D-RR News 02.07.21 – Hoffnung / Veränderung / Bahnstreik / Flugärger-App

Olimar Top-Favorit: Madeira - Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Hoffnung für Portugal und Großbritannien

Nach den neuen Informationen zur Wirksamkeit der anerkannten in der EU zugelassenen Impfstoffe auch gegen die „Delta-Variante“ des Covid-19 Virus, könnten die beiden Ländern schon bald in die Einstufung Hochinzidenzgebiet zurückkehren, was zumindest eine Pflichtquarantäne nicht mehr verlangt. Gleichzeitig will das Bundesgesundheitsministerium auch darüber nachdenken, die Quarantänepflicht für Geimpfte zurückzunehmen.

Gleichzeitig gab es Kritik an der deutschen Entscheidung aus Brüssel. Dort hieß es gestern, dass Länder selbstverständlich Quarantänemaßnahmen einleiten dürften, aber kein Reiseverbot innerhalb Europas. Das Verbot von Staatsbürgern Portugals und Großbritannien nach Deutschland zu reisen, müsste demnach aufgehoben werden. Bei Deutschen ist es eine Frage der Definition, denn vor Reisen nach Portugal und Großbritannien wird zwar gewarnt, aber es ist auch nicht illegal.

Mehr Kontrollen

Corona Test-Kontrolle bei der Wiedereinreise? – Foto: Bundespolizei

Die Frage nach möglichst flächendeckender Kontrolle an den deutschen Grenzen wurde vom Bundesinnenministerium gestern abgelehnt. Stationäre Grenzkontrollen, insbesondere bei Einreise auf dem Landweg, hat Innenminister Horst Seehofer abgelehnt. An den Flughäfen soll allerdings flächendeckend kontrolliert werden. Ansonsten will man stichprobenhafte Checks nach Einreise innerhalb der Zollgrenzbezirke auf deutschem Boden durchführen. Hier komme als Mittel die sogenannte Schleierfahndung in Frage. Jeder, der nach Deutschland einreist, muss mit einer Kontrolle rechnen, betonte Seehofer. Vorrangig werde man dabei Fahrzeuge mit Kennzeichen von Virusvarianten- und Hochinzidenzgebieten überprüfen.

Veränderungen

Seit gestern gibt es den EU-Gesundheitspass und die deutsche Bundesregierung hat offiziell die Reisewarnungen für „einfache“ Corona-Risikogebiete zurückgenommen. An die Stelle der Reisewarnung ist jetzt ein quasi Sicherheitshinweis getreten. Wahlweise wird hier von Reisen abgeraten oder zur Vorsicht gewarnt. Eine Rechtsverbindlichkeit lässt sich daraus aber nicht mehr ableiten.

Ähnlich wie Deutschland hat auch Österreich gestern die weltweite Reisewarnung aufgehoben. Allerdings gibt es nach wie vor eine „rote Liste“ für Virusvariantengebiete. Darauf stehen aktuell u.a. Großbritannien, Brasilien, Südafrika und Indien. Eine Einstufung Russlands in die „rote Liste“ wird diskutiert. Die meisten EU-Staaten plus Schweiz, Liechtenstein, USA und einige asiatische stehen auf der „grünen Liste“. Trotzdem muss auch hier bei Einreise der volle Impfschutz, eine Genesung oder ein Negativtest vorgelegt werden.

Grenze zu Österreich

Neue Einreiseregeln

Für die Einreise nach Bulgarien gibt es seit gestern nach neuen Regeln. Alle Staaten werden jetzt grünen, orangen oder roten Zonen zugeordnet. Die meisten EU-Staaten (inkl. Deutschland und Österreich) gehören zur grünen Zone. Einreisende, die geimpft, getestet oder genesen sind, dürfen quarantänefrei einreisen.

Für Reisende aus der orangen Zone gibt es unterschiedliche Einschränkungen, wie z.B. die Quarantänepflicht. Für Länder, die der roten Zone (z.B. Indien) zugeordnet wurden gilt ein Einreiseverbot.

Foto: Bulgaria-Tourismus

Seit gestern gelten in Kroatien neue Einreiseregeln. Dort muss offiziell der EU-weit gültige “Grüne Pass” vorgelegt werden. Akzeptiert werden zunächst aber auch national ausgestellte Papiere (Impfpass, Testbestätigung, etc.). Bisher konnte man aus Deutschland und anderen Ländern mit niedrigen Inzidenzraten ohne Einschränkungen einreisen.

Lockerungen im Land

Die Türkei lockert in Sachen Ausgangsbeschränkungen. Einheimische durften bisher nachts und am Wochenende ihre Wohnungen nicht verlassen. Touristen waren davon ausgenommen. Auch Kinos und Theater dürfen jetzt wieder öffnen. Erhalten bleiben die generelle Maskenpflicht in öffentlichen Bereichen und die fast überall vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln.

Bahnstreik?

Im Tarifkonflikt zwischen der Deutschen Bahn und der Gewerkschaft GDL ist wieder Bewegung. Von Seiten der DB wurde ein neues Angebot vorgelegt, verbunden mit der Aufforderung an die GDL zu Verhandlungen zurückzukehren.

KLicht am Ende des Tarifkonflikt-Tunnels? Foto: Barteld Redaktion / Deutsche Bahn

Das neue Angebot orientiert sich am Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst an Flughäfen.  Im Angebot sind jetzt 3,2 Prozent Lohnerhöhung. Der Anstieg soll zwei Stufen erfolgen: Im Januar 2022 soll der Lohn um 1,5 Prozent erhöht werden. Weitere 1,7 Prozent würden dann im März 2023 folgen.

Die GDL fordert Lohnerhöhungen von 3,2 Prozent sowie eine deutliche Corona-Prämie noch im Jahr 2021.

Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW

Airport Düsseldorf (Symbolbild)

Die Verbraucherschützer aus Düsseldorf bieten eine neue Möglichkeit für alle geschädigten Flugreisenden mögliche Ansprüche zu errechnen. In einer Presseinformation heißt es:

Flug verspätet, annulliert, verlegt oder überbucht sowie Ärger mit dem Gepäck: Die Flugärger-App ist ein Selbsthilfe-Tool, um Ansprüche bequem und kostenlos zu berechnen und bei der Airline geltend zu machen.

Neben der App, die für Android und IOS zur Verfügung steht, gibt es auch eine Browser-Version für den PC.

Mit der „Flugärger-App“ gibt es damit ein Werkzeug um Ansprüche schnell und kostenfrei zu berechnen und bei der Airline geltend zu machen. Sollte die Fluggesellschaft Ansprüche ablehnen, kann man sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Mit Hilfe eines Fristenweckers und einer Historien-Ansicht lässt sich dieser Prozess in der App organisieren.

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