D-RR News 08.11.23 – Security, Malle, Island und Rückenwind

Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Sicherheit: Airport-Diskussion

Nach der „Kindesentzug-Geiselnahme“ vom vergangenen Wochenende am Hamburger Flughafen gab es schnell und erneut Diskussionen am Sicherheitskonzept und dessen Funktionalität. Sagte der Flughafen in einer ersten Stellungnahme noch, man habe sich nichts vorzuwerfen in Sachen Sicherheit sensibler Bereiche, so will man jetzt doch das Konzept überprüfen und verbessern.

Prüfen und Bessern

Es bleiben letztlich Fragen offen. Die wichtigste: Wie konnte ein Betriebsfremder, nach Durchbrechen einer Sicherheitskontrolle letztlich fast ungehindert mit seinen Fahrzeug bis aufs Vorfeld und zu den dort geparkten Maschinen kommen?

Dabei sind ganz andere Fragen zu stellen, als bei den Vorkommnissen im Sommer, als Protestierende ungehindert zu Fuß in den Sicherheitsbereich eindringen konnten. Angesichts der Checks, die Passagiere absolvieren müssen, um den Abflugbereich zu erreichen, scheint dies berechtigt. Hamburg-Airport musste die Diskussion bereits beim unberechtigten Eindringen der Mitglieder der „Letzten Generation“ und der geglückten Besetzung einer Rollbahn führen.

Entschädigung nach Airport-Schließung?

Foto: Fraport AG

Alle Passagiere der ausgefallenen Flüge in Hamburg am letzten Wochenende stellen sich sicher die Frage, ob ihnen als nicht beförderte Passagiere eine Entschädigung zusteht. Insbesondere Urlauber dürften nicht erfreut gewesen sein, dass Ihre Ferien mit erheblicher Verzögerung starteten bzw. zu Ende gingen.

Kein finanzieller Anspruch bei „außergewöhnlichen Umständen“

Eine Geiselnahme und das dadurch ausgelöste Ruhen des gesamten Flugbetriebs ist nach EU-Fluggastrechteverordnung eine Situation, die die gebuchte Fluggesellschaft nicht zu verantworten hat. Ein finanzieller Anspruch besteht also nicht. Allerdings muss sich die betroffene Airline um die Versorgung ihrer Passagiere kümmern, bis der verspätete Start erfolgen kann. Dies bedeutet: Die Fluggesellschaft muss bis zum verspäteten Abflug entstandene Hotelkosten ihrer Kunden übernehmen oder eine Ersatzbeförderung organisieren.

Pauschalurlauber sind besser dran

Sie haben ungeachtet der Umstände ein Anrecht auf Entschädigung, die ganz simpel berechnet werden kann. Offiziell heißt das „Minderungsanspruch gegen den Reiseveranstalter auf den anteiligen Reisepreis“. Dies kann simpel nach Tagen berechnet werden. Beginnt bei einer siebentägigen Reise mein Urlaub einen Tag später, so kann ich (Preis:7=) ein Siebtel meines Reisepreises zurückfordern. Dies ist bitter für den Veranstalter, der in diesem Fall schuldlos ist, aber aufgrund des Reisevertrags trotzdem zahlen muss.

Mallorca: Strände an Belastungsgrenze

Foto: GOB

Unsere belebteste Ferieninsel hat Bilanz gezogen und kommt zum Schluss, dass während der zu Ende gegangenen Sommersaison die meisten mallorquinischen Strände an der Belastungsgrenze waren. Nach Berichten des „Mallorca-Magazins“ heißt das laut Sebastià Sureda, dem Generaldirektor der Rettungsleitstelle 112:

Viele Strände der Balearen waren in diesem Sommer hoffnungslos überfüllt.

In Zahlen bedeutet das rund 550.000 Besucher pro Tag. Der registrierte Tagesspitzenwert im August lag bei über 1,5 Millionen Strandbesuchern. Positiv dabei war, dass es aufgrund des Engagements von Rettungsschwimmern weniger Badeunfälle gab und „nur“ 24 Todesopfer zu beklagen waren. Bei 1.291 Rettungseinsätzen konnten 776 Menschen gerettet werden.   

Steht Island ein weiterer Vulkanausbruch ins Haus?

Bisher endeten Vulkanausbrüche für Bewohner und Besucher der großen Insel im Norden immer glimpflich und wurden fast schon zur touristischen Attraktion. Jetzt warnen Seismologen vor einem möglichen Ausbruch nahe einer Ortschaft und einer der touristischen Attraktionen Islands, der „Blauen Lagune“.

Die potentielle Bedrohung ist jetzt auch Teil eines Sicherheitshinweises des Auswärtigen Amts. Dort heißt es:

Seit Ende Oktober 2023 gibt es immer wieder kleinere Erdbeben auf der südwestlichen Halbinsel (Reykjanes-Halbinsel) im Gebiet des Porbjörn-Berges. Dieser liegt in unmittelbarer Nachbarschaft der auch bei deutschen Touristen beliebten Blue Lagoon, ca. 50 km südwestlich von Reykjavik und ca. 30 km vom internationalen Flughafen Keflavik entfernt. Am Wochenende hat der staatliche Wetterdienst die Bewohner der Stadt Grindavik aufgefordert, sich auf eine mögliche Evakuierung vorzubereiten und Maßnahmen zum Schutz maßgeblicher Infrastruktur ergriffen.

Ein vulkanischer Ausbruch ist dort nicht auszuschließen. Das isländische Department of Civil Protection and Emergency Management sendet anlassbezogen Textnachrichten zur Warnung an alle in der betroffenen Region eingeschalteten Mobiltelefone. Auch der isländische Wetterdienst informiert über die aktuelle Lage im Gebiet des Ausbruchs, siehe auch Natur und Klima.

Leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt Folge.

Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen z. B. des isländischen Department of Civil Protection and Emergency Management.

Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Flüge zu früh dank Rückenwind

Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Auf den Nordatlantikstrecken werden derzeit durch extrem starke „Jetstream“-Winde in Richtung Europa regelrechte Geschwindigkeitsrekorde erreicht. In den letzten Tagen waren Passagierflugzeuge mit einem Tempo von teilweise über 1.200 km/h unterwegs. Dies dank eines Rückenwinds von über 250 km/h.

Das macht die Maschinen schneller und die Flugzeiten werden kürzer. Wie das Flugportal „aerotelegraph“ berichtet, brauchte zum Beispiel eine Boeing 787-8 der polnischen LOT am 31. Oktober für die Strecke zwischen New York (EWR) und Warschau statt siebeneinhalb nur 6 Stunden und 56 Minuten. Die Spitzengeschwindigkeit auf diesem Flug soll 1.230 km/h betragen haben.

Zu schnell, dank Rückenwind: LOT-Dreamliner – Boeing 787 – Foto: LOT

Was des einen Freud ist, macht die Gegenrichtung langsamer. Wenn einem in Richtung Nordamerika der Wind mit 250 km/h „entgegen pustet“ muss zwangsläufig mit Verspätungen rechnen.

Airbnb: Steuerhinterziehung oder was?

Das hört eines der weltweit führenden Portale für die Vermittlung von Ferienwohnungen nicht gern. Zumindest in Italien scheint aber was dran zu sein. Es geht um den errechneten Umsatz von 3,7 Milliarden Euro, für die Airbnb nicht gezahlt haben soll. Das Unternehmen wurde jetzt zu einer Strafe 780 Millionen Euro verurteilt.

Was war passiert?

Das Unternehmen hat die festgelegte Steuer von 21 Prozent auf Mieteinnahmen für die Jahre 2017 bis 2021 nicht bezahlt. Airbnb protestierte damit gegen die Einführung dieser Abgabe und klagte dagegen beim Europäischen Gerichtshof. Dieser entschied, dass die Steuer rechtens sei. Bereits davor hatte die Staatsanwaltschaft von Mailand ermittelt. Eine Richterin hat jetzt die Beschlagnahmung der Strafsumme angeordnet.

Der Hintergrund

Knapper Wohnraum in Rom und italienischen Städten – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Die Steuer wurde vom italienischen Staat eingeführt, um „Overtourism“ durch zu viele Touristen zu vermeiden. Es sei eine Maßnahme gegen die Wohnungsnot in großen Städten durch hohe Mietpreise. Viele Hausbesitzer vermieteten lieber kurzzeitig an Besucher, da dies durch die Vermarktung über Buchungsportale ein Vielfaches an Geld einbringe. Dies ist sowohl Vermietern als auch Vermarktern ein Dorn im wirtschaftlichen Auge. Die italienische Regierung will im Übrigen diese Einheitssteuer von 21 auf 26 Prozent anheben.

Condor: Codeshare mit Alaska Airlines

Foto: Condor

Der Codeshare ist der Ausbau einer langjährigen Partnerschaft. Ab sofort bietet Condor unter eigener Flugnummer durchgängige Verbindungen zu einer Vielzahl an amerikanischen Zielen an. Insgesamt sind nun eine Vielzahl an Destinationen in den USA über diesen Codeshare für Condor erschlossen.

Es ergibt sich daraus eine – bisher von Condor nicht gebotene – Abdeckung der amerikanischen Fläche unter Condor-Flugnummer, insbesondere in Destinationen an der Westküste und im Nordwesten der USA. Damit geht es nach dem Transatlantikflug weiter mit Alaska Airlines, unter Condor (DE) – Flugnummer.

Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Umgekehrt bietet Alaska Airlines ihren Code auf allen Transatlantikflügen der Condor nach Frankfurt an. Dies ermöglicht es Alaska Airlines Kunden Condor Flüge unter Alaska (AS) – Flugnummern zu nutzen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*