D-RR News 25.01.21 – Einreise/Impfstoff/Fliegen&Masken/MV-Planung

Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Neue Entscheidungen zur Einreise nach Deutschland

Seit dem Wochenende gelten weitergehende Regelungen für die Einreise nach Deutschland. Unterschieden wird nach Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Gebieten, die stark von Virusmutationen betroffen sind.

Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise über ein Testergebnis verfügen und dieses auf Anforderung den zuständigen Behörden vorlegen. Dieser Test darf in jedem Fall höchstens 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein. Der Nachweis muss auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen.

Hochinzidenzgebiete sind Risikogebiete mit besonders hohen Fallzahlen, in denen es in den letzten sieben Tagen mehr als 200 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. Maßgeblich für die Einstufung eines Staates im Ausland als Virusvarianten-Gebiet ist die Verbreitung einer Mutation, von der anzunehmen ist, dass von dieser ein besonderes Risiko, wie zum Beispiel höhere Infektionsgefahr, ausgeht.

Die Zahl der Risikogebiete ist lang und besteht zum Teil schon seit Monaten.

Zu den Hochinfektionsgebieten gehören aktuell u.a. Spanien, Portugal, Tschechien, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate, Ägypten, Iran, Israel, die Balkanstaaten und Länder im Baltikum.

Ländern, die als Virusvarianten-Gebiet eingestuft wurden, sind Großbritannien, Irland, Brasilien und Südafrika.

Die detaillierte Auflistung findet man auf der Website des Robert-Koch-Instituts.

Impfstoff-Engpass geht weiter

Jetzt hat auch der Hersteller Astra-Zeneca Lieferengpässe für die nächsten Wochen angekündigt. Offizielle Begründung: Produktionsschwierigkeiten in der Europäischen Lieferkette. Über das Ausmaß der Versorgungsreduzierung gibt es noch keine Details.

GB-Premier Boris Johnson warnt vor Mutation

Der festgestellte Mutationsvirus B.1.1.7 könnte nicht nur ansteckender, sondern auch erheblich tödlicher sein, als das bekannte Covid-19-Urvirus. Dies seien erste Ergebnisse britischer Forschungseinrichtungen. Forscher reagierten auf diese Äußerungen eher irritiert. Die britische Gesundheitsbehörde verlautet, dass es für solche Aussagen noch zu früh sei.

Ibiza macht dicht

Nach der Komplettisolierung der Insel Formentera gibt es jetzt auch eine Ein- und Ausreisesperre für Ibiza. Ausnahmen gibt es nur für den Weg zur Arbeit oder zur ärztlichen Versorgung.

Frankreich verlangt Test

In Frankreich ist seit Sonntag bei Einreise auch für Bürger aus der Europäischen Union die Vorlage eines negativen Corona-Tests vorgeschrieben. Es muss sich um einen PCR-Test handeln, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für Einreisende aus außereuropäischen Ländern gilt die Regelung schon länger. Hier ist gleichzeitig eine siebentägige Quarantäne vorgeschrieben.

Geschützteres Fliegen?

Deutsche Flughäfen und Airlines passen zu Februar die Regeln zur Maskenpflicht an: An Bord aller Flüge von Lufthansa und Condor ist ab dem 1. Februar das Tragen einer medizinischen Maske wie OP-Maske oder auch Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95 ohne Ausatemventil während des Boardings, des Fluges und beim Verlassen des Flugzeuges verpflichtend. Gleiche Regeln gelten ebenso an allen deutschen Flughäfen.

Die sogenannten Community Masken aus Stoff sind dann nicht mehr zulässig. Passagiere müssen sich selbst mit den Masken und einer für Hin- und Rückflug ausreichenden Zahl ausstatten. Die neuen Regeln sind eine Reaktion der Airlines auf die vom Bund beschlossene Erweiterung der Maskenpflicht.

Foto: Fraport AG (Archivbild)

MV plant vor – Strategiepapier zum Neustart

Mit genauer und rechtzeitiger Planung hatte das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern bereits im letzten Jahr erfolgreich Weichen gestellt. Auch für 2021 will man mit einem Strategiekonzept für die Zeit nach einem Lockdown punkten. Es besteht aus einem Phasenplan für die stufenweise, geregelte Wiedereröffnung, einem Ampelsystem für infektionsbezogenes Handeln im weiteren Jahresverlauf, einem Ansatz für eine Corona-Teststrategie für den Tourismus sowie dem bereits im Dezember eingeführten „Siegel für mehr Sicherheit im Urlaubsland MV“.

Das Phasenmodell beschreibt sehr genau, wann welche Gewerbeteile wieder öffnen dürfen, ab wann ein Übernachtungstourismus wieder möglich sein wird Erst die Stufe 3 sieht eine Lockerung für den Tourismus aus anderen Bundesländern vor. Die Phasen 4 und 5 beschreiben weitere Lockerungen und Öffnungen. So könnte beispielsweise die Gastronomie länger aufmachen, weitere Einrichtungen und Veranstaltungsformate könnten öffnen und Gruppen- sowie in Phase 5 auch Tagesreisen aus anderen Bundesländern wieder möglich werden.
Es gibt situationsbedingt, zwar keine konkreten Daten, bei einem idealen Verlauf der Phasen könnte eine Normalisierung nicht vor Mitte/Ende Mai erreicht sein.

Foto: Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern

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