DRR Corona-News 11.04.20 – Dünne Luft in der Luft / Küstenostern

Condor 767-300 in Frankfurt (DRR-Archivbild) - Foto: Rüdiger edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Condor-Übernahmeanspruch abgelehnt

Bereits am Donnerstag hatte das Frankfurter Landgericht die Klage einiger Gläubiger abgewiesen. Damit wäre der Weg frei für den Neustart und die Rückzahlung des Kredits am 15. April. Allerdings will jetzt der potentielle neue Inhaber, die polnische PGL-Gruppe, gerne aus dem Geschäft wieder raus. Der Dachkonzern, zu dem auch die polnische Fluggesellschaft LOT gehört ist, wegen der Corona-Krise selber in finanziellen Schwierigkeiten. Jetzt wird offensichtlich gepokert. Condor selber hatte inzwischen, ebenfalls wegen Corona um staatliche Hilfe gebeten. Falls der ursprüngliche Deal mit den polnischen Investoren platzen sollte, würde alles wieder auf Anfang stehen. Es gibt aber Gerüchte, dass in einem solchen Fall, der deutsche Staat einspringen müsste um den Ferienflieger abzusichern. Danach müsste eine erneute Käufersuche starten. Condor ist also noch nicht endgültig gerettet.

Condor erleichert, aber noch nicht gerettet – Foto: Condor

Austrian – Lauda Ärger

Die LH-Tochter Austrian Airlines hat beim österreichischen Staat um Finanzhilfe gebeten. Dagegen will jetzt Lauda Air, Tochter des Billigfliegers Ryanair klagen. Der im Raum stehende Betrag liegt zwischen 750 und 800 Millionen Euro.

Foto: Austrian Airlines

Weitere Finanzhilfen

Die Luftfahrtgruppe Air France/KLM verhandelt aktuell mit dem französischen wie dem niederländischen Staat um Finanzhilfe. Einzige Airline mit Licht am Horizont ist derzeit wohl die Lufthansa-Tochter Swiss. Der Schweizer Staat hat wohl inzwischen weitgehende finanzielle Hilfe in Form einer Überbrückungsfinanzierung angedeutet. Aus Regierungskreisen verlautete, dass auch Edelweiss und Easyjet-Switzerland Finanzhilfe beantragt hätten.

SH & MV-Küste für Einheimische über Ostern zugänglich

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat das Reiseverbot von Einheimischen aus Mecklenburg-Vorpommern ans Meer, zur Seenplatte und auf die Inseln gekippt. Über Ostern sind also Ausflüge drin. Touristische Aufenthalte von Nicht-Einheimischen sind weiterhin untersagt. Gleiches gilt auch für Schleswig-Holstein. Touristische Reisen sind, auch hier, verboten. Auf die Inseln, Halligen und Warften an Nord- und Ostsee dürfen nur diejenigen, die dort ihre Hauptwohnung haben.

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