DRR Corona-News 12.05.20 – Bahnhilfe / Doch Gutscheine? / Quarantänepflicht

Foto: Volker Emersleben / Deutsche Bahn

Deutsche Bahn unter Finanzdruck

Die Bahn hat ihr Angebot zwar bereits reduziert, trotzdem wurde der größte Teil des Fahrplans wegen der garantierten Grundversorgung aufrechterhalten. Der Einbruch bei den Fahrgastzahlen sorgt jetzt für finanzielle Probleme. Der wirtschaftliche Schaden wird mit mindestens 11 Milliarden Euro beziffert. Berücksichtigt sind hier auch die Folgekosten einer schleppenden Erholung des Geschäfts bis 2024.

Der Bund plant jetzt eine Eigenkapitalerhöhung bei der Bahn. Der Bedarf wird mit sieben bis acht Milliarden Euro kalkuliert. Ein solch weiterer Einstieg setzt aber, wie im Luftfahrtgeschäft, eine Genehmigung durch die EU-Kommission voraus.

Richard Lutz, Vorstandsvorsitzender Deutsche Bahn AG – Foto: Oliver Lang / Deutsche Bahn

Rudert die EU zurück in Sachen Gutscheine?

Der aktuelle Vorschlag aus Brüssel sieht vor, dass Gutscheine für stornierte Reisen mindestens ein Jahr lang gültig sein müssen. Airlines und Reiseanbieter müssten die Gutscheine so ausstellen, dass Kunden die gleichen Flug- und Reisebedingungen haben, wie in der stornierten Buchung. Die EU-Mitgliedsstaaten müssten für diese Gutscheine eine garantierte Bürgschaft übernehmen. Die Gültigkeit der ausgestellten Gutscheine müsse mindestens 12 Monate betragen. Wer die stornierte Leistung danach nicht nutzen wolle, müsse zudem das Recht auf komplette Rückzahlung haben.

Sollte die Meldung stimmen, könnte die fortwährende Gutscheindiskussion eventuell doch noch zu einem guten Ende kommen. Durch die weitgehende Absicherung und Leistungsgarantien sollten auch Verbraucherschützer einverstanden sein.

Parallel hat der Verband Internet Reisevertrieb eine rasche Umsetzung eines Rettungsfonds für die Touristikunternehmen gefordert.

Quarantänepflicht für einreisende Deutsche gekippt?

Das Oberverwaltungsgericht in Hannover hat die generelle Quarantänepflicht für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, außer Vollzug gesetzt. Der Eilantrag eines Ferienhausbesitzers in Schweden hat zu dieser Entscheidung geführt. Es handelt sich aber nicht um eine pauschal gültige Entscheidung.

Das Gericht argumentierte, das Infektionsschutzgesetz lasse eine Regelung durch Rechtsverordnung nur zu, wenn bestimmte Voraussetzungen vorlägen. Das sei eine Quarantäne nur für bestimmte Personen. Dazu gehörten Kranke oder Krankheitsverdächtige. Deshalb könne auch bei Berücksichtigung einer hohen Dunkelziffer ein aus dem Ausland Einreisender nicht pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtiger angesehen werden. Wenn Quarantäne, dann müsse eine Verordnung Risikogebiete ausweisen, die eine solche Maßnahme rechtfertigten. Alternativ könnten Einreisende gezwungen werden, sich einer gesundheitlichen Befragung und einem Corona-Test zu unterziehen.

Das, was pauschal als Schlagzeile seit gestern durch die Medien geistert, trifft also nur teilweise zu. Das Gesetz ist jedenfalls gekippt und ein Einspruch nicht möglich.

Luftfahrt

FRAport – Terminal 2 – Foto: FRAPORT AG

Auch die israelische Staatsairline El Al erhält jetzt staatliche Finanzhilfe. Der Betrag soll in die Größenordnung von mehreren hundert Millionen Euro gehen.

Auch die lettische Air Baltic erhält eine Finanzspritze. Die staatliche Kapitaleinlage bei der Fluggesellschaft soll erhöht werden.

Kurz vor der Verstaatlichung im Juni bekommt auch Alitalia noch einmal eine Zahlung von 3 Milliarden Euro aus der Staatskasse.

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