Nicht wohin geht die Reise, sondern geht die Reise? Selbst die Fragen werden neu formuliert. Wenn man nicht mehr so richtig weiß, wie das denn alles weitergehen soll, dann greift man zur Statistik. Macht wenig Mut, aber bietet vermeintlich Verlässliches. Und selbst die Frage der Verlässlichkeit wird immer häufiger diskutiert.
Selbst dort wo frau und mann einig sind, klemmt es nach wie vor. So richtig bewusst, wird einem das, wenn man selber betroffen ist. War am Freitag vorletzter Woche große Freude angesagt, als mein Bundesland mitteilte, dass sich jetzt auch alle Mitglieder der Risikogruppe 3 zur Impfung registrieren dürften, sofern sie bereit seien das Vakzin von Astra Zeneca zu akzeptieren, ist dies heute, zehn Tage später, der Ernüchterung gewichen. Stand bei der Registrierung doch, man solle sich darauf einstellen, dass die Termine kurzfristigst verteilt würden, gibt es bisher nicht mal eine Bestätigung, dass die Registrierung angekommen sei und bearbeitet werde. Seit der Anmeldebestätigung beim Portal herrscht Schweigen. Und gleichzeitig wollen unsere Ministerpräsident*innen heute diskutieren, ob das Impfen schnellstens für Alle freigegeben werden solle. Ja, ich weiß, mein Bundesland belegt den unrühmlichen letzten Platz der Impfstatistik, aber dass das alles so ärmlich organisiert ist, hätte ich dann auch nicht gedacht.
So schließt sich dann der Kreis zur Statistik und ihrer Fragwürdigkeit. Eine Statistik ist nur dann sinnvoll, wenn aus ihr nicht nur konkrete Schlüsse gezogen, sondern diese auch umgesetzt werden. Dabei ist es völlig egal, ob es um das Impfen oder den drohenden wirtschaftlichen Ruin geht.
Also dann, die Statistik…
Risiko- Hochinzidenz- und Mutationsgebiete
Ein Lieblingsurlaubsziel ist ohne Reisewarnung. Die Dominikanische Republik ist seit gestern nicht mehr mit einer Reisewarnung belegt, die Inzidenzwerte liegen aktuell und verlässlich unter der 50er-Marke. Damit entfällt für „Dom-Rep-Urlauber“ bei Rückreise auch die Quarantänepflicht. Der negative Corona-Test für den Heimflug und die Wiedereinreise nach Deutschland bleibt verpflichtend.
Die Aufhebung der Reisewarnung gilt außerdem für Antigua & Barbuda, St. Lucia (Karibik), die Region West (Irland), die Provinz Telemark og Vestfold (Norwegen) sowie die Regionen Etelä-Karjala und Kymenlaakso (Finnland)
Albanien und die Republik Moldau wurden vom Hochinzidenzgebiet in die Kategorie Risikogebiet zurückgestuft.
Leider gibt es auch wieder weitere Beschränkungen. Die Bahamas gelten wieder als Risikogebiet.
Als Hochinzidenzgebiet wurden eingestuft: Die Kapverden, Tunesien, Qatar und der Oman.
Indien abgeriegelt
Indien gilt nicht nur als Hochinzidenzgebiet, sondern, mit der Warnung vor der Mutations-Variante B.1.617, auch als Land mit besonders hohem Infektionsrisiko und wurde als Virusvariantengebiet eingestuft. Die Regierungen von Großbritannien, Kanada, Kuwait und Hongkong haben alle Flüge von und nach Indien untersagt. Lufthansa fliegt vorerst weiter. Fluggesellschaften dürfen seit Mitternacht keine indischen Passagiere mehr nach Deutschland bringen. Für deutsche Staatsbürger, die nach Hause wollen gelten streng gefasste Ausnahmen. Für sie gilt neben Anmeldepflicht und Vorlage eines Negativtests, eine verpflichtende Quarantäne von 14 Tagen, die nicht verkürzt werden darf.
Ärger um „generelles nächtliches Reiseverbot“
Darf ich oder darf ich nicht? – Es gibt Ungewissheit bei den neuen Ausgangsbeschränkungen, die seit Samstag gelten.
Bei den Regelungen der Bundes-Notbremse herrscht insbesondere Unklarheit, was die Fahrt zum und vom Flughafen betrifft, um eine Urlaubsreise anzutreten oder zu Ende zu bringen, wenn dieser oder der Wohnort von der im Gesetz festgelegten Ausgangsbeschränkung zwischen 22.00 Uhr abends und 5.00 Uhr morgens betroffen ist. Neben dem Autofahren soll, laut Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, auch das Bahnfahren spät abends und nachts nicht mehr erlaubt sein, wenn man aus einem Gebiet ohne Ausgangsbeschränkung zu einem Ziel, das in einem Kreis mit Ausgangsbeschränkungen liegt, fährt.
Der Deutsche Reiseverband (DRV) fordert eine praktikable Regelung, damit eine Reise durch- und auch zu Ende geführt werden kann. Die Folgen der Ausgangssperre seien nicht zu Ende gedacht. DRV-Präsident Norbert Fiebig sagte dazu:
Die Bundesregierung muss hier schnellstens für Klarheit sorgen. Es fehlt an Rechtssicherheit, aber vor allem müssen die Vorgaben auch praktikabel sein. Reisende und auch die Unternehmen der Reisewirtschaft brauchen zeitnah verlässliche Aussagen.
Der DRV äußert den Verdacht, dass Reisen erneut durch die Hintertür verhindert werden solle.
Österreich lockert
Der 19. Mai ist das magische Datum. Dann sollen alle heruntergefahrenen Wirtschaftsbranchen wieder durchstarten dürfen. So plant es die österreichische Bundesregierung.
Gleichzeitig hat Österreich ein entsprechendes Hygiene- und Schutzkonzept vorgelegt, das flächendeckende Zutrittstests für Gastronomie, Hotellerie, Sport und Kultur vorsieht.
Die Regelungen gehen sehr weit. Sie sehen zum Beispiel Veranstaltungen von bis zu 3.000 Menschen im Freien und 1.500 Teilnehmern in geschlossenen Räumen vor. Es gibt eine Sperrstunde um 22 Uhr für Veranstaltungen (Sport wie Kultur) und Restaurants. Auch touristische Einreisen sollen dann nach Vorlage eines negativen Corona Tests bzw. einer Impfbestätigung wieder möglich sein.
Weitere Erleichterungen für private Feiern und Vereinsevents könnten bei stabiler Lage im Juli folgen.
Die Ausreisesituation aus Tirol hindes bleibt schwierig. Wir berichteten am Freitag.
Hoffnung auf Normalisierung von und nach USA?
Kommt bald eine Normalisierung des Reiseverkehrs zwischen Europa und den USA? Immerhin hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Hoffnung darauf gemacht. In einem Interview, das die “New York Times” am Wochenende veröffentlichte, sagte sie, dass vollständig geimpfte Amerikaner mit hoher Wahrscheinlichkeit schon im Sommer wieder nach Europa reisen könnten. – Das ganze Interview lässt sich HIER! nachlesen.
Daraus könnte sich auch eine Reisegenehmigung von Europäern in Richtung USA entwickeln. Voraussetzung dürfte, bei einer solchen Regelung, eine abgeschlossene Impfung sein.
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