D-RR News 03.08.22 – Storno / Klima / Energie / Tarife

Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Die Zahlen des Tages (RKI)

477,9

(7 Tage Inzidenz pro 100.000 Einwohner )

47.681

(Neuinfektionen innerhalb der letzten 24 Stunden)

210

(Todesfälle innerhalb der letzten 24 Stunden)

144.360

(Todesfälle in Deutschland seit Beginn der Pandemie)


Bundesgerichtshof zu Corona-Stornierungen

Juristische Corona Nachwehen (Symbolbild) – Foto: TUI AG

Der unter anderem für Pauschalreiserecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern eine Entscheidung angedeutet, aber gleichzeitig dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Auslegung der Pauschalreise-Richtlinie vorgelegt. Erst danach könne final entschieden werden.

Der Prozessgegenstand

Der Klagende hatte im Januar 2020 eine Reise nach Japan im Zeitraum vom 3. bis 12. April 2020 zu einem Gesamtpreis von 6.148 Euro gebucht. Aufgrund der Pandemie hatte Japan im Februar zahlreiche Maßnahmen erlassen, die dazu führten, dass der Kläger am 1. März 2020 von der Reise zurücktrat.

Die Beklagte berechnete Stornokosten in Höhe von insgesamt 1.537 Euro (25 % des Reisepreises), die der Kläger bezahlte. Am 26. März 2020 erging für Japan ein Einreiseverbot. Der Kläger verlangte daraufhin die Rückzahlung des bereits geleisteten Betrags. Der darauf folgende Prozess zog sich über Amtsgericht und Landgericht bis zum Bundesgerichtshof.

Finales Urteil erst nach EU-Rechtsentscheidung

Der BGH hat nun folgende Zwischenentscheidung getroffen:

Der Bundesgerichtshof neigt der Auffassung zu, dass (auch) nach dem Rücktritt aufgetretene Umstände dieser Art zu berücksichtigen sind. Er hat die Frage dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt, weil aufgrund einer Vorlage des österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 25. Januar 2022 (8Ob130/21g) nicht hinreichend klar ist, ob Art. 12 Abs. 2 der Pauschalreise-Richtlinie, deren Umsetzung § 651h BGB dient, in diesem Sinne auszulegen ist.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs hängt die Entscheidung des Rechtsstreits von der Auslegung von Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie (EU) Nr. 2015/2302 (Pauschalreise-Richtlinie) ab. Deshalb hat er die relevante Frage dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Letztlich muss geklärt werden, ob die Pauschalreise-Richtlinie vorsieht, dass die Stornierung einer Reise aus unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen auch dann kostenfrei sein muss, wenn der Reiserücktritt vor der Erlassung dieser Maßnahmen erfolgt ist. Anders gesagt, hätte der Klagende nicht storniert wäre seine Reise abgesagt worden und hätte kostenfrei storniert werden müssen. Dies widerspricht den bisher gültigen Entscheidungen bei Amts- und Landgericht, die eine Rückzahlung der Stornierungssumme ausgeschlossen haben.

Fortsetzung Nahverkehrstickets – aber wie?

9 Euro – Ticket – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Die Überlegungen zur eventuellen Fortsetzung eines bundesweiten Nahverkehrstickets liefern inzwischen politisch und auch bei den Dienstleistern und Verkehrsbetrieben für Diskussionsstoff.

Gestern hat sich Michael Theurer, Bahnbeauftragter der Bundesregierung zum Thema 69-Euro-Ticket geäußert. Er ist skeptisch. Unter wirtschaftlichen Aspekten müssten Netzkarten in bestimmten Regionen teurer sein, dies führe zu einem Ungleichgewicht.

Auch einen kostenfreien Nahverkehr hält er für unrealistisch. Dies funktioniere nicht für ein großes Land. In kleineren Bereichen, wie zum Beispiel dem kostenfreien Nahverkehr in ganz Luxemburg, funktioniert es.

Gleich wie die Nachfolge des 9-Euro-Tickets aussieht, es funktioniert nur mit höheren öffentlichen Zuschüssen. Dies sagt die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz Maike Schaefer. Da seien in erster Linie höhere Finanzaufwendungen von Seiten des Bundes erforderlich. Gleichzeitig kritisierte sie die offensichtliche Perspektivlosigkeit von Verkehrs- und Finanzministerium, wie es denn weitergehen könne. Die Zeit dränge, denn das Modell 9-Euro Ticket läuft Ende des Monats aus.

In der Diskussion befinden sich unterschiedliche Modelle von 29 Euro- oder 69 Euro-Monatstickets bis zum Jahresticket für 365 Euro.

Green Fare: LH-Group mit neuem Flugtarif

Foto. Lufthansa

Die Lufthansa Group teilte mit, dass sie ihr Angebot für CO2-neutrales Fliegen ausbaut. Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines und Brussels Airlines bieten einen neuen Tarif, der im Preis bereits einen vollständigen CO2-Ausgleich beinhaltet. Der Ausgleich erfolgt dabei zu 80 Prozent über Klimaschutzprojekte und zu 20 Prozent über den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe, so genannter Sustainable Aviation Fuels (SAF).

Das Pilotprojekt wurde in Skandinavien gestartet. Seit gestern wird die neue Green Fare allen Gästen angeboten, die ihren Flug ab Dänemark, Schweden und Norwegen buchen.

Die Green Fare wird ab sofort neben den bekannten Tarifen (Light, Classic, Flex) als zusätzliche Tarifoption in der Online-Buchungsmaske direkt nach der Flugauswahl angezeigt. Das neue, vermutlich teurere, Angebot gibt es sowohl in der Economy Class als auch in der Business Class für Flüge innerhalb Europas. Zudem beinhaltet der neue Tarif die Möglichkeit der kostenlosen Umbuchung sowie extra Status- und Prämienmeilen.

Breiteres Angebot für nachhaltiges Reisen

Auf dem deutschen Markt bleibt es zunächst bei der Möglichkeit zum CO2-neutralen Fliegen durch das Angebot zum Ausgleich der CO2-Emissionen des Fluges mit nachhaltigen Flugkraftstoffen und zertifizierten Klimaschutzprojekten. Miles & More bietet darüber hinaus Kund:innen die Möglichkeit, die individuelle CO2-Bilanz eines Fluges durch den Einsatz von Prämienmeilen per App auszugleichen.

Bis 2030 sollen die Netto-CO2-Emissionen der Airlines im Vergleich zu 2019 halbiert werden, bis 2050 will die Lufthansa Group eine neutrale CO2-Bilanz erreichen. Dabei will das Unternehmen insbesondere auf eine beschleunigte Flottenmodernisierung, die kontinuierliche Optimierung des Flugbetriebs, den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe setzen. Die Angebote an die Kundschaft, eine Flugreise CO2-neutral zu gestalten sollen diese Bemühungen ergänzen.

Tarifverhandlungen Verdi – LH

LH-Boeing 747-400 – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Seit heute Morgen tagen die Tarifpartner wieder in Frankfurt. Ergebnisse gibt es noch keine. Forderung und Angebot lagen bisher noch weit auseinander. Ob es Fortschritte gibt, oder ein weiterer Streik ins Haus steht, kann derzeit noch nicht gesagt werden.

Energiesparen auch beim Reisen

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15 Prozent Energie sollen und müssen eingespart werden. Das ist er europäische Beschluss. Dies hat auch Auswirkungen auf Hotelbetriebe, Attraktionen und andere touristische Dienstleistungen.

Spanien

Gestern fiel die Entscheidung der spanischen Regierung zur Einsparung von Energie in den nächsten Monaten. Gespart werden soll bei Heizung bzw. Klimatisierung in öffentlichen Gebäuden (auch Hotels, Bahnhöfe und Flughäfen). Bei Verwendung einer Klimaanlage darf diese die Temperatur nicht unter 27 Grad Celsius abkühlen. Muss geheizt werden, liegt die Obergrenze bei 19 Grad. Nach 22 Uhr dürfen Denkmäler nicht mehr angestrahlt werden. Schaufenster sollen ebenfalls nicht beleuchtet werden.

Europa tickt unterschiedlich

Ähnlich sind oder werden auch die Entscheidungen in Österreich sein. Vergleichbare Temperaturbegrenzungen bei Klimatisierung oder Heizung gibt es bereits in Italien und Griechenland. Leuchtreklamen sind in Frankreich zwischen 1 Uhr und 6 Uhr untersagt.

Somit zeichnen sich auch hierzulande entsprechende Maßnahmen ab. Alles soll auf „freiwilliger“ Basis passieren. Schwimmbäder und Hotel-Saunaanlagen werden sicher ebenfalls von der Einsparung betroffen sein. Letztlich gibt es aber noch keine offiziellen Entscheidungen, sondern lediglich Vorschläge und freiwillige, sehr unterschiedliche Umsetzungen.

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