenn der erste Gipfel erklommen wurde. Das aber dürfte man im Hause TUI selber am besten wissen.

Antarktis-Tourismus: Ja oder Nein?

Ja, die Antarktis ist faszinierend. Die Regeln dort an Land zu gehen sind streng. Die Faszination der Menschen und die Beliebtheit dieses Teils der Welt, hat in den letzten Jahren zu einem Boom an Antarktis-Kreuzfahrten geführt.

Die SH “Vega” in Helsinki – Foto: Swan Hellenic Cruises

Die Reaktionen der Anbieter darauf sind sehr unterschiedlich. „Swan Hellenic Cruises“ hat gestern sein Antarktisprogramm 2023/24 beendet, spricht von einem Erfolg und stellt die Programme für 2025/26 vor. Die Auslastung der Schiffe lag in der zu Ende gehenden Saison bei rund 90 Prozent.

Thomas Schumann – Foto: Schumann-Reisen

Am selben Tag gibt der Reiseveranstalter Schumann-Reisen bekannt, dass es in Zukunft keine Antarktis-Reisen mehr geben wird. Inhaber Thomas Schumann begründet diese Entscheidung damit, dass nach Befund des Bremerhavener Alfred-Wegener-Instituts, pro Reise und Passagier etwa 13 Tonnen Treibhausgas ausgestoßen werde. Pro Tonne CO₂ verschwänden drei Quadratmeter „ewiges Eis“. Damit ließen sich Antarktis-Reisen nicht mehr mit dem selbstgewählten Anspruch auf klimaschonenden Tourismus verbinden. Thomas Schumann nennt zudem ein weiteres Argument:

Ein weiterer wichtiger Grund für unseren Rückzug sind die fehlenden positiven Auswirkungen für die Bevölkerung. Während Tourismus in vielen Ländern den Menschen vor Ort Arbeitsplätze gibt und ihre Existenz sichert, spielt das vor allem in der Antarktis keine Rolle, denn dort gibt es keine lokale Bevölkerung

Schumann betont zudem, dass er diese Entscheidungen gegen das Interesse und gegen die Beliebtheit der Antarktis-Reisen bei seinen Gästen getroffen habe.

Reiserecht: Flugausfall

Europ. Gerichtshof in Luxemburg – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Wir hatten in den letzten Tagen eine Auflistung in Sachen ausgefallene oder verspätete Flüge veröffentlicht. Diese muss jetzt, nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ergänzt werden.

Es geht dabei um die Entschädigung. Der EuGH urteilte, dass bei einem Flugausfall von der Airline anstelle der Erstattung auch ein Fluggutschein angeboten werden darf. Den kann der Fluggast akzeptieren muss es aber nicht. Hat er ihn allerdings akzeptiert und auf der Website der Airline beantragt, muss er ihn auch nehmen. Im Urteil heißt es:

Die Beantragung eines entsprechenden Reisegutscheins über die Internetseite gilt als schriftliches Einverständnis des Passagiers.

In der juristischen Auseinandersetzung hatte ein Passagier gegen die Fluggesellschaft TAP-Portugal geklagt. Das Landgericht Frankfurt hatte die Klage an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verwiesen.

Foto: TAP Air Portugal

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