D-RR News 27.06.22 – Flugchaos / Fluggastrechte / Kapverden

Foto: Fraport

Die Zahlen des Tages (RKI)

(Wochenendzahlen sind aufgrund der reduzierten Meldedaten nicht zuverlässig) 

591,9

(7 Tage Inzidenz pro 100.000 Einwohner)

799

(Neuinfektionen innerhalb der letzten 24 Stunden)

0

(Todesfälle innerhalb der letzten 24 Stunden)

140.734

(Todesfälle in Deutschland seit Beginn der Pandemie)


Reiseradio-Kommentar von Rüdiger Edelmann

Reiseradio-Kommentar: Noch nicht übern Berg

Folgt der gegenwärtigen Überfüllung und Überforderung bei der Freiheit und Reisefreiheit bald erneuter Corona-Katzenjammer? In der Tat beginnen Fachleute (schon länger) und Regierung (wohl noch hinter verschlossenen Türen) darüber nachzudenken, wie man sich auf eine nicht ganz unwahrscheinliche Covid-Herbstwelle vorbereiten kann. Und auch in der in den letzten Monaten vor Optimismus platzenden Tourismusbranche melden sich die ersten Warner: Es sei noch nicht vorbei.

Das betonen auch Leute, die des Öfteren rechtbehalten haben in den letzten beiden Jahren. Inzidenzen um die 600 (letzten Sommer am 26.06.: 5,9) sprechen dafür. Die Zahlen sind also derzeit 100 mal so hoch. In Kombination mit den weiteren, ebenfalls nicht gerade kleinen Problemen, stimmt das nicht gerade zuversichtlich und macht wenig Mut.

Keine Frage: Ich wünsche mir sehnlichst, dass es anders kommt. Wer nicht?

 

Foto: Lufthansa

NRW-Ferienstart an Airports „holprig“

Davon war man ausgegangen und siehe es geschah. Die Medienberichte und die Originaltöne von Reisenden in den Fernsehnachrichten waren so wie erwartet. Der Airport Düsseldorf kämpfte mit langen Schlangen. Eurowings-Passagiere waren sauer, da es zu weiteren, nicht geplanten, Flugstreichungen ihrer Fluggesellschaft kam. Die Gepäckanlage war am Freitag teilweise gestört. Immerhin, die Schlangen am Sicherheitscheck waren zwar lang, wurden aber schnell abgearbeitet. 10 bis 15 Minuten Wartezeit sind kein Problem.

Warteschlange am Airport (Symbolbild) – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

In Köln/Bonn waren es beim Security-Check schon 60 bis 90 Minuten. Der Grund waren weitere Krankheitsfälle beim Personal. Auch Airlines klagten über zusätzliche Krankmeldungen. Zu viele Mitarbeiter:innen melden sich „Corona-Positiv“ vom Dienst ab. Das ist nicht planbar, aber symptomatisch für die aktuelle Situation. Das Magazin „Focus“ veröffentlichte dazu, das Interview mit einem LH-Flugbegleiter. Das Kernzitat lautet dabei:

Die Leute können nicht mehr. Keiner weiß, was am Ende des Tages mit ihm passiert, wo er landet.“

Stress ist damit vorprogrammiert. Die Situation, so der Flugbegleiter, sei absehbar gewesen und die Probleme würden perspektivisch eher größer als kleiner.

Vom Chaos sind offensichtlich nicht alle Fluggesellschaften betroffen. Hakt es bei Eurowings und Eurowings Discover erheblich, so verkünden Condor und TUIfly, dass ihr Flugplan „ganz normal geflogen“ werde. Eine Condor-Sprecherin sagte am Freitag gegenüber dem Fachportal „airlines.de

Wir haben keine Flüge gestrichen und planen das auch nicht”

Bei Condor seien während der Pandemie keine Stellen abgebaut worden, deshalb habe man die Lange im Griff. Auch die Auskunft von TUIfly aus Hannover ist kurz, knapp aber deutlich:

Wir streichen überhaupt nichts

Es seien sogar noch Kapazitäten vorhanden, um Ausfälle bei anderen Gesellschaften ausgleichen zu können.

Hoffen wir das Beste für die nächsten Wochen und alle Urlauber. Das rechtzeitige Erscheinen am Airport bleibt allerdings „erste Urlauberpflicht“.

Fluggastrechte bei Ausfällen und Verspätungen

Flugzeug am Gate (Symbolbild) – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD

Die Situation ist da und wurde reichlich in den Medien kommuniziert. Die einzige gute Nachricht für Passagiere: Die EU-Fluggastrechteverordnung sichert ihnen in vielen Fällen eine Erstattung der Ticketkosten oder sogar eine Entschädigung zu.

Annullierung

  • Annullierung des Flugs 14 Tage vor Reisedatum: Kostenrückerstattung, ansonsten keine Ansprüche. Handelt es sich um eine Pauschalreise, ist der Veranstalter verpflichtet, einen Ersatztransport anzubieten. Ist dies nicht möglich, muss der komplette Reisepreis erstattet werden. Dies ist gut, aber aktuell nur wenig hilfreich, da es eher schwierig sein dürfte, eine Reisealternative zu finden. Zusätzlich erschwert wird dies auch durch die Situation, dass eine neue Reise in der Regel bezahlt werden muss, bevor die finanzielle Erstattung wieder auf dem eigenen Konto ist.
  • Annullierung des Flugs weniger als 14 Tage vor Reisedatum: Bietet die gebuchte Fluggesellschaft eine Alternative an, dann können trotzdem Ansprüche auf Entschädigung anstehen, falls der Flug sehr viel früher oder später startet. Dieser Anspruch liegt zwischen 250 und 600 Euro pro gebuchtem Ticket.

Verspätung und Verpasster Flug

  • Bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden hat der Kunde Anspruch auf Entschädigung. Diese liegt, je nach Verbindung zwischen 200 und 600 Euro pro Ticket.
  • Wird ein Flug verpasst aufgrund von langen Warteschlangen gibt es unterschiedliche Regeln. Handelt es sich um einen „Stau“ bei der Sicherheitskontrolle besteht ein theoretischer Anspruch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, denn der Staat ist verantwortlich für den reibungslosen Ablauf bei den Security-Checks. Dies muss dann allerdings mühsam erstritten werden. Zusätzlich ist der Nachweis erforderlich, dass man frühzeitig am Flughafen war. Fluggesellschaften empfehlen inzwischen mindestens drei Stunden vor Abflug am Airport zu sein, bzw. möglichst schon vorab den Online-Check-in zu nutzen und das Gepäck bereits am Vorabend aufzugeben.

Wichtig bei allen Ansprüchen ist unterm Strich aber, diese Ansprüche auch durchzusetzen. Hier können Fluggastrechtsportale wie euclaim oder flightright nützlich sein. Finanztip hat dazu eine ausführliche Erklärung in Sachen Entschädigung und Fluggastrechte veröffentlicht.

Kapverden mit Einreiseeinschränkung

Kapverden (D-RR Archivbild)

Die kapverdischen Inseln wollen auf „Nummer Sicher“ gehen. Ab kommenden Freitag (1. Juli) gelten neue Covid-Einreiseregeln.

Aktuellen Behördeninformationen zufolge gelten ab 01.07. nur noch Personen als vollständig geimpft, wenn sie neben der Grundimmunisierung auch eine dritte Dosis (Auffrischungsimpfung / Booster) erhalten haben. Diese Regel gilt für ankommende internationale Reisende sowie für Reisen zwischen den einzelnen Inseln. Das berichtet der Dienstleister A3M.

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