Zahlen des Tages
371,2
(7 Tage Inzidenz pro 100.000 Einwohner)
65.004
(Neuinfektionen innerhalb der letzten 24 Stunden)
284
(Todesfälle innerhalb der letzten 24 Stunden)
Schutzmaßnahmen verabschiedet
Der Bundestag hatte gestern den Maßnahmenkatalog für den Kampf gegen das Corona Virus angepasst. Dies geschah bereits vor den Beschlüssen der MP-Konferenz. Damit, so die „Ampel-Parteien“, sei eine rechtssichere Lösung hergestellt worden.
Möglich sind auch künftig:
Abstandsgebot, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum, Masken- und Testpflicht, 3G und 2G-Zugangsregelungen, Beschränkung von Personenzahlen und Auflagen bei Veranstaltungen, Märkten, Versammlungen, in Betrieben und Einrichtungen, der Gastronomie oder Hotellerie, im Einzelfall Betriebsschließungen.
Nicht mehr möglich sind u.a.:
Ausgangssperren, Schul- und Kitaschließungen, flächendeckende Schließungen von Betrieben, Gastronomie, Hotellerie.
Für diese Regelungen ist jetzt noch die Zustimmung des Bundesrats zuständig. Hier war von einer Blockierung durch unionsregierte Bundesländer die Rede. Ob es dazu kommt bleibt abzuwarten. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat bereits gesagt, er halte das Ende der epidemischen Lage zum 30. November zwar für falsch, werde die neue Regelung aber von bayerischer Seite nicht blockieren, denn im Kampf gegen die vierte Corona-Welle, dürfe es keinen Zeitverzug geben.
Bund-Länder-Konferenz
Diese beschloss weitergehende Regeln. Künftig gilt flächendeckend 2G, wenn ein Schwellenwert überschritten wird. Richtlinie dafür ist jetzt nicht mehr die 7-Tage-Inzidenz, sondern die sogenannte “Hospitalisierungsrate” in den einzelnen Regionen. Diese Schwellenwerte liegen bei 3, 6 und höher (bezogen auf 3, 6, oder mehr Covid19-Patienten pro 100.000 Einwohner in Kliniken). Der Hospitalisierungswert für die jeweilige Region ist in der Corona-WarnAPP ablesbar. Bundesweit liegt die Rate für ganz Deutschland heute bei 5,3. Dies schwankt aber regional sehr stark. In Thüringen beispielsweise liegt sie bei 18,5.
Ab dem Schwellenwert 3 gilt die 2G-Regel im öffentlichen Leben (mit den entsprechenden Ausnahmen). Ab Schwellenwert 6 kommt die 2G+ – Regel zum Tragen. Das bedeutet dann die Testpflicht auch für geimpfte oder genesene Personen. Betroffen davon sind auch Hotels, Theater, Kinos, Frisöre, Bordelle etc. Ausnahmen gibt es für den Lebensmitteleinkauf, sowie für den Besuch von Ärzten und Apotheken.
Weiterhin ist jetzt für öffentliche Verkehrsmittel die 3G – Regel verpflichtend. Sie gilt künftig auch am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber darf jetzt nach dem Impfnachweis fragen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich täglich testen lassen. 2 Tests pro Woche müssen vom Arbeitgeber angeboten werden. Wenn möglich soll jetzt auch wieder von zuhause aus gearbeitet werden.
Weiterhin wurde eine Impfpflicht für Pfleger im Altenheim, Ärztinnen im Krankenhaus und Reinigungskräfte in Pflegeeinrichtungen beschlossen.
Tourismusbranche erleichtert
Gefordert hatte der Deutsche Tourismusverband (DTV) die Verlängerung der Überbrückungshilfen. Dies geschah im Einklang mit weiteren Branchenverbänden, wie auch dem Deutschen Reiseverband /DRV). Zur in der Bund-Länder-Konferenz gestern beschlossenen Verlängerung erklärt Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes:
Die Verlängerung der Überbrückungshilfen und auch der Kurzarbeitergeldregelungen bis 31. März 2022 ist aus Sicht des Tourismus ausdrücklich zu begrüßen, aber auch bitter notwendig. Viele Betriebe haben die Folgen der Pandemie noch längst nicht überstanden und brauchen eigentlich das Geschäft im Advent und um Weihnachten und den Jahreswechsel, um ein finanzielles Polster anzulegen für Zeiten, in denen die touristische Nachfrage traditionell nachlässt. Die vierte Infektionswelle, Stornierungen, Unsicherheiten und Buchungszurückhaltung bei den Gästen haben aber Einbrüche im Wintergeschäft in allen Segmenten zur Folge. Daher ist es gut, dass Bund und Länder sich auf die Verlängerung der Hilfen verständigt haben, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie etwas aufzufangen.
Neue Hochrisikogebiete im Ausland
Die offizielle Mitteilung des Robert-Koch-Instituts steht aktuell noch aus. Updates im Lauf des Tages sind HIER NACHLESBAR!
Es gibt aber offensichtlich Anzeichen, dass dies ab Sonntag Belgien, Griechenland, Irland und die Niederlande treffen könnte. Dies war aber bis Redaktionsschluss noch nicht veröffentlicht.
Weitere Einschränkungen in Österreich
Ab dem kommenden Montag gilt für die Einwohner (und auch für Besucher) der Bundesländer Oberösterreich und Salzburg ein vermutlich mehrwöchiger Lockdown. Dies ist, wie schon am Montag berichtet, eine Ausweitung der Regel für Ungeimpfte auf die ganze Bevölkerung. Dann dürfen alle die Wohnung nur noch für lebensnotwendige Einkäufe, Arzt- und Apothekenbesuche und den Weg zur Arbeit verlassen. Hotels, Restaurants und weite Teile des Einzelhandels werden geschlossen.
Die aktuelle Tagesinzidenz in Österreich liegt heute bei 990,7. Die betroffenen Bundesländer melden Inzidenzwerte von 1.740,3 (Salzburg) und 1.591,1 (Oberösterreich).
2G in Tschechien
In der gesamten tschechischen Republik gilt ab Montag die 2G-Regel für weite Teile des öffentlichen Lebens. Betroffen sind Besuche von Restaurants, Hotelaufenthalte, sowie Großveranstaltungen. Auch beim Friseurbesuch muss jetzt eine Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Die Inzidenzzahl lag gestern bei 819. Tschechien ist vom RKI bereits seit dem letzten Wochenende als Hochrisikogebiet eingestuft.
Griechenland mit 2G-“Light”
Für den empfindlichsten Wirtschaftsbereich Tourismus gibt es noch eine gewisse Schonzeit. Innerhalb des öffentlichen Lebens soll aber, ab dem kommenden Montag, der Besuch von Kinos, Theatern, Museen und Fitnessstudios nur noch für geimpfte oder genesene Personen möglich sein. Für Restaurants, Bars und Cafés gilt diese Regelung schon länger.
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