D-RR News 10.11.21 – Ryanair / Corona-Regeln & 2G / USA-Einreise

Foto: Lufthansa

Ryanair hat Ärger

Einige deutsche Reiseveranstalter (FTI, Schauinsland, Bentour) haben den Billigflieger aus dem Programm geworfen. Es ist dort nicht mehr möglich, Reisepakete mit einem Ryanair-Flug zu buchen. Grund dafür sind Abwicklungsschwierigkeiten, mit dem FR-Buchungsportal, das Buchungsanteile blockierte und generell im Fall von abgesagten Flügen nur mit dem Endkunden und nicht dem Reiseveranstalter bereit ist zu kooperieren. Solange diese Probleme nicht ausgeräumt sind, soll es keine Buchungsmöglichkeit mehr geben.

Foto: Ryanair

Corona in der Nähe

Ergänzend zu unserem Nachrichtenblock vom Montag folgen hier die neuen Corona-Regeln aus Hessen und Berlin. Die Tagesinzidenz steigt weiter und liegt heute bei 232,1.

Hessen

Neue hessische Regeln ab Morgen, Donnerstag – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Ab 11. November (Donnerstag) gilt in Hessen wieder die Warnstufe 1. Das bedeutet:

Nicht geimpfte Person dürfen 3G-Veranstaltungen, sowie Kultureinrichtungen und die Gastronomie nur noch besuchen, wenn sie einen gültigen und negativen PCR-Test vorlegen. Antigenschnelltests werden nicht mehr akzeptiert. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur für Kinder, und Erwachsene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen. Hier reicht auch künftig ein Antigen-Schnelltest.

Für Arbeitsplätze mit Kundenkontakt gilt jetzt ebenfalls 3G. Für nicht geimpfte Arbeitende gibt es eine Testpflicht, der man mindestens zweimal pro Woche nachkommen muss.

Bei Großveranstaltungen, die mehr als 5.000 Teilnehmende haben, gilt eine Impfpflicht für 90 Prozent der Anwesenden. Höchstens 10 Prozent dürfen nicht geimpft sein. Für diese Gruppe gibt es die Testverpflichtung per PCR-Test.

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht in Schulen sind ab Donnerstag pro Woche mindestens drei negative Testnachweise vorgeschrieben.

Die Wiedereinführung von kostenfreien Tests wird derzeit noch diskutiert.

Berlin

Berlin – Pariser Platz und Brandenburger Tor – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

War noch am Montagmorgen bezweifelt worden, dass es schnelle Änderungen geben könnte, so gab es bereits am Abend neue Regeln. Ab nächster Woche soll das öffentliche Leben in der Hauptstadt weitgehend unter Einhaltung der 2G-Regeln stattfinden. Betroffen davon sind Gastronomie, Veranstaltungen, Kultur und Sport. Unterschieden will man aber nach Innen- und Außenbereichen. Draußen wird mehr möglich sein als in Innenbereichen. Die 2G+-Regel (Geimpft, Genesen und trotzdem Testverpflichtung) war in der Diskussion, wurde aber zunächst aufgeschoben.

Brandenburg

Auch hier steigen die Infektionszahlen weiter. Deshalb sollen die Corona-Regeln verschärft werden. Das Brandenburgische Landeskabinett hat bereits folgende Entscheidungen getroffen: Die 2G-Regeln gelten wieder in Diskotheken, in Clubs und auf Festivals. Am Donnerstag sollen weitere Entscheidung folgen. Überlegt wird auch die Einführung von 2G für Hotels und Gaststätten, sowie für Kulturveranstaltungen. Auf der Diskussionsagenda steht auch die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Grundschulen.

Hotels mit 2G

Hotels an der Ostsee, Nordsee, Thüringen und Österreich: Arcona jetzt mit 2G – Foto: Rüdiger Edelmann

Die Diskussion hat begonnen und eine Hotelgruppe hat sich bereits auf diese Regel eingestellt. Die Arcona-Hotelgruppe arbeitet ab sofort mit 2G. Lediglich Kinder, Schwangere und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen, können noch mit einem negativen Test aufgenommen werden. Arcona betreibt Hotels in Göhren und Sellin auf Rügen, in Heringsdorf auf Usedom, in Westerland auf Sylt, sowie in Weimar, Eisenach und Kitzbühel.

USA-Einreiseregeln

Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Seit Montag sind wieder touristische Reisen in die Vereinigten Staaten möglich. Gleichwohl gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, die erfüllt werden müssen. Brand USA, verantwortlich für das Tourismusmarketing des Landes hat diese noch einmal zusammengefasst:

Internationale Einreise auf dem Luftweg

Vor Abflug in die USA müssen internationale Reisende folgende Dokumente vorlegen:

Erforderlicher Impfnachweis

Internationale Reisende müssen vor dem Abflug in die USA einen Nachweis über die vollständige Impfung vorlegen. Akzeptiert werden von der FDA anerkannte oder zugelassene Impfstoffe sowie Vakzine, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Notfallzulassung (EUL) erhalten haben. Als vollständig geimpft gelten Personen, die vor mindestens zwei Wochen ihre letzte erforderliche Impfdosis erhalten haben. Dies gilt sowohl für Vakzine, bei denen nur eine Impfstoffdosis verabreicht wird, als auch für solche, die zwei Impfstoffdosen erfordern. Kinder unter 18 Jahren sind von der Impfpflicht befreit, und es gelten weitere begrenzte Ausnahmen.

Erforderlicher Testnachweis

Internationale Reisende ab einem Alter von zwei Jahren müssen einen negativen viralen COVID-19-Test nachweisen, der bei Abreise nicht älter als drei Tage sein darf. Gültig sind sowohl Nukleinsäureamplifikationstests, wie beispielsweise PCR-Tests, als auch Antigentests. In wenigen Ausnahmefällen gibt es zusätzliche Testanforderungen für Personen, die vom Nachweis einer Impfung befreit sind, und weitere erforderliche Dokumente für Reisende, die anstelle eines negativen viralen Tests eine kürzliche Genesung von einer COVID-19-Infektion nachweisen können. Weitere Informationen zu den erforderlichen Testnachweisen sind bei der CDC erhältlich.

Regeln nach der Ankunft. Hier Anflug auf San Diego – Foto: Rüdiger Edelmann

Kontaktverfolgung

Alle Passagiere müssen der Fluggesellschaft, mit der sie in die USA reisen, vor der Abreise Kontaktinformationen zum Zwecke der Ermittlung von Kontaktpersonen übermitteln. Dieser Prozess ist entscheidend, um COVID-19-Varianten zu erkennen und darauf zu reagieren und so die Öffentlichkeit und internationale Reisende zu schützen.

Einreisebestimmungen für Kinder

Kinder unter 18 Jahren sind derzeit von der Impfpflicht befreit. Kinder zwischen zwei und 17 Jahren, die nicht vollständig geimpft sind, können in Begleitung von vollständig geimpften Eltern oder Erziehungsberechtigten an Bord eines Fluges in die Vereinigten Staaten gehen, wenn der COVID-19-Virustest, der spätestens drei Tage vor dem Abflug durchgeführt wurde, negativ ausfällt. Wenn das Kind ohne Begleitung reist oder wenn ein oder mehrere Elternteile oder Erziehungsberechtigte, die das Kind begleiten, nicht vollständig geimpft sind, muss das Kind einen negativen COVID-19-Virustest vorweisen, der spätestens einen Tag vor dem Abflug durchgeführt wurde. Für Kinder unter zwei Jahren ist ein Test zwar nicht vorgeschrieben, die CDC empfiehlt jedoch, diese Kinder nach Möglichkeit vor der Abreise zu testen. Weitere Informationen sind bei der CDC erhältlich.

Wenn Besucher eine Reise planen, ist es wichtig, sich über die örtlichen geltenden Vorschriften zu informieren, wenn sie mit Kindern reisen oder Eintrittskarten für Attraktionen buchen. Hilfreiche Ressourcen sind unten unter Staatliche und lokale Anforderungen verlinkt.

Maskenpflicht

Alle Reisenden sind verpflichtet, in Flugzeugen, Flughäfen und anderen geschlossenen Bereichen öffentlicher Verkehrsmittel bei Reisen in die USA, innerhalb der USA oder aus den USA eine Maske über Nase und Mund zu tragen. Weitere Informationen zur Maskenpflicht erhaltet ihr von den CDC.

Von Staat zu Staat Unterschiede. Hier: Huntington Beach, California – Foto: Rüdiger Edelmann

Einschränkungen im Land

Wenn internationale Besucher an ihrem Zielort ankommen, haben die einzelnen Bundesstaaten sowie einige Unternehmen möglicherweise ihre eigenen Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien in Bezug auf Masken, Abstandsregeln, Impfstatus und mehr. Informiert euch bei der Planung eurer Reise hier.

U.S. Visa und ESTA

Genau wie vor der Pandemie müssen Besucher der Vereinigten Staaten zunächst ein Visum beantragen. Bestimmte internationale Reisende können ohne Visum in die Vereinigten Staaten einreisen, wenn sie die Voraussetzungen für visumfreies Reisen erfüllen.

Weitere Informationen gibt es HIER!

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