D-RR News 08.10.21 – Neue Regeln / La Palma / Neue Kataloge / Fluggastrechte

Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD
Rüdiger Edelmann

Sind es die fast täglichen Veränderungen, die mürbe machen? – Die Reisewelt ist jedenfalls noch lange nicht in Ordnung, auch wenn einem das vorgegaukelt wird. Lockerungen, Verschärfungen, jeden Tag etwas Neues. Es entsteht mit besten Absichten, sorgt aber letztlich dafür, dass die Ungewissheit der meisten Urlauber eher größer als kleiner wird.

Ergänzt wird die Lage zusätzlich durch Wirbelstürme, Vulkanausbrüche und andere Dinge, die in „normalen“ Zeiten, den Stoff für die Katastrophenschlagzeilen abgegeben hätten. Ehrliche und einheitliche Regelungen in Sachen Verreisen würden vermutlich Allen guttun, Urlaubern wie Reiseanbietern. In dieser Hinsicht sind Reedereien und Kreuzfahrtanbieter relativ weit vorn. Dort geht der Trend in Richtung 1G oder 2G. Eine komplette Impfung wird immer öfter zur Grundvoraussetzung für Mobilität. Das ist richtig so.

So richtig habe ich die Impfablehnung auch nie verstanden und verstehe sie immer noch nicht. Warum unterziehen sich Urlauber, je nach Ziel, ungefragt und dem Arzt vertrauend, Impfungen gegen Hepatitis, Gelbfieber, Typhus? Wieso packen Safaritouristen, wie selbstverständlich, die Pillen zur Malaria-Prophylaxe ein und machen gleichzeitig ein Riesentheater, wenn es um die Covid19-Impfung geht? Das Eine dient der Sicherheit, heißt es – und das Andere?

Das sind die Reiseradio-News von heute:

Nur noch 2G: Flusskreuzfahrten mit „A-rosa“-Schiffen

2G bei A-ROSA – Foto: A-ROSA Flussschiff GmbH

Man habe sich dazu auch auf Wunsch von Gästen an Bord entschlossen, die sich größtmögliche Sicherheit wünschen. Die neuen Regeln gelten ab sofort. Um an Bord gehen zu dürfen, muss entweder der vollständige Impfschutz oder die Covid19-Genesung (mindestens 28 Tage, maximal 6 Monate) nachgewiesen werden. Kinder zwischen 6 und 12 Jahren dürfen mit einem negativen Antigen-Schnelltest an Bord. (max. 24Stunden alt).

Zusätzlich besteht eine Testpflicht beim Betreten des Schiffs. Die Reederei stellt dafür die kostenfreie Antigen-Schnell-Testung zur Verfügung.

Griechenland hebt Corona-Maßnahmen auf

Boote in Kato Zakros im Osten Kretas – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Ab Morgen wird es keine Einschränkungen auf griechischem Staatsgebiet mehr geben.

Es bleiben aber die, auf einer Karte, rot gekennzeichneten besonderen Risikogebiete im Land. Wer sich dort aufhält, wird zu erhöhter Vorsicht aufgefordert. Tanz- und Musikveranstaltungen dürfen stattfinden. Hier benötigt man zur Teilnahme, allerdings einen Impfnachweis.

Für vollständig geimpfte Personen (Einheimische wie Touristen) fallen aber alle Einschränkungen. Gesundheitsminister Thanos Plevris sprach in diesem Zusammenhang von kompletter Freiheit. Das Personal in Hotels und Gastronomiebetrieben soll aber weiterhin Gesichtsmasken tragen. Die Freiheit für Geimpfte begründet der Gesundheitsminister mit der Tatsache, dass es sich bei Krankenhauseinlieferungen zu 96 Prozent um nicht geimpfte Personen handelt.

Lockerungen in der Türkei

Türkei-Einreiselockerung – Foto: TUI AG

Das Land steht zwar nach wie vor auf der Liste der Hochrisikogebiete von RKI und Auswärtigem Amt. Offensichtlich gibt es angesichts der Herbstferien eine gewisse Einreiseerleichterung für Familien. Jetzt gelten sie für alle Personen ab 12 Jahren. (bisher 6 Jahre)

Die Bedingungen haben sich allerdings nicht geändert. Erfüllt werden muss mindestens eine der vier Einreisevorgaben:

  • Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden)
  • Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft)
  • amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 14 Tage vor Ankunft)
  • amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als 6 Monate)

Für alle Reisenden ab 6 Jahren muss aber weiterhin das elektronischen Einreiseformular spätestens 72 Stunden vor Anreise ausgefüllt werden.       

Kanada Impfpflicht

Impfpflichtausweitung in Kanada – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Urlaubsreisen nach Kanada sind seit Anfang September bereits wieder möglich. Für Touristen gilt aber die Vorlage einer vollständigen Impfung bei der Einreise. Innerhalb des Landes wurde 1G (geimpft) allerdings zusätzlich ausgeweitet.

Impfverpflichtungen ausgeweitet

Der Impfnachweis ist jetzt erforderlich bei allen Inlandsreisen mit dem Flugzeug oder der Bahn. Sie gilt ab 30. Oktober und verlangt die Vorlage einer vollständigen Impfung für Passagiere und Personal an Flughäfen, sowie an Bord von Flugzeugen oder Zügen. Eine, vermutlich analoge Regelung für das Betreten von Kreuzfahrtschiffen ist in Vorbereitung.

Angestellte im öffentlichen Dienst müssen bis Ende Oktober ebenfalls eine komplette Covid19-Impfung nachweisen. Wer dieser Vorgabe nicht folgt, soll ab Mitte November vom Dienst suspendiert und nicht mehr bezahlt werden. Dieselbe Regelung gilt auch für Mitarbeitende im gesamten Transportbereich. Die Impfquote in Kanada liegt derzeit bei etwa 72 Prozent.

Risikogebiete ab Sonntag

Das RKI hat die neuen Risikoeinschätzungen für Reisen in Risikogebiete veröffentlicht.

Als neue Hochrisikogebiete wurden eingestuft:

  • Brunei Darussalam
  • Estland
  • Jemen
  • Lettland
  • Ukraine

Entwarnungen gibt es für folgende Länder (ab Sonntag kein Risikogebiet mehr):

  • Aserbaidschan
  • Frankreich: die französischen Überseegebiete Französisch-Polynesien, Guadeloupe, Martinique, St. Barthélemy und St. Martin
  • Indonesien
  • Kasachstan
  • Kolumbien
  • Norwegen: die Provinzen Oslo und Viken

La Palma: Flugverbindungen gekappt

Angesichts von Asche und Vulkanstaub musste der Betrieb des Flughafens auf der Kanareninsel La Palma gestern eingestellt werden. Die Verbindung nach „Tenerife-Nord“ soll zunächst von den beiden Gesellschaften „Binter“ und „Canaryfly“ nicht mehr angeboten werden. La Palma ist damit nur noch per Fähre von Teneriffa aus zu erreichen. Auch die innerspanische Verbindung von und nach Madrid durch „Iberia“ ist aktuell ausgesetzt.

Kataloge für Winter 21/22 und Sommer 22

Madeira und Kapverden

Olimar Top-Favorit: Madeira – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Olimar-Reisen aus Köln ist gewissermaßen ein Nachzügler. Der Spezialveranstalter für Portugal, Spanien und Italien hat jetzt seine Winterprogramm vorgestellt. Die Hauptgewichtung liegt dabei auf Madeira und der zum Archipel gehörenden Nachbarinsel Porto Santo. Immerhin rund 100 Hotels sind dort im Angebot. Einen Hoffnungsschimmer sieht Olimar auch mit Angeboten für die weiter südlich liegenden Kapverdischen Inseln. Dort finden sich 30 Hotels und rund 10 Rundreisen im Programm. Das Angebot wird abgerundet durch Reiseangebote auf den Kanarischen Inseln.

Zimmer mit Pool

Favorit: Privatpool am Zimmer – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Schauinsland-Reisen setzt für den Sommer 2022 auch auf ausgefallene Angebote in Hotels. Die Kategorie der sogenannten „Pool-Zimmer“ (also dem teilweise sogar eigenen Pool vorm Zimmer) ist eine der Innovationen im Programm des Duisburger Reiseveranstalters. Immerhin bieten 265, der im Programm befindlichen Hotels einen direkten Zugang vom Zimmer ins Wasser.

Angesichts der finanziellen Zurückhaltung wurde auch die Kategorie der 3-Sterne Hotels im Programm erweitert.

Bisher sind die Kataloge für Familien, Ägypten, die Kanaren, Griechenland und für Fernreisen erhältlich. Ab Mittwoch nächster Woche sollen die Kataloge für die Balearen, die Türkei, sowie weitere Sonnenziele und das „Luxus-Segment folgen.

More to come…

Weitere Programmvorstellungen stehen in den nächsten Wochen an. Wir werden über die Neuerungen punktuell berichten.

Fluggastrechte bei Streik

Eurowings-Maschine am Flughafen Düsseldorf – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil das Rechte der Passagiere auf Entschädigung bestätigt. Das Urteil bezieht sich auf einen Streik bei Eurowings. Ein Passagier hatte auf Entschädigung geklagt, weil deshalb sein Flug von Salzburg nach Berlin gestrichen wurde. Das Gericht sieht diesen Anspruch, der sich auf 250 Euro beläuft. Generell betont das Gericht, dass es nur bei begrenzten Ausnahmefällen Ausnahmen vom Anspruch auf Entschädigung geben könne. Ein Streik des Kabinenpersonals gehöre nicht dazu.

Die Nichtanerkennung einer Ausnahmeregelung begründet der EUGH sehr juristisch: Dies sei nur der Fall, wenn sich „die Umstände für die Annullierung auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären”. Der Streik und seine Folgen sei absehbar gewesen. Es ist bereits das zweite Urteil der „Europa-Richter“ in einem solchen Zusammenhang.

Grundsatzänderung der Fluggastrechteverordnung gefordert

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft forderte nach dem Urteil eine Änderung der EU-Fluggastrechteverordnung. Der BDL möchte, dass Streiks grundsätzlich als außergewöhnlicher Umstand anerkannt werden. Damit entfielen auch sämtliche Ansprüche von Fluggästen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*