DRR News 15.10.20 – Berliner Beschlüsse / Quarantänepflicht verschoben / Digitale Einreisemeldung /Auslandsentwicklung

Kanzleramt, Berlin - Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Berliner Beschlüsse

Die Lage ist wieder ernst. Das kann bei 6.638 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden (RKI) niemand bestreiten. Die Maßnahmen zum Infektionsschutz erscheinen angemessen, das bestreitet ebenfalls niemand. Eines der Hauptargumente, das Bundeskanzlerin Angela Merkel gestern Abend in der Pressekonferenz nannte, sind auch klar: Das Virus und die Infektionszahl wieder in den Griff bekommen, um die Schulen offenhalten zu können und die Wirtschaft nicht „runterfahren“ zu müssen.

Das Beherbergungsverbot, Hauptthema der Reisebranche, wurde vertagt, da man sich im Kreise der Ministerpräsident*innen nicht einigen konnte. So bleibt es bei der Entscheidung, deren Hintergrund gestern zum ersten Mal glasklar ausgesprochen wurde:

Nicht erforderliche innerdeutsche Reisen in und aus Gebieten mit hohen Infektionszahlen zu vermeiden, heißt ganz klar: Leute, macht keinen Urlaub; auch nicht innerhalb Deutschlands.

Die derzeitigen geltenden Regelungen in Sachen Übernachtungen in Hotels und Pensionen bleiben bis 8. November in Kraft. Erst danach soll es eine neue Einschätzung geben. Die Uneinigkeit in dieser Frage war nicht zu überbrücken. Der Flickenteppich bleibt also bis das letzte Land seine Herbstferien beendet hat. Der wirtschaftliche Schutz der Reiseindustrie wurde hier nicht berücksichtigt. Allerdings ist die sogenannte Überbrückungshilfe für Reisebüros und Veranstalter verlängert worden.

Branchenverbände sind enttäuscht von den Beschlüssen. Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes wird vom Tourismusportal „Reise vor 9“ zitiert:

„Es ist ein herber Rückschlag für das Reiseland Deutschland, dass die Beherbergungsverbote in vielen Bundesländern zunächst weiter Bestand haben. Die Gastgeber von Ferienwohnungen und Hotels haben bewiesen, dass sie die Kontakt- und Hygieneregeln ernst nehmen und umsetzen.”

Darüber herrscht weitgehende Einigkeit im Tourismus, bei den Hotels und den Betreibern von Pensionen und Ferienwohnungen und Ferienhäusern. Über die Situation und die Auswirkungen bei Ferienhausbetreibern berichtete Jan-Hendrik Köhler-Arp gestern im aktuellen „Tourism-Talk”-Podcast des Reiseradios.

Gesundheitsvorsorge in Ferienanlagen: AHA und Desinfektion

Quarantänepflicht verschoben

Die Regelung zur verpflichtenden zehntägigen Quarantäne mit Test frühestens nach fünf Tagen sollte heute in Kraft treten. Sie wurde ebenfalls auf den 8. November verschoben. Hier bleibt es also bei der bisherigen Verpflichtung zum Test unmittelbar nach der Einreise. Selbstredend gilt die Verpflichtung, sich so lange in Selbstisolation zu begeben, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Begründet wird der Schritt mit der Erkenntnis, dass die meisten Infektionen nicht ins Land getragen werden, sondern dort geschehen. Ein Argument, das Reiseanbieter schon vor Wochen in die Waagschale geworfen hatten.

Digitale Einreisemeldung

Wir hatten bereits darüber berichtet. Ab 8. November soll die digitale Einreisemeldung Realität werden. Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten im Ausland sollen sich dann vor der Einreise nach Deutschland online registrieren. Die bisher benutzten Aussteigekarten von Airlines sollen dann entfallen. Deren Kontrollwirkung war ohnehin ins Gerede gekommen, nachdem die Gesundheitsämter gegen Ende der Sommerferiensaison von solchen Karten überflutet wurden und eine Kontrolle von durchgeführten Corona-Tests nur noch stichprobenartig durchgeführt werden konnte. Neu: Die digitale Einreisemeldung wird dann auch für Individualreisende zur Pflicht. Dies gilt insbesondere bei einer Einreise mit dem eigenen Auto.

Die Einführung des neuen Systems steht im zeitlichen Zusammenhang mit den Einreisebedingungen, die jetzt auf den 8. November verschoben wurden.
Zu den Pflichtangaben des Online-Formulars gehören Namen, persönliche Daten, Herkunfts- und Zielort sowie der Einreisezeitpunkt. Bei Einreise per Flugzeug muss auch die Nummer des benutzten Fluges angegeben werden.

Internationale Entwicklungen

Nach dem „Soft-Lockdown“ in den Niederlanden gab es gestern auch die Bekanntgabe einschneidender Maßnahmen im Nachbarland Frankreich. Hier gilt ab Samstag in Paris und weiteren Risikogebieten, wie den Städten Grenoble, Lyon, Lille, Montpellier, Saint-Étienne, Rouen und Toulouse, sowie der Métropole d’Aix-Marseille-Provence eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Frankreichs tägliche Neuinfektionen haben die Marke von 20.000 überschritten. Auch Portugal hat den nationalen Katastrophenfall ausgerufen. Auch hier stieg die Neuinfektionszahl gestern auf deinen Rekordwert. Das Land kämpft aktuell insbesondere gegen den starken Anstieg von Infizierten, die in Krankenhäuser eingeliefert werden müssen. Besonders betroffen ist dabei die Region um die Hauptstadt Lissabon.

Spanien träumt vom Luftkorridor

Foto: Turismo de Tenerife

Ungeachtet der kritischen Lage im Land, hoffen spanische Touristiker auf die Umsetzung von sogenannten „sicheren Luftkorridoren“ für ausländische Urlauber. Infrage kämen dafür die Kanarischen Inseln und die Balearen, deren Infektionszahlen aktuell wieder zurückgehen. Eine Entscheidung gibt es bisher weder von der spanischen Regierung noch von Verantwortlichen in Deutschland.

Die Gestaltung solcher Reiseformen wirft selbstredend Fragen auf, z.B. über die mögliche „Isolation“ der Feriengäste in ihren Hotels und die Bewegungsfreiheit am Urlaubsziel. Die Planungen sprechen von einer Testpflicht aller Einreisenden, die aus einem Risikogebiet kommen. (mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner in 14 Tagen). Eine Einreise aus Risikogebieten sei nur bei Vorlage eines negativen Corona-Test möglich. 48 Stunden vor dem Rückflug soll es einen weiteren Test geben. Für den Fall eines positiven Ergebnisses dürften die Urlauber den Heimflug nicht antreten und müssten im Zielgebiet in Quarantäne. Geklärt werden müsste sicher auch, ab welcher potentiellen Infektionszahl im Zielgebiet, Reisen dorthin nicht mehr durchgeführt werden können.

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