Er war schon bei mir und hat gemeint, für dieses Jahr reiche es doch jetzt mal, ich solle beginnen zu relaxen und ans Leben zu denken. – Das ist eine gesunde Einstellung, deshalb habe ich unter Androhung der Rute versprochen, dass dies die letzte News-Ausgabe des Jahres wird. Was ich dem Weihnachtsmann nicht gesagt habe, ist die Tatsache, dass ich den Jahresrückblicks-Podcast noch basteln will. Ich hoffe er verzeiht mir.
2025 war ein volles Jahr. Danke an die zahlreichen Partner, die das möglich gemacht haben!
Viele Projekte, einige Reisen und ein Jubiläum. Das Reiseradio befindet sich schon seit März im elften Lebensjahr. 2015 hätte ich nicht gedacht, dass das so lange geht. Über 300 Podcasts sind entstanden, nie hatte ich mehr journalistischen Output als in diesen 10 Jahren. Die Zugriffszahlen sind erfreulich, trotzdem blieb die Kasse auch in diesem Jahr fast leer.
Mein Weihnachts- und Neujahrswunsch: Liebe Partner:innen bei vielen Projekten. Denkt doch gern nochmal über eine Anzeige oder einen Podcast-Werbespot im nächsten Jahr nach und gebt mir damit das Vertrauen, etwas Sinnvolles zu tun, zurück. Kostet nicht viel, sichert aber wenigstens die Akzeptanz des Finanzamts in Sachen „Gewinnerzielungsabsicht“ (was für ein deutsches Bürokratenwort). Damit wäre mir schon geholfen.
Was wünsch ich mir sonst?
Frieden und Wohlgefallen. Das klingt und ist christlich. Ich stehe mit ganzem Herzen dafür ein und ich hoffe wir kommen in dieser Welt im nächsten Jahr ein kleines Stück weiter in Sachen: Friedliche Koexistenz, gegenseitige Akzeptanz, Schritte zu mehr Frieden, Reduzierung des politischen und menschlichen Hasses. „Make Love not War“ – Nie war der oft abgetane Hippiespruch angesagter als heute.
Liebe Kolleg:innen im Reisejournalismus, gebt nicht auf, werft die Qualität nicht über Bord. Schlechte Produkte, aus KI und oberflächlichem Influencing dürfen nicht gewinnen.
Habt schöne Weihnachten, vergesst nicht den aktuellen Podcast und dann den Jahresrückblick anzuhören und kommt gut ins Neue Jahr
Willingen: Leuchtturmprojekt fertig
Das neue Lagunenbad in Willingen – Foto: Willingen Tourismus
Am kommenden Montag, 22. Dezember, öffnet das neue Lagunen-Erlebnisbad Willingen. Nach intensiver Planungs- ist ein Neubau entstanden, der technisch, architektonisch und inhaltlich dem neuesten Stand entspricht. In Willingen hofft man, dass das neue Bad ein Beispiel dafür wird, was möglich ist, wenn eine Kommune gemeinsam mit Partnern an einem Ziel festhält. In einer Zeit, in der vielerorts nur saniert wird, ist ein Neubau wie dieser eine Besonderheit.
Angebote für Tourismus – Gesundheit und Prävention
Mit einer Kombination aus Natursolebecken, hochwertiger Saunalandschaft, subtropischem Ambiente und einem bewusst ausgewogenen Konzept aus Erlebnis, Erholung und Gesundheit soll das neue Lagunen-Erlebnisbad gleichermaßen Einheimische und Gäste ansprechen. Es soll schließt nicht nur eine Lücke schließen, sondern neue Lebensqualität, den Ganzjahrestourismus stärken und die wirtschaftliche Wirkung fördern.
Wenn im Februar 2026 die Olympischen Winterspiele in Mailand und Cortina d’Ampezzo die internationale Sportwelt in ihren Bann ziehen, öffnet sich für Fans eine seltene Gelegenheit: Spitzensport erleben, eingebettet in die Kulisse einer Metropole und der Dolomiten.
Der Reiseveranstalter DERTOUR bietet zwei Reisepakete zu ausgewählten Wettbewerben an. Für weitere Wettkämpfe können Hospitality-Tickets inklusive Hotelaufenthalt angefragt werden.
Weihnachtsferien im Ahrtal
Das Ahrtal hat noch mehr touristische Aufmerksamkeit verdient. Die örtlichen Touristiker in Bad Neuenahr-Ahrweiler sind entsprechend umtriebig.
Uferlichter in Bad Neuenahr-Ahrweiler – Foto: Dominik Ketz / Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH
Unter dem Motto „Kurpark on Ice“ können große und kleine Besucher bis zum 11. Januar auf einer 450 Quadratmeter großen Bahn ihre Runden drehen. Stimmungsvolle Weihnachtsmusik und festliche Beleuchtung inklusive.
Kinderpunsch und Winzerglühwein
Vor Ort gibt es einen Schlittschuhverleih und für kleinere Besucher Schiebefiguren, mit denen sie ihre ersten Versuche auf dem Eis unternehmen können. An der Eisbahn werden außerdem Winzerglühwein und Kinderpunsch ausgeschenkt. Auch das beliebte Eisstockschießen ist in einem eigens dafür abgetrennten Bereich möglich.
Winterwunderland mit regionalen Spezialitäten
Im Kurpark wartet noch eine weitere Attraktion auf die Gäste: Bis zum 11. Januar sind dort bei den „Uferlichtern“ stimmungsvoll dekorierte und beleuchtete Weidengeflechte zu sehen, die das ganze Gelände in ein Winterwunderland verwandeln. Bei einem Bummel kann man dort außerdem in Hütten und Pagodenzelten regionale Spezialitäten genießen, hochwertiges Kunsthandwerk entdecken und eine der vielen kulturellen Veranstaltungen besuchen.
Die Eisbahn ist täglich geöffnet, nur an Heiligabend und zu Silvester ist geschlossen. Der Eintritt beträgt sieben Euro für Erwachsene, fünf Euro für Kinder von sechs bis 17 Jahren und das Familienticket kostet 20 Euro. Eisstockschießen sollte man vorab online buchen.
Helmpflicht beim Wintersport
Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD
Seit dem 1. November 2025 gilt in Italien: Alle Ski-, Snowboard- und Schlittenfahrer (ausgenommen sind Langläufer) müssen einen Helm tragen. Zuvor war dies nur für Personen unter 18 Jahren verpflichtend. Wer sich nicht an die neue Regelung hält, riskiert ein Bußgeld von 150 Euro. Im Wiederholungsfall kann der Skipass für ein bis drei Tage entzogen werden. Der Helm muss ein zertifiziertes CE-Modell sein. Polizei und Pistenpersonal führen regelmäßige Kontrollen durch.
Zusätzlich ist eine private Haftpflichtversicherung für alle Alpin- und Snowboardfahrer Pflicht. Bei Kontrollen muss eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden können. Der Versicherungsschutz kann auch direkt beim Kauf des Skipasses abgeschlossen werden. Auch hier drohen bei Verstoß eine Verwaltungsstrafe und der Entzug des Skipasses.
Außerdem sind lokale Vorschriften zu beachten. In Südtirol etwa darf nur überholt werden, wenn ausreichend Platz und Sicht vorhanden ist, an Kreuzungen gilt besondere Vorsicht und Pisten dürfen nicht zu Fuß auf- oder abgestiegen werden.
Ebenso streng zeigt sich Italien beim Thema Alkohol: Wer mit über 0,5 Promille auf der Piste unterwegs ist, dem droht eine Geldstrafe zwischen 250 und 1.000 Euro. Ein Wert über 0,8 Promille gilt sogar als Straftat.
Helmpflicht für Kinder & Jugendliche
Skizirkus für Kleine – Foto: Schischule Stubai
In einigen EU-Ländern gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Helmpflicht für Kinder und Jugendliche:
Polen: Pflicht bis 16 Jahre. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis 5.000 Złoty (rund 1.180 Euro); der Skipass kann entzogen werden.
Österreich: Helmpflicht bis 15 Jahre – ausgenommen sind Tirol und Vorarlberg.
Slowakei: Helmpflicht bis 15 Jahre; laut einem aktuellen Gesetzentwurf soll die Altersgrenze ab 1. Januar 2026 auf 18 Jahre angehoben werden.
Slowenien: Pflicht bis 14 Jahre.
Auch ohne gesetzliche Vorgaben können einzelne Skigebiete eigene Regeln erlassen. So geben zum Beispiel in Schweden manche Skilifte vor, dass Kinder nur mit Helm befördert werden.
Deutschland, Frankreich, Tschechien und die Schweiz haben generell keine gesetzliche Helmpflicht fürs Skifahren. Aus Sicherheitsgründen wird das Tragen eines Helmes jedoch dringend empfohlen. Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) tragen in der Schweiz rund 95 % der Wintersportler freiwillig einen Helm.
Booking unterliegt
Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD
Das Landgericht Berlin hat gestern den deutschen Hotels in einem langwierigen Streit zwischen deutschen Hotels und dem Buchungsportal Booking.com entschieden, dass die langjährige Anwendung von Bestpreisklauseln ein Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht war. Damit können die rund 1.000 Hoteliers, die geklagt hatten, einen entsprechenden Schadenersatz geltend machen.
Im Streit ging es um die Bestpreisklauseln, die Hotels untersagten, Zimmer auf der eigenen Website oder über Vertriebskonkurrenz günstiger anzubieten als auf Booking.
Die Begründung des Gerichts:
Durch Bestpreisklauseln werde dem Unterkunftsbetreiber die naheliegende Möglichkeit genommen, die im Eigenvertrieb nicht anfallende Vermittlungsprovision von durchschnittlich 10 bis 15 Prozent des Zimmerpreises bei seiner Preisgestaltung zu berücksichtigen und diese Ersparnis für niedrigere Preise zu nutzen, um Kunden zu werben. Auch werde es Unterkunftsbetreibern erschwert, zur Kapazitätssteuerung Restkapazitäten mit Preiszugeständnissen direkt online zu vermarkten.
Dies ist ein erster Schritt. Anhängig ist noch die Klage von mehr als 15.000 europäischen Hotels gegen das Portal. Auch die Entscheidung eines niederländischen Gerichts soll noch vor Jahresende kommen.
In eigener Sache
Die Reiseradio – NEWS machen Weihnachtspause. Die ersten Nachrichten des Jahres 2026 gibt es am 08. Januar!
Ferienwohnung oder Haus als sicherer Ort. Stimmt das und was muss dafür getan werden, damit es stimmt? Tourismus-Talk mit Jan-Hendrik Köhler-Arp über Ferienanlagen, ihr Angebot und das aktuelle Beherbergungsverbot […]
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