DRR News 25.08.20 – Test-Debakel / Deutschlandherbst / Reisewarnungen / LH-Formular

Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Test- & Quarantäne: Diskussionsdebakel

Wenig glaubwürdig stellt sich die neue Diskussion um Corona-Tests dar. Nach der Schaltkonferenz der deutschen Gesundheitsminister, sickerte durch, dass die gerade erst eingeführten Tests bei Einreise aus Risikogebieten ab Mitte September oder Anfang Oktober wieder gestrichen werden sollen. Offensichtlich hat man die Laborkapazitäten überschätzt. Man brauche die Testmöglichkeiten im Herbst an anderer Stelle verlautete es aus der Konferenz.

Die neue Regelung…

…sieht Folgendes vor:

  1. Meldung beim Gesundheitsamt nach Rückkehr

  2. Häusliche Quarantäne von mindestens 5 Tagen.

  3. Verlassen der Quarantäne erst nach Vorlage eines negativen Testergebnisses. Dieser Test darf erst 5 Tage nach Wiedereinreise durchgeführt werden. In der Realität bedeutet dies eine Quarantäne von mindestens 7 – 8 Tagen.

Die Betroffenen müssen sich, wie bisher, beim Gesundheitsamt melden und sich in Quarantäne begeben. Diese soll im Unterschied zur jetzigen Regelung aber erst dann verlassen werden dürfen, wenn mit einem frühestens fünf Tage nach der Einreise gemachten Test ein negatives Ergebnis vorgewiesen wird. Auch hier ist noch unklar, wann die Neuregelung kommen soll. Im Gespräch sind der 15. September oder der 1. Oktober.

Kontrollieren will man das mit einem digitalen Meldeportal. Dieses soll den bisher genutzten Einreisebogen ersetzen. Wie wiederum kontrolliert werden soll, ob sich jemand an die Regeln hält; das Meldeportal benutzt und sich in die Pflichtquarantäne begibt ist bisher nicht bekannt.

Frankreich: Regionale Reisewarnungen

Sie gelten für den Großraum Paris sowie für weite Regionen an der Cote d’Azur in Südfrankreich. Das Auswärtige Amt hat die Reisewarnung am Montagabend herausgegeben. Zurückzuführen ist die Reisewarnung auf den starken Infektionsanstieg, hauptsächlich in den Regionen Île-de-France und Provence-Alpes-Côte d’Azur.

Tunesien: Verwirrende Einreiseregeln

Wir hatten gestern berichtet, dass Tunesien am morgigen Mittwoch (26.8.) Deutschland auf seiner Einreiseliste in die Kategorie „Orange“ setzt. Damit sind die Vorlage eines negativen Corona Tests bzw. Quarantänemaßnahmen verpflichtend. Jetzt wurde bekannt, dass es für Pauschaltouristen eine wenig überzeugende Ausnahme geben soll.

Für Pauschaltouristen muss kein Test vorgelegt werden, wenn der Veranstalter nachweisen kann, dass er das dortige Gesundheitsschutzprotokoll einhält.  Trotzdem bleibt es dann bei einschränkenden Maßnahmen, denn Pauschalurlauber stehen theoretisch dann beim Hotelaufenthalt und bei Ausflügen unter Aufsicht der örtlichen Reiseleitung. Das wiederum bedeutet, dass das Verlassen des Hotels auf eigene Faust und der Kontakt zu Einheimischen untersagt ist. Die Vorlage eines Tests ist dieser Regelung eindeutig vorzuziehen.

Bei Individualreisenden bleibt es beim Test oder einer zweiwöchigen Pflichtquarantäne.

Bulgarien: Teilaufhebung der Reisewarnung

Die Touristiker dürften frohlocken und mancher Urlauber seine Reise erleichtert antreten. Für die Region Goldstrand / Varna, wurde die Reisewarnung des Auswärtigen Amts aufgehoben. Die Gesundheitsauflagen, Abstands- und Hygieneregeln bleiben in Kraft.

Aufhebung der Reisewarnung für Varna/Goldstrand
Foto: Bulgaria-Tourismus

Deutschland-Tourismus im Herbst

Insbesondere die Regionen an Nord- und Ostseeküste bleiben beliebt. Die Buchungen sind zufriedenstellend bis sehr gut.

Hoffen auf verlängerte Herbstsaison

Trotzdem ziehen die Tourismusorganisationen eine gemischte Bilanz. Nach Reisestatistik in Mecklenburg-Vorpommern haben dort von Januar bis Juni knapp zwei Millionen Gäste Urlaub gemacht. Die Zahl der Übernachtungen liegt bei 7,9 Millionen. Das bedeutet bei der Gästezahl ein Minus von 46 Prozent. Die Zahl der Übernachtungen ist um 42 niedriger als im Vorjahr. Die Sommersaison sei gut bis sehr gut, allerdings trübten die Schließungen im Frühjahr die Bilanz. Letztlich bleibe auch hier die Hoffnung auf einen gut gebuchten Herbst und die Verlängerung der Saison bis in den Winter hinein.

Lufthansa-Group: Striktere Schutzmaßnahmen

Die Airlines der Lufthansa-Gruppe schränken die Ausnahmen von der Maskenpflicht an Bord ihrer Flüge ein. Ab dem 1. September ist die Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während des Fluges aus medizinischen Gründen nur noch dann möglich, wenn das ärztliche Attest auf einem von der Airline vorgegebenen Formblatt vorgelegt wird. Passagiere, die während des Fluges keine Maske tragen können, müssen außerdem einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der beim planmäßigem Start der Reise nicht älter als 48 Stunden ist.

Mit dem eigenen Formular will man dem Attestmissbrauch einen Riegel vorschieben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Bestätigungen vorgelegt wurden, die von den Passagieren selbst ausgefüllt worden waren, offensichtlich auf einer blanko unterschriebenen Vorlage von Ärzten.

Das Formular gibt es HIER! zum Download

Strengere Gesundheitsregeln für Passagiere ab 1. September

 

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