Die touristische Nachrichtenlage wird feiertagsbedingt etwas geringer. Gleichwohl stehen Urlauber wie Veranstalter vor großen Herausforderungen.
Weihnachtsurlauber schauen inzwischen auch mit einer gewissen Bange auf ihre Ferien oder zumindest auf eventuell auf sie zukommenden Rückkehrbedingungen in die Heimat. Die Kontakteinschränkungen und die Diskussion um den Umgang mit der zweifelsfrei auf uns zukommenden „Omikron-Welle“ verheißen eine Menge Probleme. Wir werden damit umgehen müssen, ohne die Ausmaße genau zu kennen.
Ziemlich einhellige Überzeugung der Menschen, mit denen ich in den letzten Tagen gesprochen habe: Es sollte einheitliche Regeln im Land geben, damit man sich wenigstens darauf verlassen kann. Die Situation sei ohnehin angespannt genug. Ein Regelwirrwarr sei dabei nicht zuträglich.
Die Reiseradio-News werden von heute bis zum 3. Januar im regelhaften Erscheinen (Montag / Mittwoch / Freitag) pausieren. Aktuellen Entwicklungen werde ich natürlich Rechnung tragen.
Ich wünsche Euch und Ihnen, trotz aller misslichen Umstände, ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest und danke für die Treue, die dem Reiseradio im Lauf des Jahres in manchen Monaten bis zu 200.000 Seitenaufrufe beschert hat. Rund 30.000 Besucher der Seite pro Monat sehe ich in diesen Zeiten als Erfolg. Es geht weiter, 2022: Irgendwie aber bestimmt!
Die Zahlen des Tages
289,0
(7 Tage Inzidenz pro 100.000 Einwohner)
45.659
(Neuinfektionen innerhalb der letzten 24 Stunden)
510
(Todesfälle innerhalb der letzten 24 Stunden)
109.324
(Todesfälle in Deutschland seit Beginn der Pandemie)
Vorverlegte Flüge = Entschädigung?
Der Europäische Gerichtshof hat gestern eine Entscheidung getroffen, die für Urlauber richtungsweisend sein könnte. Falls die Abflugzeit eines Fluges kurzfristig nach vorne verlegt wird, zählt dies unter gewissen Umständen als Annullierung. Dann hätten Fluggäste einen Entschädigungsanspruch.
Urlauber kennen das. Ganz plötzlich wird drei Tage vor Abflug die Startzeit in den Urlaub von 10 Uhr auf 6 Uhr vorverlegt. Meist geht dies mit erheblichen Umständen für den Fluggast einher. Nach diesem Urteil des EuGHs stellt die Vorverlegung um mehr als eine Stunde eine erhebliche Änderung dar. Dass Airlines insbesondere Charterflüge verlegen und zusammenlegen, ist keine Seltenheit. Schließlich geht es ihnen um eine optimale Auslastung des eigenen Fluggeräts.
Die Begründung
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stellt eine Vorverlegung eines Fluges um mehr als eine Stunde jedoch eine “erhebliche” Änderung dar. Airlines, die das tun, könnten damit gezwungen werden, ihren Kunden den Ausgleich zu bezahlen, der normalerweise bei erheblichen Verspätungen fällig ist. Das sind, pro Ticket und je nach Entfernung Beträge zwischen 250 und 600 Euro.
Der Anspruch, so das Gericht, bestehe aber nur, wenn eine verspätete und kurzfristige Benachrichtigung (kürzer als zwei Wochen vor Flugtermin) über die Zeitänderung erfolge. Die Kürzung der Beträge, wegen angebotener Ersatzbeförderung sei dabei nicht zulässig. Das gelte auch für Ersatzflüge, die den Kunden ohne Verspätung oder verfrüht ans Ziel bringe.
Vorangegangen waren einige Prozesse von Fluggastrechte-Portalen gegen unterschiedliche Airlines vor Gerichten in Deutschland in Österreich.
Rückkehr vom Weihnachtsurlaub – Was ist wichtig?
Wer in den nächsten Stunden oder Tagen in den Auslandsurlaub startet, sollte nicht nur die Einreisebedingungen am Ziel kennen, sondern sich auch schon vor Abreise über die Regeln informieren, die für die Wiedereinreise nach Deutschland gelten. Damit lassen sich böse Überraschungen bei der Heimkehr vermeiden.
Urlaubsziel
Wichtigste Frage: Fahre oder fliege ich in ein Land, das vom Auswärtigen Amt und dem Robert Koch-Institut als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet ausgewiesen ist? Die Liste der Länder finden sich auf der Website des RKI. Die hier beschriebenen Regeln gelten derzeit bis 15. Januar.
Einreise
Weiterhin ist bei der Ankunft zu beachten, dass bei der Einreise in die Heimat grundsätzlich die 3G-Regel zum Tragen kommt. Urlaubsrückkehrer müssen also geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Bei Flugreisen wird die Kontrolle bereits vor dem Abflug erfolgen. Bei Einreise auf dem Landweg müssen die Belege beim Grenzübertritt vorgelegt werden.
Bei Einreise aus Virusvarianten-Gebieten gilt „2G+“. Es muss von allen Einreisenden ein negativer Test vorliegen. Dies ist unabhängig vom Impfstatus.
Als Testnachweis kann entweder ein PCR-Test (max. 72 Stunden alt) oder ein Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden alt) vorgelegt werden. Selbsttests oder Antikörpertests werden nicht akzeptiert.
Kein Nachweis ist erforderlich für Kinder unter 12 Jahren.
Quarantäne
Bei Einreise aus Hochrisikogebieten gilt eine Quarantäne von 10 Tagen für alle nicht geimpften oder genesenen Personen. Diese kann nach 5 Tagen mit einem negativen Test beendet werden.
Für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantänepflicht nach 5 Tagen automatisch.
Für alle Reiserückkehrer aus Virusvarianten-Gebieten gilt eine grundsätzliche Quarantänepflicht von 14 Tagen. Das sogenannte „Freitesten“ ist hier nicht möglich.
EU-Impfnachweise
Die Gültigkeit der Impfnachweise wird reduziert. Ab 1. Februar haben sie nur noch eine Gültigkeit von 9 Monaten statt bisher 12 Monaten. Durch die Auffrischimpfung (Booster) verlängert sie sich um weitere 9 Monate ab der Zeit der dritten Impfung.
Auf diese Regelung haben sich gestern die EU-Staaten verständigt. Der digitale Impfnachweis wird inzwischen von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt, unabhängig davon, auf welcher APP er gespeichert ist. Sie werden inzwischen auch in einigen Staaten außerhalb der EU akzeptiert.
Thailand schränkt Einreisebedingungen ein
Seit November galt, nach vorheriger Beantragung, das sogenannte „Test & Go” – Modell. Komplett geimpften Personen war es damit möglich, bei Ankunft einen PCR-Test zu machen, eine Nacht in ihrem Hotel auf das negative Ergebnis zu warten um dann die Reisefreiheit für das ganze Land zu haben. Anträge auf diese Form der Einreise werden ab sofort nicht mehr genehmigt. Die bereits genehmigten Anträge bleiben aber bis zum 10. Januar gültig.
Die Alternativen zu „Test & Go“ sind gering. Es besteht die Verpflichtung zur Quarantäne von 7 bis 9 Tagen, oder aber die Einreise über Phuket und die Nutzung des sogenannten „Sandbox-Modells“, das zumindest für die ersten sieben Tage, die Bewegungsfreiheit dort, nach erfolgtem negativem PCR-Test, ermöglicht. Eine Einreise für nicht geimpfte Touristen ist derzeit nicht möglich.
Kreuzfahrtschiffe und Mallorca
Der Streit um eine Überbelastung des Hafens von Palma und der Insel durch Kreuzfahrer wurde beigelegt. Die Regionalregierung der Balearen und die Vereinigung der internationalen Kreuzfahrtreedereien (CLIA) haben sich darauf verständigt, dass maximal drei Schiffe gleichzeitig im Hafen anlegen dürfen. Darüber hinaus gibt es eine Kapazitätsbegrenzung. Nur eines dieser drei Schiffe darf eine Passagierkapazität von über 5.000 Personen haben. Ob dieser Kompromiss wirklich tragfähig ist, wird sich weisen.
Es ist ein schon lange schwelender Streit zwischen den Befürwortern, die mit möglichst vielen Schiffen wirtschaftlichen Gewinn erzielen wollen und den Gegnern, die eine Überfüllung der Innenstadt von Palma und die erhebliche Luftverschmutzung im Hafen beklagen.
Color-Line reduziert Verbindungen nach Norwegen
Wie der NDR berichtet, wird die Reederei Color Line den Fährbetrieb vorübergehend zwischen Kiel und Oslo sukzessive einstellen. Die Maßnahmen greifen nach Weihnachten. Am 29. Dezember geht zunächst die „Color Magic“ außer Dienst. Die „Color Fantasy“ soll ihren Betrieb ab 10. Januar einstellen.
Die Corona-Schutzmaßnahmen und die erschwerte Einreise nach Norwegen haben zu dieser Entscheidung geführt. Konkrete Einzelgründe seien dabei die Registrierung und Testung der Gäste, sowie Abstandsregeln und das Alkoholverbot an Bord. Die Reederei veröffentlichte eine Erklärung von Konzernchef Trond Kleivdal:
Leider haben wir keine Möglichkeit, den Fahrgastbetrieb zwischen Norwegen und Deutschland aufrechtzuerhalten, nachdem die Regierung neue und strenge Corona-Maßnahmen eingeführt hat.
Die Fährverbindungen zwischen Hirtshals, im Norden Dänemarks und den norwegischen Städten Kristiansand und Larvik werden aufrechterhalten.
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