D-RR News 06.10.21 – 2G!?! / La Palma / Kalifornien / Hawaii / Wartechaos

Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Impfpflicht und das Grundgesetz

Rüdiger Edelmann

Die Probleme von Airlines werden größer. Das fliegende Personal ist für Flugdestinationen eingeteilt, die bei Einreise einen gültigen Covid-19-Impfnachweis verlangen. Letztlich muss die Fluggesellschaft dafür sorgen, dass ihre Crews diesen Impfschutz besitzen. Das geht rigide in den USA. Dort wird abgefragt und nicht geimpfte Piloten und Flugbegleiter:innen müssen mit der Kündigung rechnen. Auch in der Schweiz ist das gesetzlich relativ einfach. LH-Tochter Swiss hat die Impfpflicht für das fliegende Personal eingeführt. Wer nicht geimpft ist, kann nicht mehr fliegen.

Ganz anders sieht es bei uns in Deutschland aus. Es gibt keine gesetzliche Impfpflicht, denn das wäre ein Verstoß gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (GG, Artikel 2). Aber das Problem geht noch weiter. Da es sich beim Impfnachweis um persönliche Gesundheitsdaten handelt, darf ein Arbeitgeber laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seine Mitarbeitenden nicht danach fragen. So geht es der Lufthansa zurzeit.

Ein Dilemma: Denn wer keine Information über den Impfstatus hat, kann keine Einsatzpläne machen. Immer mehr Länder verlangen aber zur Einreise den kompletten Impfschutz. Gelöst werden könnte dies nur über eine Betriebsvereinbarung, wie sie im Hinblick auf andere Impfungen zum Beispiel für Gelbfieber existiert. Das aber dauert und muss von den Tarifpartnern, bzw. zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat abgesegnet werden.

Dabei geht es nur um den Schutz der Mitarbeitenden. Das Risiko, dass Piloten oder Flugbegleiter:innen am Reiseziel abgewiesen werden, kann sich LH nicht leisten, da dann die erforderliche Anzahl von Personal an Bord fehlt und der Rückflug abgesagt werden müsste. Manchmal stehen wir uns tatsächlich selbst im Weg.

2G auf dem Vormarsch?

In Berlin soll es ab dem kommenden Wochenende für 2G (geimpft-genesen) – Veranstaltungen keine Personenbegrenzungen mehr geben. Damit würde dann bei solchen Events die Maskenpflicht entfallen. Voraussetzung für die Durchführung ist aber auch, dass das beteiligte Personal der Veranstaltung ebenfalls vollständig geimpft ist.

Berlin – Pariser Platz und Brandenburger Tor – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Wahl ab Freitag

Mecklenburg-Vorpommern führt ab Freitag die Möglichkeit für 2G-Veranstaltungen ein. Ausnahmen soll es nur für Kinder geben. Kinder unter 7 Jahren sind ohne Maßnahmen zugelassen. Zwischen 7 und 12 Jahren gilt für ungeimpfte „Kids“ die Pflicht zur Vorlage eines gültigen Schnelltests. Hotels und Gastronomie bekommen die Wahl zwischen 3G und 2G.

Foto: Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern

Durchwachsenes Echo

Hessen hat die Wahl zwischen 2G und 3G bereits freigegeben. Die Reaktionen darauf sind gespalten. Insbesondere in Hotels und der Gastronomie bleiben offensichtlich viele Verantwortliche bei der 3 G-Regel. Begründung: Noch seien nicht alle potentiellen Gäste geimpft, deshalb wolle man die Möglichkeit zum Test offenhalten. Zudem sei in vielen gastronomischen Betrieben auch das Personal noch nicht komplett geimpft. Clubs und Kneipenwirte, die sich zu 2G entschlossen haben, äußern sich zwar zufrieden über die Abläufe, berichten aber auch von Drohungen und Beschimpfungen durch Gäste, die jetzt ausgesperrt sind.

Frankfurter Mainkai – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

2G-Veranstalterreisen

Wie das Tourismus-Fachmagazin „fvw“ berichtet, wächst die Zahl der Veranstalter, die ihre Reisen nur noch für geimpfte oder genesene Personen anbieten wollen.

Noch sei 3G bei den großen Veranstaltern die Regel, allerdings weichen kleinere Spezialveranstalter immer öfter davon ab. Insbesondere Studienreiseveranstalter, die in der Regel Gruppenreisen anbieten, setzen auf 2G. Dies sei insbesondere bei Grenzübertritten während der Rundreisen eine große Entlastung, so Felix Willecke, der Geschäftsführer von „Lernidee-Reisen“.

„Studiosus-Reisen“ hatte diese Regelung schon vor Wochen bekanntgegeben. „Lernidee-Reisen“ folgte mit 2G zum 1. November. „Gebeco“ und „Wikinger-Reisen“ werden 2G mit Jahresbeginn 2022 einführen.

Kanaren: Vulkanausbruch auf La Palma

16 Tage nach seinem Ausbruch spuckt der Vulkan in der „Cumbre de Vieja“–Berggruppe weiterhin Lava aus. Der Strom ist breiter geworden, hat aber seinen Weg glücklicherweise nicht geändert. Bisher wurden über 1.000 Gebäude zerstört, rund 6.000 Menschen mussten evakuiert werden. Die Fläche, die inzwischen vom Lavagestein bedeckt ist, wächst weiter. Es war der erste Ausbruch seit 50 Jahren. Vulkanologen rechnen derzeit noch nicht mit einem Rückgang der Aktivität. Die spanische Regierung hat inzwischen erste finanzielle Hilfspakete verabschiedet.

Der Tourismus aus dem Ausland ist weitgehend eingestellt. Deutsche Reiseveranstalter sprechen von nur wenigen Gästen, die sich zu Beginn des Ausbruchs auf der Insel befunden hätten. Betroffen sind aber zahlreiche ausländische Besitzer von privaten Ferienhäusern auf der Insel. Urlaubsflüge sind derzeit eingestellt, der Flughafen ist derzeit aber noch geöffnet. Die Flugverbindung zum Airport „Tenerife Nord“ soll aufrechterhalten werden.

Kalifornische Ölpest weitet sich aus

Jetzt auch betroffen: Strände in Laguna Beach – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Durch eine beschädigte Pipeline waren am vergangenen Wochenende im südkalifornischen „Orange County“ rund 550 Tausend Liter Rohöl ins Meer gelaufen und haben Wasser, wie Strände verseucht. Es zeichnet sich eine immer größere, irreversible Verseuchung der Strände aus. Meerestiere sind zum Tode verurteilt. Die hinter den Stränden liegenden Marschlandschaften sind ebenfalls bedroht.

Der Bereich der Sperrung wurde jetzt von Newport Beach und Huntington Beach auch auf das südlicher gelegene Laguna Beach ausgedehnt. Der Vorfall hat auch die Diskussion um Off-Shore Öl- und Gasproduktion angefacht. Die defekte Airline führte von einer Bohrinsel in Richtung Küste.

Das touristische Geschäft dürfte zudem für Monate lahmgelegt bleiben.

Hawaii setzt Delphinschutz um

Delphin (Symbolbild) – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media-TON-TEXT-BILD

Jetzt ist es gesetzliche geregelt, das Kontaktverbot zwischen Menschen und den im Meer vor Hawaii lebenden Spinner-Delphinen. Ab 28. Oktober ist es Menschen gesetzlich verboten, sich den Tieren in Küstennähe auf mehr als 50 Meter zu nähern. Dies gilt für Schwimmer:innen, genauso wie für Boote, Kajaks und Kanus, sowie für „Stand-Up-Paddler“. Auch Delphin-Beobachtungstouren müssen eingestellt werden. Bei zufälligen Begegnungen gilt die Pflicht sich umgehend wieder zu entfernen. Mit den Delphinen zu schwimmen ist dann gesetzlich verboten und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Spinner-Delphine sind nachtaktive Tiere, die sich tagsüber, meist in flachen Buchten ausruhen. Die permanente Störung sorge für dauerhaften Verlust an Energie, die in der nachtaktiven Zeit für Nahrungssuche und den Nachwuchs benötigt wird.

Chaos an Flughäfen vorprogrammiert?

IATA-Prognose: Wartezeit bis 8 Stunden – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Die Airline-Dachorganisation IATA hat vor nicht beherrschbarem Wartechaos und verzögertem Flugbetrieb gewarnt, wenn man sich nicht umgehend auf eine verbindliche, digitale Lösung bei der Kontrolle der Covid-19-Impfzertifikate und Einreiseregeln einige. Derzeit käme es schon bei einer durchschnittlichen Flughafenauslastung von 30 Prozent zu Wartezeiten.

Bei voller Auslastung seien Wartezeiten bis zu 8 Stunden vorprogrammiert, wenn sich nichts ändere.

Die IATA fordert deshalb die flächendeckende Einführung des selbst entwickelten „Travel Pass“. Basis ist eine APP, in die alle Reisenden die jeweils erforderlichen Nachweise bereits zuhause, vor Reiseantritt, eingeben sollen. Nur dies vermeide lange Kontrollschlangen sowohl beim Abflug, als auch bei der Einreisekontrolle am Reiseziel.

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