Kanaren Start = Reisestart
So sehen es die meisten Reiseveranstalter. Mit der Aufhebung der Reisewarnung für die Kanarischen Inseln setzt offensichtlich so etwas wie Normalbetrieb bei den Veranstaltern ein. Die Nachfrage nach Urlaubszielen steigt. Die ersten Urlauber wurden zum Ende der letzten Woche von TUI auch nach Griechenland geflogen. In der Branche heißt es, neben der Aufhebung dieser Reisewarnung, sei vor allem die Aufhebung der Quarantänepflicht nach Rückkehr aus Risikogebieten das Signal worauf potentielle Urlauber gehofft haben. Die Testpflicht bleibt zwar, aber die Verpflichtung zur „unfreiwilligen Urlaubsverlängerung“ zuhause hat die meisten von der Buchung abgehalten. Gute Zeichen also für den Urlaub, der mit der Öffnung innerhalb Deutschlands noch einmal verstärkt wurde.
Deutschland: Weitere Öffnungen
Zu den schon bekannten Regelungen gesellen sich Zug um Zug weitere Öffnungsmaßnahmen auch aus Bundesländern, die bisher eher „kleinlich“ mit befreienden Maßnahmen waren. Der Grund dafür mag in den bevorstehenden Pfingstfeiertagen liegen.
Bayern: Biergärten und die Außengastronomie dürfen bei Inzidenzen unter 100 wieder öffnen. Menschen aus Bayern können ohne anschließende Pflicht-Quarantäne wieder nach Österreich.
Berlin will zum Wochenende die Außengastronomie wieder erlauben. Entscheidungen über Hotelöffnungen für touristische Übernachtungen wurden bisher nicht getroffen.
Anders geht Nordrhein-Westfalen vor. Hier sind Hotelöffnungen bei Unterschreiten der 100er Inzidenz wieder möglich. Die maximale Auslastung wird aber auf 60% begrenzt. Auch Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen wieder Gäste aufnehmen. In Sachen Gastronomie geht NRW noch einen Schritt weiter. Außengastronomie ist unter der 100er-Marke erlaubt. Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 darf auch in Innenräumen wieder bewirtet werden.
Schleswig-Holstein bleibt bei seiner strengen Teststrategie, ermöglicht aber immer mehr. Innengastronomie und Ausflugsfahrten per Schiff sind ebenfalls wieder möglich.
Eine Öffnung der Außengastronomie steht offensichtlich ab Freitag in Hamburg zur Debatte.
Niedersachsen muss nach einer gestrigen Gerichtsentscheidung den Tourismus für Alle öffnen. Die Einschränkung auf die Bürger des eigenen Bundeslands wurde gestern gekippt.
Alle Bundesländer legen Wert darauf, dass regelhaft getestet wird und die bekannten Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Außerdem schwebt über allen Öffnungen immer die „Bundesnotbremse“, die dafür sorgt, dass alle Öffnungen bei Überschreiten der Inzidenzmarke von 100 null und nichtig wären.
Österreich kein „NOGO-Area“ mehr
Österreich öffnet seine Landesgrenzen für Einreisende aus Deutschland wieder und schafft die bisher vorgeschriebene Quarantänepflicht ab. Zur Einreise ist aber nach wie vor eine Online-Registrierung erforderlich. Weiterhin muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. Möglich sind dabei der PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder ein Antigentest (nicht älter als 48 Stunden). Die Testpflicht entfällt für alle Personen, die eine komplette Impfung oder die Genesung von einer Corona-Infektion nachweisen. Diese Unterlagen müssen auch beim Einchecken in Hotels vorgelegt werden. Hotels und Gastronomie dürfen seit heute wieder öffnen. Auch hier gibt es entsprechende Vorgaben, die HIER nachzulesen sind.
Alle Vorgaben, Vorschriften, aber auch Möglichkeiten hat die Österreich-Werbung in einem Faltblatt zusammengefasst, das zum Download bereitsteht.
Teufel im Detail: Europäischer Impfausweis
Eigentlich sollten App oder Papiernachweis spätestens im Juni starten. Allerdings streiten sich die EU-Länder derzeit noch um Details der Realisierung. Bisher konnte jedoch keine Einigung erzielt werden, die Verhandlungen sollen Morgen fortgesetzt werden. Problem 1 ist nach wie vor die Fälschungssicherheit. Problem 2 sind derzeit immer noch nicht einheitlichen Einreiseregeln. Problem 3 besteht in den nicht geklärten Regeln für Getestete. Problem 4 ist die Frage, wer für die vorgeschriebenen Tests bezahlen soll. Daraus wiederum ergibt sich Problem 5 und die unbeantwortete Frage, ob der Impfausweis eine automatische Reisefreiheit innerhalb Europas garantiert, oder ob Sonderregeln einzelner Staaten Gültigkeit behalten. Die Zeit wird zudem knapp, da das Gesamtpaket von allen beteiligten Regierungen und dem EU-Parlament noch abgesegnet werden muss.
Neue Airline in Krisenzeiten
Man hat sich viel vorgenommen in Island. Dort soll eine neue Low-Cost-Airline Ende Juni ihren Flugbetrieb aufnehmen. „Play“, so der Name der Gesellschaft, startet mit drei Maschinen vom Typ Airbus A321neo und will unter anderem Verbindungen, von und zur Basis Keflavik, nach London, Berlin, Teneriffa, Paris, Kopenhagen, Alicante und Barcelona anbieten. Flüge nach Berlin sollen ab Juli, vier Mal pro Woche angeboten werden. Die Gründung der Gesellschaft fand bereits im Herbst 2019 statt.
Gegenwind für booking.com
Eine besondere „tricky“ Geschäftspolitik wurde insbesondere von booking.com, aber auch von anderen Buchungsportalen betrieben: Das Verbot für Vertragshotels, auf ihrer Website günstigere Preise anzubieten, als im Vertragsverhältnis mit dem Buchungsportal. Damit ist jetzt Schluss.
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die sogenannte “enge” Best-Preis-Klausel den Wettbewerb beeinträchtige und deshalb nicht mit dem Kartellrecht vereinbar sei. Dies sei ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Ein langer Rechtsstreit ist damit endgültig beendet worden. Hotels dürften, gerade in der gegenwärtigen Situation, glücklich über diese Entscheidung sein.
Für den Verbraucher bedeutet das zudem, dass es durchaus bei Direktbuchungen günstigere Preise geben kann. Mitunter gibt es bei gleichen Preisen, die eine oder andere Vergünstigung wie reduzierte Frühstückspreise oder Zimmer-Upgrades.
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